CDH Verband Handelsvertreter

CDH KurzMeldungen Juni 2025

Am 12. Mai war es wieder soweit: Die Hauptversammlung der CDH fand in Berlin statt. Dieses Jahr stand neben einem regen Austausch zu verschiedenen Themen die Wahl des Präsidiums auf der Tagesordnung.

CDH-Präsident Dirk P. Goeldner vom Handelsvertreterverband Köln Bonn Aachen e.V. (CDH) wurde einstimmig für eine fünfte Amtszeit in seinem Amt bestätigt. Zudem wurden die CDH-Vizepräsidenten Ralf Pape (CDH NOW!), Christoph Stoffel (CDH Mitte) sowie CDH-Vizepräsidentin Klaudia Stein (CDH Mitte) wieder gewählt. Nicht mehr zur Wahl angetreten war CDH Vizepräsidentin Christiane Otto vom CDH-Wirtschaftsverband für Vertrieb e.V., Region Baden-Württemberg. Für sie wurde aus dem gleichen CDH Wirtschaftsverband, Region Nordost, Herr Peter Nass erstmals in das CDH Präsidium gewählt.

Und was war sonst noch auf der CDH-Hauptversammlung los? Neben den nötigen Formalien einer Hauptversammlung, wie dem Rechnungsabschluss und dem Haushaltsplan, wurde über die Social Media Kampagne Zukunft im Vertrieb und die geänderten Algorithmen auf LinkedIn diskutiert. Der CDH Social Media Experte Viney Lugani gab den Delegierten Informationen darüber, wie man etwa durch das Auftreten mit dem eigenen persönlichen Profil über LinkedIn mehr Reichweite erlangen könne. Zudem berichtete er über den neuen Podcast „Handelsvertreter Insights – Dein Recht. Dein Netzwerk. Dein Erfolg.“, der den Zuhörern handelsvertreterrelevante Themen, insbesondere auch Fragen aus dem Handelsvertreterrecht, leicht und verständlich vermittelt.

Zum anderen wurde über das von der CDH im Jahr 2024 angeschobene Projekt „Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Handelsvertretungen“ gesprochen, welches CDH-Mitgliedern die Möglichkeit geben soll, sich als nachhaltig zertifizieren lassen zu können. Zwar gäbe es mit dem von der EU-Kommission eingeleiteten sog. EU-Omnibus-Verfahren neue Entwicklungen, durch die die ursprünglich vorgesehenen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit abgeschwächt würden. Wegen möglicher Anforderungen von Kunden und Lieferanten seien Handelsvertreter aber durchaus weiter bzw. in Zukunft absehbar betroffen, sei es direkt oder indirekt, so dass das Thema weiterhin von Interesse sei.

Im regelmäßigen Abstand von 2 Jahren führt die IFH Köln GmbH in Zusammenarbeit mit der CDH bzw. bis 2022 mit dem Institut für Handelsvermittlung und Vertrieb CDH e.V. die Erhebung und Auswertung der CDH-Statistik durch.

Die Ergebnisse der Erhebung des Jahres 2024 liegen nun vor. Umsatz- und Ergebniszahlen sowie Kostenstrukturdaten beziehen sich auf die Jahre 2022 bis 2023. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Die durchschnittlichen Bruttoprovisionseinnahmen sind 2023 gegenüber dem Vorjahr im Gesamtdurch-schnitt von 397.044 auf 389.097 Euro (-2%) leicht zurückgegangen. Besonders drastisch im Wirtschaftsbereich Möbel-Wohnambiente-Schmuck (-26,9%). Spürbar rückläufig waren die durchschnittlichen Bruttoprovisionseinnahmen auch in den Wirtschaftsbereichen Bauwesen (-5%) und Mode-Sport-Accessoires (-3,4%). Besonders kräftige Zuwächse gab es dagegen im Wirtschaftsbereich Medizinprodukte-Gesundheitswesen (13,7%) und deutliche Zuwächse auch in den Wirtschaftsbereichen Technik-Produktionsgrundstoffe (5,4%) und Nahrungsmittel-Weine-Spirituosen (3,8%).

