CDH NOW! KurzMeldungen Februar 2025

Die Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland sind vielfältig und dringlich. In den vergangenen Jahren haben geopolitische Krisen, wirtschaftliche Unsicherheiten und strukturelle Probleme zahlreiche Branchen vor große Probleme gestellt. Angesichts dieser Herausforderungen ist es nun entscheidend, dass die politische Gestaltung der nächsten Jahre die Rahmenbedingungen für eine stabile und zukunftsfähige Wirtschaft schafft.

Die CDH setzt sich daher für eine Politik ein, die den Mittelstand stärkt, Arbeitsplätze sichert und Innovationen fördert. Mit den nachfolgenden Positionen stellen wir zentrale Forderungen vor, die eine stabile wirtschaftliche Grundlage für Unternehmen schaffen und Deutschland als wettbewerbsfähigen Standort langfristig sichern sollen. Wir fordern klare und praxisorientierte Lösungen, die Unternehmen in die Lage versetzen, sich auch in schwierigen Zeiten weiterzuentwickeln und den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.

1. Faire Rahmenbedingungen für Kleinunternehmen – steuerliche Entlastung jetzt!

Die wirtschaftliche Lage vieler Kleinunternehmen, insbesondere auch der Handelsvertretungen auf der Großhandelsstufe, ist durch die hohe Steuer- und Abgabenlast zunehmend angespannt. Um das Überleben dieser Betriebe zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, fordert die CDH eine deutliche Senkung der Steuer- und Abgabenquote. Gleichzeitig muss die Bürokratie bei steuerlichen Vorgaben reduziert werden, damit Unternehmen ihre Ressourcen auf das Kerngeschäft konzentrieren können. Investitionsanreize durch gezielte Steuererleichterungen sind essenziell, um Innovationskraft und Wachstum in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zu fördern. Kleinunternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft – ihre Entlastung ist nicht nur wichtig, sondern dringend notwendig.

2. Stabile Sozialabgaben sichern Wettbewerbsfähigkeit!

Ein weiterer Anstieg der Sozialabgaben würde die Belastung für Unternehmen und Beschäftigte erheblich verschärfen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft weiter gefährden. Die CDH fordert daher dringend Maßnahmen, um eine Stabilisierung der Sozialabgaben zu gewährleisten. Nur so können Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe vor zusätzlichen finanziellen Belastungen geschützt werden. Eine nachhaltige Finanzierung der Sozialsysteme ist unerlässlich, darf jedoch nicht auf dem Rücken der Unternehmen erfolgen. Stabile Abgaben sichern Arbeitsplätze und schaffen Planungssicherheit für die Zukunft.

3. Bürokratieabbau und begrenzte Berichtspflichten – die richtige Balance finden!

Die stetige Zunahme von Bürokratie und Berichtspflichten belastet Unternehmen und hemmt deren Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt insbesondere für Regelungen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder auch die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen vor enorme organisatorische und finanzielle Herausforderungen stellen. Es muss eine klare, praxisorientierte Regelung geschaffen werden, die Unternehmen nicht mit überbordenden administrativen Anforderungen überfordert, sondern gleichzeitig den Anforderungen an Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusste Unternehmensführung gerecht wird. Insbesondere kleinere Unternehmen dürfen durch diese Pflichten nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Es bedarf daher eines ausgewogenen Ansatzes, der die notwendige Transparenz fördert, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zu gefährden.

4. Gründerfreundliche Altersvorsorge – flexible Lösungen statt einseitiger Belastung!

Die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige muss so gestaltet werden, dass sie die Gründungsbereitschaft fördert und nicht behindert. Dabei ist es entscheidend, flexible und individuelle Vorsorgemöglichkeiten zu schaffen, die den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Selbständigen gerecht werden. Gleichzeitig fordert die CDH die Abschaffung der Versicherungspflicht für sogenannte Selbständige mit einem Auftraggeber in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Regelung greift unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit ein und erschwert das Überleben gerade kleinerer Selbständiger. Wechselnde Einkommensverhältnisse und besondere Umstände, wie Insolvenzen oder Fusionen von Auftraggebern, oder auch die Kündigung von eigenen Mitarbeiten werden von den Selbständigen oftmals nicht als Situation erkannt, die zu einer eigenen Rentenversicherungspflicht führen können. Altersvorsorge muss sinnvoll, gerecht und wirtschaftsfreundlich umgesetzt werden.

5.  Plattformarbeit – praktikable und maßvolle Umsetzung der EU-Richtlinie!

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit muss mit Augenmaß erfolgen. Es gilt sicherzustellen, dass sie ausschließlich auf Arbeitsleistungen Anwendung findet, die der klassischen Plattformarbeit entsprechen, und nicht auf eigenständig agierende Selbständige ausgeweitet wird. Die Einführung einer widerlegbaren gesetzlichen Vermutung für Plattformbeschäftigte muss die bewährten deutschen Maßstäbe berücksichtigen und darf keinen starren Kriterienkatalog enthalten, der die Vielfalt der Arbeitsrealitäten unzureichend abbildet. Eine überzogene Umsetzung würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit schwächen, sondern auch innovative Geschäftsmodelle und flexible Beschäftigungsformen gefährden.

6. Klimaschutz im Einklang mit Wirtschaft und Beschäftigung!

Die Klimaschutzziele müssen künftig so verfolgt werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung in Deutschland haben. Es ist unbestreitbar, dass bereits zahlreiche Maßnahmen ohne ausreichende Rücksicht auf wirtschaftliche Folgen Schäden verursacht haben. Insbesondere die fortschreitende Deindustrialisierung Deutschlands führt dazu, dass die Produktion einfach in Länder wie China oder die USA verlagert wird – was dem Klimaschutzgedanken zuwiderläuft. Um wirklich effektiv zu sein, müssen Klimaschutzmaßnahmen global und nachhaltig gestaltet werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze in Deutschland zu gefährden.

7. Beschleunigung des Ausbaus der Infrastruktur – In Verkehrsnetzte und digitale Anbindung muss mehr investiert werden!

Die Infrastruktur in Deutschland muss in den kommenden Jahren massiv ausgebaut und modernisiert werden. Besonders dringlich sind die Sanierung und der Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die essentielle Standortfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind. Laut den jüngsten Erhebungen sind allein über 4.000 Brücken sanierungsbedürftig, was eine umfassende Sanierungsoffensive erforderlich macht. Eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur ist jedoch ein entscheidender Standortfaktor, der nicht länger vernachlässigt werden darf. Nur durch eine gezielte Sanierungsoffensive können wir die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig sichern und gleichzeitig Arbeitsplätze sowie Wirtschaftswachstum fördern.

Doch auch der digitale Ausbau muss dringend vorangetrieben werden. Der Internetzugang im Gigabitbereich muss schnell und flächendeckend realisiert werden. Eine moderne digitale Infrastruktur ist genauso wichtig wie die physische Verkehrsinfrastruktur, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich zu sichern. Ohne eine zuverlässige und zukunftsfähige digitale Anbindung können Unternehmen und Regionen nicht erfolgreich am globalen Wettbewerb teilnehmen. Hier ist die Politik gefragt, einen klaren Rahmen für die rasche Umsetzung und Finanzierung dieser Maßnahmen zu schaffen.

8. Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausbauen – Voraussetzung für erfolgreiche Elektromobilität!

Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss in noch größerem Umfang vorangetrieben werden. Dabei ist es entscheidend, dass diese Infrastruktur auch europaweit in ausreichendem Maße vorhanden ist. Ohne eine flächendeckend gut ausgebaute Ladeinfrastruktur und attraktive Strompreise wird die Elektromobilität nicht nachhaltig in Fahrt kommen. Absatzförderprogramme können hier nur begrenzt wirken, wenn die grundlegende Infrastruktur fehlt. Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist daher ein Schlüssel für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaziele.

CDH-Mitglieder haben die Möglichkeit, die drei Frankfurter Leit-Konsumgütermessen Ambiente und Christmasworld vom 7. bis 11.02.2025 sowie Creativeworld vom 7. bis 10.02.2025 zu besuchen, ohne Eintritt zahlen zu müssen.

Es gibt ausschließlich Online-Gutscheincodes, welche in Tickets zur Ambiente umgewandelt werden können. Das Ticket ist die gesamte Messedauer gültig. Mit dem eingelösten Ticket zur Ambiente ist der Zutritt zu den parallel stattfindenden Messen Christmasworld und Creativeworld ebenfalls möglich.

 

CDH-Mitglieder können sich einen oder mehrere Gutscheincodes unter Angabe Ihres CDH-Mitgliedsverbandes (Landesverbandes) per E-Mail an info@cdh.de bei der CDH anfordern. Nach dem Erhalt des oder der Gutscheincode(s) geht es für Sie weiter, wie folgt:

 

1.    Bitte geben Sie den Gutscheincode in das Feld „Gutscheincode einlösen“ ein.

2.    Bei der ersten Registrierung wird ein personalisierter Account angelegt, dieser kann für zukünftige Einlösungen erneut genutzt werden.

3.    Bitte beachten Sie, dass es sich um einen personalisierten Account handelt. Mit einer E-Mailadresse kann nur eine Person registriert werden. Jede weitere Person benötigt einen eigenen Account mit eigener E-Mailadresse. Daher empfehlen wir, dass sich jede/jeder Besucher(in) selbst registriert. Dieser Vorgang kann leider nicht umgangen werden.

 

Mit dem generierten Ticket können Sie kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (RMV – Rhein-Main-Verkehrsverbund) nutzen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie das Ticket ausgedruckt während der Fahrt mit sich führen. Der RMV akzeptiert das digitale Ticket nicht.

 

Die neuen Nachlässe unseres Rahmenvertragspartners Stellantis für Opel, Peugeot, Citroen, DS, Fiat und Abarth, Alfa Romeo, Jeep und Leapmoptor für das erste Halbjahr 2025 sind Mitte Januar festgelegt worden. Sie enthalten mit Leapmotor eine neue Marke mit zwei Elektrokleinwagen.

Die Nachlässe der Marken Opel, Peugeot, Citroen und DS wurden – zum Teil sehr deutlich – größtenteils erhöht. Kleinere Verbesserungen gab es bei Fiat und Jeep, während die Nachlässe für Alfa Romeo unverändert geblieben sind.

Die neuen Nachlässe sind auf unserer Internetseite https://cdh.de/leistungen/sonderkonditionen/mobilitaet/ nach Anmeldung mit Benutzername und Kennwort in der PDF-Datei „Konditionen Stellantis (Opel, Peugeot, Citroen, DS, Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Leapmotor) 1. Halbjahr 2025“ verfügbar.

Für die Bestellung eines Fahrzeugs einer Stellantis-Marke zu den Konditionen unseres Großabnehmer-Rahmenvertrages bei Ihrem örtlichen Vertragshändler benötigen Sie einen Abrufschein, den wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen und per E-Mail zusenden. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@cdh.de oder rufen Sie an, unter 030-7 26 25 600.

Die deutsche Wirtschaft dürfte sich auch in diesem Jahr kaum aus der Stagnation befreien, sollte es nicht bald gelingen, mit wirtschaftspolitischen Reformen die Standortprobleme in den Griff zu bekommen.

Das ifo Institut erwartet dann ein kaum wahrnehmbares Wachstum von 0,4%. „Deutschland durchläuft die mit Abstand längste Stagnationsphase der Nachkriegsgeschichte. Auch im internationalen Vergleich fällt Deutschland deutlich ab“, sagt ifo Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Wenn nicht gegengesteuert wird, befürchten die ifo Forscher, dass Industrieunternehmen Produktion und Investitionen weiter ins Ausland verlagern. Das Produktivitätswachstum würde auch deshalb schwach bleiben, weil Wertschöpfung und Beschäftigung in hochproduktiven Industriezweigen durch Wertschöpfung in Dienstleistungsbereichen mit geringem Produktivitätswachstum ersetzt würde. Sollten aber die richtigen wirtschaftspolitischen Weichen zügig und verlässlich gestellt werden, würden sich Investieren und Arbeiten in Deutschland wieder mehr lohnen, und damit könnte auch ein Wachstum von gut einem Prozent erreicht werden. Der Strukturwandel würde nicht nur die alten Produktionstechnologien verschwinden, sondern auch neue im Verarbeitenden Gewerbe entstehen lassen.

Im Jahr 2024 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt nur wenig höher als im Jahr 2019 vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Damit tritt deutsche Wirtschaft seit nunmehr fünf Jahren auf der Stelle. Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie und Deglobalisierung gehen mit strukturellen Veränderungen der deutschen Wirtschaft einher, die durch die Krisen der vergangenen Jahre spürbar beschleunigt wurden. Im internationalen Vergleich ist Deutschland von diesen Veränderungen besonders stark betroffen.