 

Der vermittelte Warenumsatz ist 2023 im Gesamtdurchschnitt von 5.112.495 Euro gegenüber 2022 mit 5.283.961 Euro um 3,2% zurückgegangen. Besonders stark mit -10,3% im Wirtschaftsbereich Mode-Sport-Accessoires. Deutliche Rückgange waren aber auch in den Wirtschaftsbereichen Möbel-Wohnambiente-Schmuck (-7,3%) und – trotz gestiegener Bruttoprovisionseinnahmen – Technik-Produktionsgrundstoffe (-6,1%) zu verzeichnen. In den Wirtschaftsbereich Medizinprodukte-Gesundheitswesen (+22,4%) und Nahrungsmittel-Weine-Spirituosen (+6,8%) war der Anstieg des vermittelten Warenumsatzes noch stärker als der der Bruttoprovisionseinnahmen. In der Baubranche wurde ein kleiner Zuwachs des vermittelten Warenumsatzes von 2,4% erzielt.

 

Die durchschnittlichen Provisionssätze sind 2023 gegenüber dem Vorjahr nur in den Wirtschaftsbereichen Mode-Sport-Accessoires und Technik-Produktionsgrundstoffe um 0,6 bzw. 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Im Gesamtdurchschnitt und im Wirtschaftsbereich Papier-Verpackung-Büro-Verlage gab es keine Veränderung und in allen anderen Wirtschaftsbereichen sind sie zwischen 0,1 und 1,5 Prozentpunkte zurückgegangen, besonders in den Bereichen Medizinprodukte-Gesundheitswesen (-1,5), Möbel-Wohnambiente-Schmuck (-1,1) und Bauwesen (-0,9).

 

Der Anteil der Handelsvertretungen, die Eigengeschäfte tätigen, ist 2024 ganz leicht zurückgegangen. Im Gegensatz dazu ist der Eigenumsatz um 5,3% gestiegen, während die Bruttoerträge aus Eigengeschäften ebenso stark gesunken sind. In den einzelnen Wirtschaftsbereichen waren die jeweiligen Entwicklungen dabei aber sehr unterschiedlich. Das Eigengeschäft, also der Großhandel, hat insgesamt aber nicht an Bedeutung verloren. Der Bruttoertrag aus Eigengeschäft in Prozent des Eigenumsatzes, die sogenannte Handelsspanne, hat sich im Gesamtdurchschnitt und in allen Wirtschaftsbereichen mehr oder weniger stark verringert.

 

Der Anteil der Betriebsausgaben am Umsatz hat sich 2023 gegenüber 2022 im Gesamtdurchschnitt etwas erhöht. Dies gilt sowohl für den Anteil der allgemeinen Kosten als auch für den Anteil der Personalkosten. In den meisten Wirtschaftsbereichen war die Entwicklung dabei ähnlich, wenn auch auf sehr unterschiedlichem Niveau. Nur im Wirtschaftsbereich Nahrungsmittel-Weine-Spirituosen und dem Sammelbereich Andere sank der Anteil der allgemeinen Kosten und der Personalkosten an den Einnahmen.

 

Die durchschnittliche Anzahl der Vertretungen je Handelsvertretung hat sich 2024 auf 4,6 verringert. Besonders stark war der Rückgang im Wirtschaftsbereich Nahrungsmittel-Weine-Spirituosen. Deutlich rückläufig war die durchschnittliche Anzahl der Vertretungen auch in den Wirtschaftsbereichen Papier-Verpackung-Büro-Verlage, Technik-Produktionsgrundstoffe und Medizinprodukte-Gesundheitswesen. In den vier übrigen Wirtschaftsbereichen ist in drei Bereichen die durchschnittliche Anzahl der Vertretungen unverändert geblieben oder nur minimal zurückgegangen, während sich im Sammelbereich Andere die Vertretungsanzahl um 0,4 auf 4,9 erhöhte.

 

Der Anteil der Handelsvertretungen mit ausländischen Vertretungen ist von 53,3% auf 55,3% leicht angewachsen. Der Anteil der ausländischen Vertretungen an allen vertretenen Unternehmen ist deutlich stärker von 31% auf 36% angestiegen.

 

Die Handelsvertretungen haben im Durchschnitt 2,2 Vollzeitbeschäftigte (einschl. Inhaber) und einen Teilzeitbeschäftigten, davon 0,6 geringfügig Beschäftigte. Gegenüber der letzten Erhebung 2022 ist damit im Durchschnitt die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten um 0,3 und der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Teilzeitkräfte um 0,2 zurückgegangen. Bei den Vollzeitkräften entspricht das einem Rückgang um 12% bzw. um mehr als ein Viertel der Angestellten in Vollzeit. Bei den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Teilzeitkräften beträgt der Rückgang sogar ein Drittel. Nur die durchschnittliche Anzahl geringfügig Beschäftigter blieb konstant.