„Im Vergleich zu anderen Standorten weltweit sind die Belastungen der Unternehmen durch Steuern, Bürokratie und Energiekosten hoch, die Erneuerung der Digital-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur kommt langsamer voran und der Fachkräftemangel ist ausgeprägter“, sagt Wollmershäuser. Daher habe die Industrie spürbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren und sich der deutsche Warenexport immer mehr von der weltwirtschaftlichen Entwicklung entkoppelt. Investitionsentscheidungen fielen zu Ungunsten des Produktionsstandortes Deutschland aus. Zudem habe vor allem China bei der Produktion wichtiger Technologien, insbesondere im Fahrzeug- und Maschinenbau, aufgeholt und sich von der verlängerten Werkbank der Welt zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten entwickelt. In der Folge verlören deutsche Unternehmen Weltmarktanteile bei Produkten, bei denen sie jahrzehntelang Marktführer waren, so der ifo Konjunkturchef.

ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

 

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich leicht verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Januar auf 85,1 Punkte, nach 84,7 Punkten im Dezember.

Der Anstieg war primär das Ergebnis einer günstigeren Bewertung der gegenwärtigen Situation. Die Erwartungen fielen hingegen erneut schlechter aus. Die deutsche Wirtschaft bleibt pessimistisch.

Im Verarbeitenden Gewerbe hat sich das Geschäftsklima nochmals verschlechtert. Die Skepsis der Unternehmen mit Blick auf die kommenden Monate nahm erneut zu. Die aktuelle Geschäftslage wurde jedoch besser beurteilt. Die Zahl der Neuaufträge nimmt weiter ab. Die Kapazitätsauslastung verharrte nahezu unverändert bei 76,5 Prozent. Dies ist weiterhin deutlich weniger als der langfristige Mittelwert von 83,4 Prozent.

Im Dienstleistungssektor ist der Index deutlich gestiegen. Die Unternehmen zeigten sich merklich zufriedener mit den laufenden Geschäften. Auch die Erwartungen hellten sich auf, bleiben aber von Skepsis geprägt. Insbesondere bei den IT-Dienstleistern verbesserte sich der Ausblick maßgeblich.

Im Handel ist das Geschäftsklima unverändert geblieben. Die Händler beurteilten ihre aktuelle Lage besser. Dies galt insbesondere für den Großhandel. Die Erwartungen fielen jedoch etwas pessimistischer aus, was durch den Einzelhandel getrieben war.

Im Bauhauptgewerbe hat sich das Geschäftsklima wieder eingetrübt. Dies war auf schlechtere Erwartungen der Firmen zurückzuführen. Die aktuelle Lage wurde hingegen leicht besser eingeschätzt.

Clemens Fuest Präsident des ifo Instituts

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2024 gegenüber Oktober 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,5 % gestiegen.

Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von September bis November 2024 um 1,1 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Im Oktober 2024 fiel die Produktion gegenüber September 2024 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 0,4 % (vorläufiger Wert: -1,0 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 war die Produktion im November 2024 kalenderbereinigt 2,8 % niedriger.

Produktionszuwächse in vielen Branchen

Die positive Entwicklung im Produzierenden Gewerbe im November 2024 verteilt sich auf viele Wirtschaftsbereiche. Besonders die Produktionsanstiege bei der Energieerzeugung (saison- und kalenderbereinigt +5,6 % zum Vormonat), im Baugewerbe (+2,1 %) und im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +11,4 %) wirkten sich positiv auf das Gesamtergebnis aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im November 2024 gegenüber Oktober 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,0 % zu. Die Produktion von Investitionsgütern stieg um 1,4 %, die Produktion von Konsumgütern um 0,9 % und die Produktion von Vorleistungsgütern um 0,5 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 fiel die Industrieproduktion im November 2024 kalenderbereinigt um 3,2 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gestiegen

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im November 2024 gegenüber Oktober 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,5 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen von September bis November 2024 um 4,1 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat November 2023 war die energieintensive Produktion im November 2024 kalenderbereinigt um 0,4 % niedriger. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2024 gegenüber Oktober 2024 saison- und kalenderbereinigt um 5,4 % gefallen. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang allerdings um 0,2 % höher als im Vormonat.

Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang zwischen September und November 2024 insgesamt um 1,7 % und ohne Großaufträge um 0,5 % höher als in den drei Monaten zuvor. Für Oktober 2024 blieb nach Revision der vorläufigen Ergebnisse die Veränderung des Auftragseingangs gegenüber September 2024 mit -1,5 % unverändert.

Ausschlaggebend für die negative Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im November 2024 gegenüber dem Vormonat waren umfangreiche Großaufträge im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge) im Oktober 2024. Dieses hohe Volumen an Großaufträgen blieb im November 2024 aus. Daher lag der Auftragseingang in diesem Bereich im November 2024 saison- und kalenderbereinigt um 58,4 % niedriger als im Vormonat. Die Auftragseingänge in den anderen Branchen des Verarbeitenden Gewerbes hatten dagegen vergleichsweise wenig Einfluss auf das Gesamtergebnis: So waren im Maschinenbau (+1,2 %) und in der Chemieindustrie (+1,7 %) leichte Anstiege gegenüber dem Vormonat zu verzeichnen, während die Auftragseingänge in der Metallerzeugung und -bearbeitung (-1,2 %) leicht sowie in der weniger gewichtigen Pharmaindustrie (-7,2 %) etwas stärker zurückgingen.

Im Bereich der Vorleistungsgüter ergab sich für den Auftragseingang im November 2024 ein Anstieg von 1,8 % im Vergleich zum Vormonat. Bei den Konsumgütern und den Investitionsgütern fiel der Auftragseingang hingegen um 7,1 % beziehungsweise 9,4 %.

Die Aufträge aus dem Inland stiegen im Vormonatsvergleich um 3,8 %. Die Aufträge aus dem Ausland fielen um 10,8 %. Dabei fielen die Auftragseingänge aus der Eurozone um 3,8 % und die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 14,8 %.

Umsatz im November 2024 um 1,4 % höher als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im November 2024 saison- und kalenderbereinigt 1,4 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 2,3 % geringer. Für Oktober 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 1,5 % gegenüber September 2024 (vorläufiger Wert: -1,2 %).

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die Verbraucherstimmung in Deutschland beginnt das neue Jahr mit einem Fehlstart. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartungen wie auch die Anschaffungsneigung müssen im Januar Einbußen hinnehmen. Die Sparneigung verzeichnet dagegen leichte Zugewinne. Folglich geht das Konsumklima in der Prognose zurück.

Für Februar 2025 wird im Vergleich zum Vormonat (revidiert -21,4 Punkte) ein Rückgang von einem Zähler auf -22,4 Punkte prognostiziert. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

Neben der negativen Entwicklung der Einkommenserwartung und der Anschaffungsneigung trägt zur Verschlechterung des Konsumklimas auch eine steigende Sparneigung bei: Sie steigt im Vergleich zum letzten Monat des Vorjahres um 2,3 Punkte und liegt aktuell bei 8,2 Punkten.