 

Pro Beschäftigtem (Vollzeitäquivalent) wurde 2023 im Durchschnitt ein Warenumsatz von fast 1,4 Mio. Euro vermittelt und ein Bruttoprovisionserlös von 81.345 Euro erwirtschaftet. Pro Beschäftigtem im Außendienst sind das im Durchschnitt über 3,2 Mio. Euro vermittelter Warenumsatz und 160.520 Euro Bruttoprovisionserlös.

 

Der vollständige Ergebnisbericht „Handelsvertreter in Deutschland – Zahlen – Daten – Fakten 2024“ ist für CDH-Mitglieder als PDF-Datei nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort kostenlos verfügbar unter

https://cdh.de/cdh-statistik/

 

Alle anderen Interesssenten können „Handelsvertreter in Deutschland – Zahlen – Daten – Fakten 2024“ als PDF-Datei oder in gedruckter Form im Online-Shop der CDH-Wirtschaftsdienst GmbH zum Preis von 49,00 Euro, inkl. 7% MwSt. zzgl. Versandkosten, bestellen, unter https://www.cdh-wdgmbh.de/produkt-kategorie/betriebswirtschaft/

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Die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Mai auf 87,5 Punkte, nach 86,9 Punkten im April.

Dies war auf die weniger skeptischen Erwartungen zurückzuführen. Die laufenden Geschäfte wurden hingegen etwas schlechter beurteilt. Die zuletzt stark gestiegene Unsicherheit unter den Unternehmen hat etwas abgenommen. Die deutsche Wirtschaft fasst langsam wieder Tritt.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index deutlich gestiegen. Die Firmen korrigierten insbesondere die Erwartungen merklich nach oben. Auch ihre aktuelle Lage bewerteten sie etwas besser. Der Auftragseingang stabilisierte sich. Besonders stark war der Stimmungsaufschwung in der Nahrungsmittelindustrie, während sich das Klima in der Chemischen Industrie etwas verschlechterte.

Im Dienstleistungssektor hat sich die positive Entwicklung des Geschäftsklimas fortgesetzt. Dies war auf verbesserte Erwartungen zurückzuführen. Die aktuelle Lage beurteilten Unternehmen weniger positiv. Der Bereich Transport und Logistik erholte sich von dem Stimmungseinbruch, den die Zollankündigungen verursacht hatten.

Im Handel ist der Index spürbar gestiegen. Insbesondere die Erwartungen legten kräftig zu. Dies gilt sowohl für Groß- als auch Einzelhandel. Die Händler zeigten sich auch zufriedener mit den laufenden Geschäften.

Im Bauhauptgewerbe ist das Geschäftsklima zum vierten Mal in Folge gestiegen. Die Unternehmen bewerteten ihre aktuelle Lage besser. Auch bei den Erwartungen schwindet nach und nach der Pessimismus.

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,0 % gestiegen.

Auch im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion im 1. Quartal 2025 um 1,4 % höher als im 4. Quartal 2024. Dies ist der deutlichste Anstieg der Produktion im Dreimonatsvergleich seit Anfang 2022. Für Februar 2025 wurde das vorläufige Ergebnis bestätigt (-1,3 % gegenüber Januar 2025). Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2024 war die Produktion im März 2025 kalenderbereinigt 0,2 % niedriger.

Produktionszuwächse in vielen Branchen

Die positive Entwicklung im Produzierenden Gewerbe im März 2025 verteilt sich auf viele Wirtschaftsbereiche. Besonders die Produktionsanstiege in der Automobilindustrie (+8,1 %), in der Pharmaindustrie (+19,6 %) und im Maschinenbau (+4,4 %) wirkten sich auf das Gesamtergebnis aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,6 % zu. Innerhalb der Industrie war ein Anstieg über alle drei Hauptgruppen zu verzeichnen: Die Produktion von Konsumgütern und von Investitionsgütern stieg um jeweils 4,9 % und die Produktion von Vorleistungsgütern um 1,1 %. Außerhalb der Industrie sank die Energieerzeugung um 1,8 % im März 2025 im Vergleich zum Vormonat. Die Bauproduktion stieg um 2,1 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2024 stieg die Industrieproduktion im März 2025 kalenderbereinigt um 0,3 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gestiegen