„Das Konsumklima erleidet wieder einen Rückschlag und startet damit trüb ins neue Jahr. Die leisen Hoffnungen auf eine vorsichtige Erholung, die nach dem Anstieg im Vormonat aufkamen, sind damit sofort wieder zunichte gemacht worden. Seit Mitte letzten Jahres ist bestenfalls eine stagnierende Entwicklung zu erkennen, während in der ersten Jahreshälfte 2024 die Zeichen noch auf Erholung standen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas ist derzeit nicht in Sicht, zumal auch die Inflationsrate zuletzt wieder etwas angezogen hat“.

Konjunkturpessimismus nimmt zu Jahresbeginn leicht zu

Ende 2024 hat sich die Einschätzung der Deutschen, wie sich die allgemeine Wirtschaftslage in Deutschland in den kommenden 12 Monaten entwickeln wird, etwas verbessert. Doch das war offenbar nur eine Eintagsfliege. Zu Jahresbeginn 2025 muss der Indikator einen Rückschlag hinnehmen: Er geht um 1,9 Zähler zurück und weist aktuell -1,6 Punkte auf.

Nach den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr um 0,2 Prozent geschrumpft. Dies wäre das zweite Rezessionsjahr in Folge. 2023 betrug das Minus 0,3 Prozent. Und auch für dieses Jahr sind die Wachstumsaussichten eher verhalten. Die Prognosen wurden zuletzt stetig nach unten revidiert und liegen derzeit etwa bei einem halben Prozent Zuwachs für das reale Bruttoinlandsprodukt.

Die Einkommenserwartungen starten mit leichten Verlusten in das neue Jahr

Auch die Einschätzungen, wie sich finanzielle Lage des eigenen Haushaltes in den kommenden 12 Monaten entwickeln wird, sind wieder weniger positiv. Denn zu Jahresbeginn müssen die Einkommenserwartungen etwa die Hälfte ihrer Zugewinne aus dem Vormonat wieder abgeben. Der Indikator verliert 2,5 Zähler und weist nun -1,1 Punkte auf. Im Dezember 2024 hatte er noch 4,9 Zähler hinzugewonnen.

Wenn man die Entwicklung des Einkommensindikators im vergangenen Jahr betrachtet, so ist diese von zwei verschiedenen Phasen gekennzeichnet: Die erste Jahreshälfte stand ganz im Zeichen einer spürbaren Erholung der Einkommenserwartungen, die aber dann durch einen fallenden Trend in der zweiten Hälfte abgelöst wurde. Dieser Verlauf korrespondiert mit der realen Einkommensentwicklung der privaten Haushalte, die vor allem in der ersten Jahreshälfte 2024 positiv gewesen ist.

Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

Die rückläufigen Einkommensaussichten sind ein wesentlicher Grund für die wieder etwas schwächer gewordene Anschaffungsneigung. Der Indikator verliert 3 Zähler und sinkt auf -8,4 Punkte. Dies ist der niedrigste Wert seit August 2024. Damals wurden -10,9 Punkte gemessen.

Zuletzt hat sich die Inflationsrate in Deutschland wieder erhöht. So stiegen nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes die Preise im Dezember gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent. Dies dürfte sich nicht nur auf die Einkommensaussichten, sondern auch auf die Konsumneigung dämpfend ausgewirkt haben. Zudem sorgen die anhaltenden Nachrichten zu Werksschließungen und Produktionsverlagerungen in der Bevölkerung für zunehmende Sorgen um den eigenen Job. Dies beeinträchtigt ebenfalls die Konsumstimmung.

GFK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)©

Der Einzelhandel in Deutschland hat nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2024 real (preisbereinigt) 1,3 % und nominal (nicht preisbereinigt) 2,7 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2023. Nachdem die reale Umsatzentwicklung im Einzelhandel im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig war (-0,4 %), verzeichneten die realen Umsätze im 2. Halbjahr einen Zuwachs von schätzungsweise 3,0 %.

Im Vergleich zu 2021, als der deutsche Einzelhandel den bisher höchsten Umsatz seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielte, lag der reale Jahresumsatz 2024 voraussichtlich um 2,7 % niedriger. Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte der Einzelhandel, unter anderem getragen durch den Internet- und Versandhandel, einen hohen realen Umsatzzuwachs von 4,8 % gegenüber dem Vorjahr erzielt, 2021 war der Umsatz nochmals um real 0,6 % gestiegen. Im Gegensatz hierzu war die reale Umsatzentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der hohen Preissteigerungen rückläufig (-0,7 % bzw. -3,3 %). Dennoch lagen die realen Umsätze im Jahr 2024 voraussichtlich 2,6 % über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019.

Weihnachtsgeschäft im November 2024: Umsatz real 2,5 % höher als im Vorjahresmonat

In den vergangenen Jahren hat sich ein Teil des Weihnachtsgeschäfts durch Sonderaktionen in den Tagen rund um den „Black Friday“ oder den „Cyber Monday“, vor allem im Internet- und Versandhandel, zunehmend in den November vorverlagert. Im November 2024 setzten die Einzelhandelsunternehmen nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und saisonbereinigt real 2,5 % und nominal 3,5 % mehr um als im November 2023. Im Vormonatsvergleich sank der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im November 2024 gegenüber Oktober 2024 sowohl nominal als auch real um 0,6 %.

Umsätze im Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie mit Nicht-Lebensmitteln mit Zuwächsen am Jahresende

Im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im November 2024 im Vergleich zum November 2023 real um 1,7 % und nominal um 4,1 %. Bereits im Oktober 2024 hatte der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg von real 1,2 % und nominal 3,8 % verzeichnet. Nachdem die Umsätze von Januar bis September 2024 nur leicht über denen des Vorjahreszeitraums gelegen hatten (real +0,3 %), legte die Umsatzentwicklung im Einzelhandel mit Lebensmitteln zum Jahresende somit deutlich zu. Im Vormonatsvergleich stieg der Umsatz im November 2024 mit real +0,1 % und nominal +0,2 % gegenüber Oktober 2024 nur leicht.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln. Hier stieg der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im November 2024 real um 2,3 % und nominal um 2,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bereits im September 2024 und Oktober 2024 hatte der reale Umsatz gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat einen deutlichen Anstieg erfahren (+7,8 % und +2,3 %), nachdem die Umsätze von Januar bis August 2024 real 0,7 % unter denen des Vorjahreszeitraums gelegen hatten. Im Vormonatsvergleich sank der reale Umsatz im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmittel im November 2024 gegenüber Oktober 2024 real um 1,8 % und nominal um 1,7 %. Diese Entwicklung wurde getragen vom Internet- und Versandhandel, der im November 2024 einen realen Umsatzanstieg von 9,7 % zum November 2023 erzielte, jedoch gegenüber Oktober 2024 einen realen kalender- und saisonbereinigten Umsatzrückgang von 1,2 % verzeichnete.

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Dezember 2024 um 0,1 % höher als im Dezember 2023. Im November 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,6 % gelegen, im Oktober 2024 bei -0,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat November 2024 ebenfalls um 0,1 %.

Gestiegene Preise für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug sowie für Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im Dezember 2024 der Preisanstieg im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+22,3 %).

Auch Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze wurden auf Großhandelsebene erheblich teurer (+34,3 %), ebenso Zucker, Süßwaren und Backwaren (+11,0 %) sowie Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette (+5,7 %).

Niedriger als im Dezember 2023 waren dagegen insbesondere die Preise im Großhandel mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-6,0 %) sowie im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (-6,0 % gegenüber Dezember 2023, aber +0,3 % gegenüber November 2024).

Auch die Preise im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus lagen unter denen von Dezember 2023 (-4,9 %).

Großhandelspreise im Jahresdurchschnitt 2024 um 1,3 % gesunken

Im Jahresdurchschnitt 2024 fielen die Großhandelsverkaufspreise gegenüber 2023 um 1,3 %. 2023 hatten sie noch um 0,6 % und 2022 um 17,2 % über denen des Vorjahres gelegen. Insbesondere die gesunkenen Preise im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (-5,4 %) hatten einen entscheidenden Einfluss auf die Veränderung gegenüber dem Vorjahr.

Erhebliche Preisrückgänge gab es auch im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-10,0 %) sowie mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-8,6 %). Auch lebende Tiere waren auf Großhandelsebene 2024 preiswerter als 2023 (-4,0 %).

Höher als im Jahresdurchschnitt 2023 waren im Jahr 2024 dagegen insbesondere die Preise im Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen (+15,6 %). Auch Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Halbzeug daraus waren 11,8 % teurer als in 2023, ebenso Zucker, Süßwaren und Backwaren (+8,4 %).

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Wenn ein Handelsvertreter beschließt, seinen Beruf aufzugeben, sei es aus Altersgründen oder wegen eines beruflichen Wechsels, gibt es grundsätzliche zwei Möglichkeiten: Entweder er kündigt alle bestehenden Handelsvertreterverträge oder er verkauft die Handelsvertretung als Ganzes an einen Nachfolger.

Die Kündigung bedeutet in der Regel, dass der Handelsvertreter auf seine Ausgleichsansprüche verzichten muss. Denn nur in Ausnahmefällen, etwa bei Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – in diesem Jahr für die Geburtsjahrgänge des Jahres 1958 – oder aufgrund von Krankheit, kann der Ausgleichsanspruch bei einer Eigenkündigung geltend gemacht werden. Beim Verkauf der Handelsvertretung bleiben die Ausgleichsansprüche hingegen faktisch erhalten, da sie im Kaufpreis berücksichtigt werden. Allerdings birgt diese Option Risiken, denn die Zustimmung der vertretenen Unternehmen ist erforderlich, und der Nachfolger ist oft finanziell schwächer aufgestellt, was den Verkäufer vom wirtschaftlichen Erfolg des Nachfolgers abhängig machen kann.

Warum eine Übergabe vor der Altersgrenze sinnvoll sein kann

Einige Handelsvertreter wollen ihre Nachfolge bereits vor dem Erreichen der Altersgrenze regeln. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Manche beabsichtigen die Verantwortung für das ununterbrochene Funktionieren ihrer Handelsvertretung auf zusätzliche Schultern zu verteilen – und dies auch schon vor dem Erreichen der Altersgrenze unter anderem auch als positives Signal in Richtung ihrer vertretenen Hersteller. Andere streben an, die Existenz der von ihnen aufgebauten Handelsvertretung über das Ende ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit hinaus zu sichern. Wiederum andere möchten Schlüsselmitarbeiter durch eine Unternehmensbeteiligung langfristig binden.

Die unterschiedlichen Steuervorteile

Die steuerliche Behandlung spielt bei der Entscheidung zwischen Kündigung und Verkauf ebenfalls eine Rolle. Eine Kündigung bietet Steuervorteile, wenn die Handelsvertretung nicht in Form einer Kapitalgesellschaft geführt wird, da die Ausgleichsansprüche nach der sogenannten Fünftelungsmethode bei der Einkommensteuer versteuert werden. Beim Verkauf der Handelsvertretung können hingegen die steuerlichen Vorteile eines Veräußerungsgewinns genutzt werden, wenn der Verkäufer mindestens 55 Jahre alt ist und die Tätigkeit als Handelsvertreter insgesamt aufgibt. Dies umfasst einen steuerfreien Betrag und eine Besteuerung mit einem niedrigeren Durchschnittssteuersatz.

Modelle der Übergabe einer Handelsvertretung

Für die Übergabe einer Handelsvertretung gibt es zwei grundlegende Modelle: Die Übergabe kann entweder in einem Schritt erfolgen, indem die gesamte Handelsvertretung per Kaufvertrag an einen Nachfolger übertragen wird, oder in mehreren Schritten, indem zunächst Anteile übertragen und der Nachfolger schrittweise eingebunden wird.

Bei der Übergabe in einem Schritt ist es wichtig, dass die Zustimmung der vertretenen Unternehmen rechtzeitig eingeholt wird, da der Wert der Handelsvertretung maßgeblich davon abhängt, ob die Handelsvertreterverträge nach der Übergabe bestehen bleiben. Auch die Zahlungsmodalitäten müssen sorgfältig geplant werden, da Käufer oft nicht über ausreichend Kapital verfügen. Häufig wird der Kaufpreis daher in Raten oder als Rente gezahlt, wobei auch hierbei die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden sollten. Zudem muss der Nachfolger mit Bedacht ausgewählt werden, da er den Kaufpreis in der Regel nur aus der Weiterführung der Handelsvertretung finanzieren kann.

Wenn die Übergabe in mehreren Schritten erfolgt, ist die Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Nachfolger von zentraler Bedeutung. Der Nachfolger sollte sich zunächst in einem Angestellten- oder Untervertreterverhältnis bewährt haben, bevor er Anteile übernimmt. Eine solche Eingewöhnungszeit sollte vertraglich festgelegt werden. Die rechtliche Struktur des Unternehmens spielt dabei eine Rolle: Während bei einer GmbH die Mehrheit der Anteile die Unternehmensführung bestimmt, haben bei einer OHG alle Gesellschafter gleiche Rechte und Pflichten, was eine engere Abstimmung erfordert.