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,5 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen von Januar 2025 bis März 2025 um 1,2 % höher als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat März 2024 war die energieintensive Produktion im März 2025 kalenderbereinigt um 2,3 % niedriger. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Produktion im Produzierenden Gewerbe

März 2025 (real, vorläufig):

+3,0 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

-0,2 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Februar 2025 (real, revidiert):

-1,3 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

-4,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,6 % gestiegen. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 3,2 % höher als im Vormonat.

Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 1. Quartal 2025 um 2,3 % niedriger als im 4. Quartal 2024, ohne Großaufträge stieg er um 0,5 %. Im Februar 2025 blieb der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Januar 2025 unverändert (0,0 %; vorläufiges Ergebnis bestätigt).

Zum Anstieg der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im März 2025 trugen viele Wirtschaftszweige bei, vor allem die Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (saison- und kalenderbereinigt +14,5 % zum Vormonat), der Maschinenbau (+5,3 %), der Sonstige Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +13,0 %) sowie die Automobilindustrie (+2,5 %) und die Pharmaindustrie (+17,3 %).

Bei den Investitionsgütern stieg der Auftragseingang im März 2025 um 3,7 % gegenüber dem Vormonat. Auch bei den Vorleistungsgütern (+2,5 %) und den Konsumgütern (+8,7 %) legten die Auftragseingänge zu.

Die Auslandsaufträge stiegen um 4,7 %. Dabei stiegen die Aufträge aus der Eurozone um 8,0 % und die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 2,8 %. Die Inlandsaufträge nahmen um 2,0 % zu.

Umsatz im März 2025 um 2,2 % höher als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im März 2025 saison- und kalenderbereinigt 2,2 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 0,4 % geringer. Für Februar 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 0,3 % gegenüber Januar 2025 (vorläufiger Wert: 0,2 %).

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe:

März 2025 (real, vorläufig):

+3,6 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

+3,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Februar 2025 (real, revidiert):

0,0 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

-0,2 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern wächst der Optimismus, ihre Stimmung verbessert sich im Juni. Wie aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervorgeht, steigt der Index so stark wie zuletzt im Sommer vergangenen Jahres.

Für eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist allerdings eine weitere und kontinuierliche Aufhellung der Verbraucherstimmung notwendig. Noch bleibt sie deutlich hinter ihrem Vorjahresniveau zurück.

Die Konsumzurückhaltung hatte zuletzt bereits leicht nachgelassen. Dieser Trend setzt sich nun fort. Die Anschaffungsneigung der Verbraucherinnen und Verbraucher legt erneut zu. Weiterhin sind die Planungen der Verbraucher jedoch von einer gewissen Vorsicht geprägt, denn gleichzeitig wollen sie ihre Sparanstrengungen intensivieren. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld bremst somit noch immer eine baldige und spürbare Erholung des privaten Konsums aus.

Mit Blick auf die Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung lassen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu sehr von den pessimistischeren Konjunkturprognosen der vergangenen Wochen beeinflussen. Vielmehr fallen ihre Konjunkturerwartungen optimistischer aus und steigen im Vergleich zum Vormonat. Auch bei ihren Erwartungen zur weiteren Entwicklung der eigenen Einkommenssituation zeigen sich die Verbraucher zuversichtlich und sind sogar optimistischer als im entsprechenden Vorjahresmonat. Seit Jahresbeginn haben damit die Erwartungen zur finanziellen Basis für den privaten Konsum deutlich zugelegt. Für eine Ausweitung ihres Konsums fehlt es den Verbrauchern allerdings noch an Vertrauen in das gesamtwirtschaftliche Umfeld.

Auf die kommenden Wochen blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland insgesamt optimistischer, wie der stärkste Stimmungsanstieg seit einem Jahr verdeutlicht. Weiterhin bestehende Unsicherheiten bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie die geopolitisch angespannte Lage hemmen eine spürbare Aufhellung der Verbraucherstimmung jedoch noch. Ihre Konsumzurückhaltung legen die Verbraucher nur langsam ab. Damit eine signifikante Erholung des privaten Konsums einsetzen kann, sind weitere positive Signale erforderlich. Das Warten auf gesamtwirtschaftliches Wachstum hält an.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Handelsverband Deutschland – HDE – e.V., Berlin

Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im Mai eine uneinheitliche Entwicklung: Die Konjunktur- und Einkommenserwartungen legen spürbar zu. Im Gegensatz dazu sinkt die Anschaffungsneigung leicht und die Sparneigung nimmt wieder etwas zu.