Wertbestimmung der Handelsvertretung

Der Wert einer Handelsvertretung ergibt sich aus dem Substanzwert und dem Ertragswert. Der Substanzwert umfasst die materiellen Werte sowie die potenziellen Ausgleichsansprüche, wobei deren Höhe oft als Kompromiss ermittelt wird. Der Ertragswert basiert auf den zukünftigen Gewinnerwartungen, die unter anderem von der Stabilität des Kundenstamms und der Zusammensetzung der vertretenen Unternehmen abhängen. Ein ausgewogenes Vertretungsbündel und eine breite Kundenbasis erhöhen den Wert einer Handelsvertretung. Zusätzlich sollte die Entwicklung der vertretenen Produkte im Hinblick auf den Produktlebenszyklus bewertet werden. Produkte in der Wachstumsphase oder Reifephase haben ein höheres Potenzial als solche, die sich bereits in der Sättigungs- oder Degenerationsphase befinden. Die Kombination aus Substanzwert und Ertragswert ergibt den Gesamtwert der Handelsvertretung. Es ist ratsam, diesen Wert nicht nur durch interne Berechnungen, sondern auch durch externe Gutachter oder spezialisierte Berater ermitteln zu lassen, um eine objektive Grundlage für Verhandlungen zu schaffen.

Fazit

Die Nachfolge einer Handelsvertretung ist eine komplexe Aufgabe, die sorgfältige Planung und frühzeitige Beratung erfordert. In jedem Fall sollte der eigene Steuerberater von Anfang an miteinbezogen werden neben einer Beratung als CDH Mitglied im CDH Landesverband. Weitere Informationen und detaillierte Anleitungen finden Interessierte in der Broschüre „Nachfolge in Handelsvertretungen – Generationswechsel planen und gestalten“, die im CDH-Shop unter nachstehendem Link https://www.cdh-wdgmbh.de/produkt/nachfolge-in-handelsvertretungen-ein-wegweiser-zur-planung-und-gestaltung-des-generationswechsels/ erhältlich ist.

Das Wichtigste in Kürze

–       Wenn ein Handelsvertreter beschließt, seinen Beruf aufzugeben gibt es grundsätzliche zwei Möglichkeiten:

  1. Die Kündigung aller bestehenden Handelsvertreterverträge
  2. Der Verkauf der Handelsvertretung als Ganzes an einen Nachfolger

–       Die Kombination aus Substanzwert und Ertragswert ergibt den Gesamtwert der Handelsvertretung.

–       Die Nachfolge einer Handelsvertretung ist eine komplexe Aufgabe, die sorgfältige Planung und frühzeitige Beratung erfordert.

Ein Einverständnis mit den Provisionsabrechnungen und damit das Anerkenntnis, keine weiteren Ansprüche zu haben, kann nicht allein aus einem untätigen Verhalten des Handelsvertreters gefolgert werden. Für eine Einigung über die Abrechnung zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bedarf es vielmehr einer eindeutigen Willenserklärung des Handelsvertreters.

Der Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Absatz 2 HGB wird auch nicht dadurch erfüllt – so ausdrücklich das OLG Naumburg mit Urteil vom 20.11.2024 unter dem Aktenzeichen 5 U 66/24 (HS), dass der Unternehmer Nachfragen des Handelsvertreters zur Provisionsabrechnung beantwortet.

Gemäß § 87c Absatz 2 HGB kann der Handelsvertreter bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt. Der Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs erlischt gemäß § 362 Absatz 1 BGB durch Erfüllung, wenn der Unternehmer dem Handelsvertreter eine vollständige und detaillierte Aufstellung der provisionspflichtigen Geschäfte bereitstellt. Periodische Provisionsabrechnungen können dabei als Buchauszug im Sinne des § 87c Absatz 2 HGB gewertet werden, sofern sie alle erforderlichen Angaben enthalten. Die Beweislast dafür, dass der Anspruch auf Erstellung eines Buchauszugs erfüllt ist, trägt nach allgemeinen Regeln der Unternehmer.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Handelsvertreter den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs aus § 87c Absatz 2 HGB allerdings dann nicht mehr geltend machen, wenn er sich mit dem Unternehmer ausdrücklich über die Provisionsabrechnung geeinigt hat. Ein solches Einverständnis kann jedoch nicht aus einem untätigen Verhalten des Handelsvertreters gefolgert werden. Vielmehr ist eine eindeutige Willenserklärung erforderlich. An die Annahme eines stillschweigenden Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen. Ein rein widerspruchsloses Hinnahmeverhalten über mehrere Jahre hinweg stellt weder ein stillschweigendes Einverständnis mit den Abrechnungen noch einen Verzicht auf weitere Provisionsansprüche für nicht berücksichtigte Geschäfte dar.

Der Handelsvertreter handelt auch nicht rechtsmissbräuchlich, indem er sein Kontrollrecht geltend macht. Der Buchauszug dient der Überprüfung der Provisionsabrechnungen, insbesondere wenn Zweifel an deren Richtigkeit bestehen. Dass der Handelsvertreter vorliegend den Buchauszug erst nach umfangreicher Korrespondenz eingefordert und eingeklagt hat, führe nicht zum Verlust ihres Anspruchs. Vielmehr bleibe sein Recht auf Überprüfung der Provisionsabrechnungen gewahrt, da noch offene Provisionsansprüche im Raum stehen.

Der Handelsvertreter habe im entschiedenen Sachverhalt – so die Richter des OLG Naumburg – durch die vorgelegten E-Mails mit dem vertretenen Unternehmen hinreichend dargelegt, dass er Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Provisionsabrechnungen gehabt habe. Daher stehe ihm der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs weiterhin zu und dieser sei auch nicht durch ein bloßes Unterlassen von Einwänden verwirkt.

Mehr erfahren Interessierte in der Infothek Recht auf der Seite www.cdh.de/urteil. Das Urteil des OLG Naumburg ist für eine Veröffentlichung vorgesehen bzw. wurde bereits in der Rechtsprechungssammlung HVR veröffentlicht, die unter www.cdh-wdgmbh.de bestellt werden kann.

1. MPU schon ab 1,1 Promille!
2. Bedienung Touchscreen kann zu Punkten und Fahrverbot führen

1. MPU schon ab 1,1 Promille!

Grundsätzlich ist zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten (im Volksmund: Idiotentest) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr aufweist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 17.03.2021 (AZ.: BVerwG 3 C 3.20) entschieden, dass auch bei einer BAK von 1,1 Promille bereits eine MPU angeordnet werden kann, wenn bei einem derartigen Wert keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Begründet wird die Entscheidung damit, dass bei derartigen Anhaltspunkten von einer überdurchschnittlichen Alkoholgewöhnung und einer damit einhergehenden erhöhten Wiederholungsgefahr auszugehen ist.

Laut dem zugrundeliegenden Polizeibericht über die Verkehrskontrolle war die Fahrweise des ,,Alkoholsünders‘‘ auf einer Beobachtungsstrecke von 150 m sicher gewesen. Der Kläger, der sich gegen die Anordnung der MPU im Klagewege wehrte, habe das Haltezeichen auf der Straße sofort beachtet und normal gebremst. Das Aussteigen aus dem Fahrzeug sei normal, die Kleidung geordnet und Sprache sowie Gang seien unauffällig gewesen. Es hätten somit keine Auffälligkeiten bestanden. Diese mangelnden Ausfallerscheinungen nahm das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass, im Rahmen der vorzunehmenden Prognose davon auszugehen, dass hier aufgrund der Trinkgewohnheit Zweifel daran bestehen, dass der Betroffene künftig beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum in der gebotenen Weise trennen wird.

2. Bedienung Touchscreen kann zu Punkten und Fahrverbot führen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 27.03.2020 (AZ.: 1 Rb 36 Ss 832/19) entschieden, dass der fest im Fahrzeug eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ein elektronisches Gerät im Sinne des §23 Abs. 1a Satz 1 u. 2 StVO ist, dessen Bedienung dem Fahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendigen Funktionen auf dem Touchscreen ist nur dann gestattet ist, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung zum Verkehrsgeschehen verbunden ist.

Damit bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe ein Urteil des erstinstanzlich zuständigen Amtsgerichts Karlsruhe, das den Betroffenen zu einer Geldbuße von 200,00 € verurteilt hatte verbunden mit einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat. Der Betroffene benutzte den neben dem Lenkrad über der Mittelkonsole des Fahrzeugs installierten Berührungsbildschirm, um so die Intervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers einzustellen. Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regennasser Fahrbahn und bei starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab, fuhr in eine Böschung und kollidierte dort mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mit mehreren Bäumen. Der Betroffene hätte bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt den dabei entstandenen Sachschaden vorhersehen und verhindern können. Dieser wandte sich gegen das erstinstanzliche Urteil mit dem Argument, dass es sich bei dem Touchscreen nicht um ein elektronisches Gerät im Sinne der StVO handeln würde, sondern lediglich um ein sicherheitstechnisches Bedienteil, jedoch ohne Erfolg.

Weitere Verkehrsrechtsnachrichten folgen in den nächsten Ausgaben unserer KurzMitteilungen.

(Ihnen als Mitglied unserer CDH NOW! bieten Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Besken und Rechtsanwalt Andree Schlick (beide sind Fachanwälte für Verkehrsrecht) von der Kanzlei Dr. Gröne & Cramer, Lotter Straße 4, 49078 Osnabrück, Tel.: 0541-94169-0, Fax: 0541-94169-99, E-Mail: info@ra-groene.de eine kostenlose telefonische Erstberatung an. In dieser können Sie dann herausfinden, ob es Sinn ergibt, Ihren Fall zu verfolgen und die Anwälte zu beauftragen, oder ob dies eher keinen Erfolg verspricht. Bitte beziehen Sie sich insofern auf Ihre CDH-Mitgliedschaft.)

Unser Partnerverband AGA führt derzeit eine Umfrage zum Thema „Fehlzeiten & Fluktuation von Mitarbeitern“ durch.

Mit Hilfe dieser Studie können Sie Hinweise auf die konkreten Fehlzeiten und die Fluktuation im Wirtschaftszweig der Großhandelsstufe erhalten. Durch die Studie, deren Ergebnisse dann auch den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, können die Teilnehmer sich selbst einschätzen und mit anderen Unternehmen der Großhandelsstufe vergleichen.

Der Fragebogen steht als Excel-Datei unter www.aga.de/umfrage zum Download bereit. Dort können Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 28. Februar 2025 auch wieder auf sicherem Weg anonym hochladen. Für Ihre Bereitschaft an der Studie mitzuwirken, danken wir Ihnen herzlich.

Die ausführliche Auswertung erhalten Sie selbstverständlich im Anschluss. Bitte schreiben Sie dafür eine kurze E-Mail an Benedict Baus (studien@aga.de).

Wenn Sie Fragen zu dieser Studie oder zum Ausfüllen des Fragebogens haben, wenden Sie sich gern ebenfalls an Herrn Baus.

 

Ein echtes Stück Weltgeschichte besitzen

Die SEKRÈ International GmbH ist ein innovatives Startup aus Ostwestfalen. Das Land NRW gehört zu unseren Gesellschaftern. Unser Unternehmen wurde 2018 auf Grundlage eines geschützten und weltweit einzigartigen Verfahrens entwickelt.

Der Standort des Unternehmens ist Herford.

Wir erwerben weltweit handgeschriebene Briefe weltberühmter historischer Persönlichkeiten (z.B. Agatha Christie, Marlene Dietrich, Charles Dickens, Brigitte Bardot, Charles Lindbergh, Grace Kelly, Kaiser und Könige). Jede dieser Personen hat ganze Epochen geprägt. Solche Dokumente findet man normalerweise nur in Museen.

Unter Aufsicht eines Notars werden diese wertvollen Artefakte in kleine Fragmente zerteilt und in Luxusgüter an verborgener Stelle (deshalb auch „SEKRÈ“, das haitianische Wort für „Geheimnis“) eingearbeitet. Denn es gibt kaum einen Menschen, der nicht so etwas Bedeutsames besitzen möchte.

Alle Fragmente sind Originale und keine Kopien!

Auf diese Weise entstehen hochemotionale Unikate, die als limitierte Editionen im Premiumsegment international für viel Aufmerksamkeit sorgen und Sammler und Kapitalanleger ansprechen. Damit haben wir ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen.

Der Luxusmarkt wächst international seit Jahrzehnten kontinuierlich. Begonnen hat SEKRÈ mit Luxus-Handtaschen der obersten Preiskategorie, weil dieser Markt stärker wächst als der Luxusmarkt insgesamt. In diesem Jahr wurde das Sortiment in Kooperation mit der renommierten Traditions-Manufaktur Waldmann durch besonders wertvolle Füllfederhalter-Sets ergänzt.

Solche seltenen Produkte sind äußerst begehrt und werden nicht über den Preis verkauft.

Sie werden der Kategorie „Experience Economy“ zugeordnet, bei denen der Verkauf von Geschichten und Erlebnissen von den Kunden höher bewertet wird, als das Produkt selbst. Denn gerade in bewegten Zeiten wächst die Sehnsucht nach traditionellen Werten, Qualität, Zuverlässigkeit und positiven Erlebnissen.