Der Konsumklima-Indikator prognostiziert für Juni 2025 im Vergleich zum Vormonat (revidiert -20,8 Zähler) einen moderaten Anstieg um 0,9 Zähler auf -19,9 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von NIQ und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen, Gründer der GfK, herausgegeben.

Sowohl die leicht sinkende Anschaffungsneigung als auch die zunehmende Sparneigung wirken aktuell bremsend auf die Konsumstimmung und verhindern, dass in diesem Monat die spürbaren Zuwächse bei den Einkommens- und Konjunkturaussichten eine stärkere Wirkung beim Konsumklima zeigen. Der Sparindikator steigt im Mai – nach einem deutlichen Rückgang im Vormonat – um 1,6 Zähler und klettert auf 10,0 Punkte.

Das Konsumklima legt damit zum dritten Mal in Folge zu, wenn auch der Zuwachs im Vergleich zum Vormonat mit 0,9 Zählern moderat ist. Mit -19,9 Punkten klettert das Konsumklima auf den höchsten Wert seit November 2024. Damals wurden -18,4 Punkte gemessen. „Das Niveau der Konsumstimmung bleibt überaus niedrig und die Verunsicherung der Verbraucher weiterhin hoch,“erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die unberechenbare Zoll- und Handelspolitik der US-Regierung, Turbulenzen an den Börsen sowie Befürchtungen vor einem dritten Jahr der Stagnation in Folge sorgen dafür, dass das Konsumklima somit weiterhin schwach bleibt. Die Menschen halten es offenbar aktuell für ratsam, in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftslage, zu sparen.“ 

Die Einkommenserwartungen steigen zum dritten Mal in Folge

Die Einkommenserwartungen der Verbraucher legen im Mai spürbar zu. Der Indikator gewinnt 6,1 Zähler hinzu und klettert damit auf 10,4 Punkte. Dies ist der höchste Wert seit Oktober 2024 – damals wurden 13,7 Punkte gemessen. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres zeigt sich jedoch ein kleines Minus von 2,1 Zählern.

Der steigende Einkommensoptimismus der Verbraucher ist nicht unbegründet. Gute Tarifabschlüsse, wie zuletzt im öffentlichen Dienst (+3 Prozent in diesem Jahr und +2,8 Prozent für 2026), bei einem sich leicht abschwächenden Preisauftrieb sorgen für ein Kaufkraftplus. So betrug nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im April die Inflationsrate 2,1 Prozent, nach 2,2 Prozent in den beiden Vormonaten.

Die Anschaffungsneigung profitiert nicht von verbesserten Einkommensaussichten

Von den spürbar gestiegenen Einkommensaussichten kann die Anschaffungsneigung in diesem Monat allerdings nicht profitieren. Nach einem Minus von 1,5 Zählern rutscht der Indikator auf -6,4 Punkte. Im Vergleich zum Mai 2024 wird dagegen ein Plus von knapp 6 Punkten gemessen.

Die Konsumneigung kommt also trotz verbesserter Einkommensaussichten nicht in Schwung. Die Verunsicherung durch die unberechenbare Zoll- und Handelspolitik der US-Regierung sowie ein Anstieg der Arbeitslosigkeit, der bei vielen Beschäftigten die Sorgen um den eigenen Arbeitsplatz zunehmen lässt, hält an. Dies sorgt für Konsumzurückhaltung, auch wenn die Einkommenserwartungen derzeit positiver eingeschätzt werden.

Die Konjunkturerwartungen klettern auf Zweijahreshoch

Trotz anhaltender Verunsicherung der Verbraucher legt deren Konjunkturerwartung für die kommenden 12 Monate weiter zu: Im Mai steigt der Konjunkturindikator um 5,9 Zähler und erreicht einen Wert von 13,1 Punkten. Dies ist bereits der vierte Anstieg in Folge. Ein höherer Wert wurde zuletzt vor gut zwei Jahren, im April 2023, mit 14,3 Punkten gemessen.

Die Erwartungen der Verbraucher an die weitere wirtschaftliche Entwicklungen sind derzeit recht optimistisch. Ob dieser Optimismus gerechtfertigt ist, bleibt jedoch abzuwarten. Denn der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) geht in seinem jüngst veröffentlichten Frühjahrsgutachten davon aus, dass in diesem Jahr keinerlei Wirtschaftswachstum zu erwarten ist. Im kommenden Jahr soll die deutsche Wirtschaft dagegen wieder mit einer Rate von 1 Prozent wachsen.

GFK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)©

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im April 2025 um 0,8 % höher als im April 2024.

Im März 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,3 % gelegen, im Februar 2025 bei +1,6 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Großhandelspreise im April 2025 gegenüber dem Vormonat März 2025 um 0,1 %.

Gestiegene Preise für Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren sowie für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im April 2025 der Preisanstieg bei Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren. Die Preise lagen hier im Durchschnitt um 4,6 % über denen von April 2024. Insbesondere Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene erheblich teurer als ein Jahr zuvor (+32,2 %), ebenso Zucker, Süßwaren und Backwaren (+16,6 %). Auch für Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette (+9,1 %) musste merklich mehr bezahlt werden als im Vorjahresmonat.

Die Großhandelsverkaufspreise für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Halbzeug daraus stiegen ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat (+21,3 %).

Dagegen waren die Preise im Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 8,4 % niedriger als im April 2024.

Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren insbesondere die Preise im Großhandel mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-5,8 %) sowie mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-4,4 %).

Großhandelsverkaufspreise, April 2025

+0,8 % zum Vorjahresmonat

-0,1 % zum Vormonat

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Das erste Quartal 2025 resultierte in einem Auftragsplus von insgesamt 4 Prozent – es war die erste positive Quartalsbilanz der Orders seit drei Jahren. Auch der März schloss mit einem erfreulichen Orderzuwachs von 4 Prozent ab.

Die ersten Monate des Jahres 2025 sind für den Maschinen- und Anlagenbau erfreulich verlaufen: Im März verbuchten die Unternehmen abermals einen leichten Zuwachs der Aufträge um real 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dem schwächelnden Inlandsgeschäft (minus 3 Prozent) stand ein Plus von 6 Prozent der Auslandsbestellungen gegenüber. Aus den Euro-Ländern kamen – auch aufgrund von Großaufträgen – insgesamt 19 Prozent mehr Orders, die Nicht-Euro-Länder verbuchten einen Zuwachs von 2 Prozent. „Das Jahr hat gut angefangen, allerdings bleibt die Unsicherheit über die weitere Entwicklung außerordentlich groß – vor allem mit Blick auf die Zollpolitik der USA und mögliche Gegenmaßnahmen“, sagt VDMA-Chefvolkswirt Dr. Johannes Gernandt.

Nachdem bereits im Januar und Februar leichte Orderzuwächse in die Bücher kamen, ergibt sich nun auch für das gesamte1. Quartal 2025 ein Orderzuwachs von real 4 Prozent zum Vorjahr. Damit war es die erste Drei-Monats-Periode seit dem ersten Quartal 2022 mit einem Auftragsplus. Die Inlandsbestellungen lagen von Januar bis März um 1 Prozent höher als der Vorjahreswert, das Ausland verbuchte 5 Prozent mehr Bestellungen (Euro-Länder: plus 12 Prozent, Nicht-Euro-Länder: plus 2 Prozent). „Im Auslandsgeschäft sehen wir inzwischen einen Wendepunkt, das Inland bleibt unverändert schwierig. Umso wichtiger ist es, dass die neue Bundesregierung jetzt direkt mutige Reformen zur Stärkung des Standorts einläutet, die wieder zu mehr Investitionen führen“, mahnt Dr. Gernandt.

VDMA e. V., Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt

Die ordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrags erscheint auf den ersten Blick unkompliziert.

Schließlich braucht sie keine Begründung und im Vertrag stehen meist auch die geltenden Kündigungsfristen. Doch in der Praxis gibt es einige rechtliche Fallstricke, die oft übersehen werden – gerade wenn Kündigungsfristen und -termine nicht sorgfältig voneinander unterschieden oder unzutreffend kombiniert werden.

Gesetzliche Mindestkündigungsfristen – unbedingt einhalten!