Weil die Preise unserer Produkte kontinuierlich steigen und sie auf internationalen Auktionen schon Rekordergebnisse erzielen konnten, geben über 60% der Kunden an, ihre SEKRÈ-Exponate als potenzielle Wertanlage gekauft zu haben. Dazu trägt auch bei, dass unsere Produkte nur in kleinen Auflagen angeboten werden und nicht nachproduzierbar sind.

Auch die Produkte selbst sind Spitzenerzeugnisse deutscher Handwerkskunst aus feinsten Materialien. Jedes Exemplar wird in über 100 Arbeitsschritten von Hand hergestellt, mit Echtheitszertifikat ausgestattet, einzeln nummeriert und in einer Notarurkunde erfasst.

Selbst unsere Verpackungen sind etwas Besonderes. Gerade wurde in Monaco auf der Internationalen Luxusverpackungs-Messe unsere Edelholzschatulle für die Füllfederhalter als schönste und innovativste Verpackung mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Was wir uns von der idealen Handelsvertretung wünschen

Um diese Zielgruppe optimal zu erschließen und zu betreuen, suchen wir Handelsvertreter aus dem Premium-Konsumgüterbereich in verschiedenen (DACH-) Regionen oder Branchen. Unsere Vertriebspartner sollten über sehr gute Beziehungen zu stationären Luxus- oder Premiumanbietern verfügen und entsprechend gut vernetzt sein. Im Idealfall sprechen sie gut Englisch und haben Freude daran, ihre Kunden auch für Außergewöhnliches zu begeistern.

Wir suchen Vertriebspartner, die es lieben, über ein Produkt mehr zu sagen als nur die technischen Features und den Preis. Lebendiges Storytelling gehört zu unserem Geschäft. Sie sollten ihre Kunden davon überzeugen können, dass es sich mehr denn je lohnt, sich von den üblichen Standard-Angeboten abzuheben. Denn austauschbare Sortimente haben langfristig noch keiner Branche gutgetan.

Nach intensiver Einweisung sollten unsere Partner in der Lage sein, ihre Kunden ausführlich zu beraten und deren Personal anzuleiten. Diesen Prozess begleiten wir. Unsere Provisionen und Ertragsmargen sind überdurchschnittlich hoch.

Über die Form der Zusammenarbeit können wir uns gerne im Detail unterhalten.

SEKRÈ International GmbH
Leopoldstraße 2 – 8
32051 Herford
Germany
Telefon: (49) 5221 – 854 9625
Mobil: 0151 1515 1051
Internet: www.SEKREbag.com
E-Mail: info@sekrebag.com

In knapper, verständlicher Form erhalten Sie jeden Monat Tipps zum Sprachgebrauch, interessante Informationen zur Rechtschreibung und erfahren Wissenswertes rund um die deutsche Sprache. In dieser Ausgabe:
1. Vorsicht bei den Adjektiven
2. Der Doppelpunkt – der (Fast-)Alleskönner

1. Vorsicht bei den Adjektiven
Eins meiner Lieblingsthemen ist die wirksame Verwendung von Adjektiven.
Gerade in Ihren Marketingtexten kommt es darauf an, nicht die Adjektive zu verwenden, die uns als allererstes einfallen, die man in jedem zweiten Text liest und über die man hinwegliest, weil sie so abgegriffen und beinahe nichtssagend

Ein solches ist das Adjektiv “effektiv“. Alles ist heute „effektiv“. Deshalb wird das Wort im Text gar nicht mehr wahrgenommen; die Augen der Lesenden huschen darüber hinweg wie das Eichhörnchen über die Gartenwiese.

Besser also, Sie formulieren durchdachter.

Erfolg bringend, erfolgversprechend, ergebnisreich, ertragreich, förderlich, formidabel, fruchtbar, fruchtbringend, gewinnbringend, lohnenswert, nutzbringend, produktiv, überzeugend, vielversprechend, wirksam, hochwirksam, wirkungsvoll … Sie finden sicherlich noch weitere Synonyme.

Probieren Sie es gleich in Ihrem nächsten Text aus. Ob es eine E-Mail ist, ein Marketing-Text, ein Blogartikel – die Lesenden werden am Ball bleiben – oder an der Nuss, um im Eichhörnchenbild zu bleiben.

2. Der Doppelpunkt – der (Fast-)Alleskönner
Dieses Satzzeichen beschleunigt enorm das Erfassen von Informationen und gestaltet Ihren Text spannender und dynamischer. Denn er lässt die Lesenden ihn kurz innehalten und vermittelt: Achtung, jetzt kommt etwas Wichtiges! Und er lockert einen Text optisch auf, lässt das Auge zwischen all den Buchstaben kurz zur Ruhe kommen.

Hier einige Beispiele:

In der Mitgliederversammlung werden die Nachwahl eines Vorstandsmitglieds, der vorläufige Finanzierungsplan, der Einsatz der Ehrenamtlichen und die die notwendig gewordene Fahrzeugreparatur besprochen.

Durch diese lange Aufzählung, die zwischen dem zweiteiligen Verb „werden … besprochen“ steht, bleiben die Lesenden lange im Unklaren. Viel angenehmer zu lesen ist es mit Doppelpunkt:

In der Mitgliederversammlung werden besprochen: die Nachwahl eines Vorstandsmitglieds, der vorläufige Finanzierungsplan, der Einsatz der Ehrenamtlichen und die die notwendig gewordene Fahrzeugreparatur.

Weitere Beispiele:

dass-Sätze
Er vermutet, dass der Tankinhalt nicht bis Köln reichen wird.

Er vermutet: Der Tankinhalt wird nicht bis Köln reichen.

Hauptwörter wie Vorteil, Folge, Problem, Effekt, Grund, Folge, Problem, Gegenteil, das Wichtigste
Der positive Effekt ist, dass sich Ihr Unternehmen diese Art von IT-Systempflege garantiert leisten kann.

Der positive Effekt: Auch Ihr Unternehmen kann sich diese Art von IT-Systempflege garantiert leisten.

Erklärungen oder Begründungen
Der Festsaal war schon geschmückt, doch es gab noch viel zu tun. So mussten die Tische eingedeckt werden.
Dabei war darauf zu achten, dass …

Der Festsaal war hergerichtet, doch es gab noch viel zu tun: So mussten die Tische eingedeckt werden.
Dabei war darauf zu achten, dass …

Kreativer, erfrischender Einsatz des Doppel­punkts:
Das Wetter: nasskalt. Die Stimmung: verhalten.

Durch das Weglassen des Verbs „war“ und das Ersetzen durch Doppelpunkte ist der Text gleich viel dynamischer.

Also: Setzen Sie den Doppelpunkt öfter einmal ein, doch verwenden Sie ihn nicht inflationär, denn dann verpufft seine Spannung erzeugende Wirkung.