Für Handelsvertreterverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, gelten zwingende gesetzliche Mindestkündigungsfristen (§ 89 Abs. 1 HGB). Je nach Dauer des Vertrags verlängern sich diese stufenweise:

  • im 1. Vertragsjahr: 1 Monat,
  • ab dem 2. Jahr: 2 Monate,
  • ab dem 3. Jahr: 3 Monate,
  • ab dem 6. Jahr: 6 Monate –

jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Diese Fristen dürfen vertraglich nicht verkürzt werden – auch nicht durch scheinbar einvernehmliche Regelungen. Werden sie dennoch im Vertrag zu kurz bemessen, sind sie unwirksam und werden durch die gesetzliche Frist ersetzt.

Kündigungstermin – vertragliche Spielräume mit Vorsicht nutzen

Im Gegensatz zur Kündigungsfrist erlaubt das Gesetz beim Kündigungstermin Flexibilität. Zwar sieht § 89 HGB grundsätzlich das Vertragsende zum Monatsende vor, doch die Parteien können auch abweichende Termine vereinbaren – etwa:

  • zum Quartalsende,
  • zum Halbjahresende,
  • zum Jahresende
  • oder
  • zu bestimmten branchenspezifischen Stichtagen (z. B. Saisonende oder Messetermine).

Solche abweichenden Kündigungstermine sind grundsätzlich zulässig – aber nur, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird. In der Praxis kommt es nämlich oft zu Problemen, wenn beide Punkte – Kündigungsfrist und Kündigungstermin – gleichzeitig geregelt wurden, sich aber nach längerer Vertragslaufzeit widersprechen.

Ein typisches Beispiel: Ein Vertrag erlaubt die Kündigung nur zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von drei Monaten. Wird aber nach dem fünften Jahr gekündigt, wären laut Gesetz sechs Monate erforderlich. Wird dennoch mit drei Monaten gekündigt, stellt sich die Frage: Gilt dann auch der vereinbarte Kündigungstermin nicht mehr?

Die Antwort aus der Rechtsprechung: Nein – der Kündigungstermin bleibt in der Regel wirksam, auch wenn die vertraglich vereinbarte Frist zu kurz war. Das heißt: Die zu kurze Frist wird durch die gesetzliche ersetzt, aber der vertraglich vereinbarte Kündigungszeitpunkt (z. B. 31. Dezember) bleibt bestehen.

Was sagen die Gerichte konkret dazu?

Das Landgericht Hechingen (Urt. v. 21.03.2003 – 5 O 93/02) sowie das OLG Stuttgart (Urt. v. 19 U 74/03) haben bereits vor längerer Zeit entschieden, dass Kündigungsfrist und Kündigungstermin zwei eigenständige Vertragsbestandteile sind. Wird nur die Frist als unwirksam eingestuft, bleibt der Kündigungstermin wirksam. Nur in seltenen Ausnahmefällen könnte etwas anderes gelten – z. B. wenn beide Regelungen untrennbar miteinander verbunden wären.

Für Handelsvertreter bedeutet das, dass beim Blick in den Vertrag Kündigungsfristen und -termine getrennt geprüft werden sollten. Wer sicher kündigen will, muss sich an die gesetzlichen Fristen halten – besonders bei längerer Vertragsdauer. Ein abweichender Kündigungstermin ist möglich, muss aber zur Frist passen. Die Regelungen zur Kündigung in einem Handelsvertretervertrag sollten daher in jedem Fall auf die Stimmigkeit in Bezug auf die zwingenden Kündigungsfristen in § 89 Abs. 1 HGB überprüft werden. Sollten die Parteien zusätzlich einen Kündigungstermin abweichend vom Gesetz vereinbaren wollen, sollten die zwingenden Kündigungsfristen des § 89 HGB auch bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren unbedingt in die Überlegungen zu einer möglichen Vertragsbeendigung mit einbezogen werden. So werden rechtliche Unsicherheiten bei einer späteren Vertragsbeendigung vermieden.

 

Das Wichtigste in Kürze

–       Kündigungsfristen sind zwingend in § 89 Abs. 1 HGB geregelt, dies gilt jedoch nicht für einen zusätzlich vereinbarten Kündigungstermin.

–       Eine zu kurz vereinbarte Kündigungsfrist hat nicht zur Folge hat, dass auch der gleichzeitig vereinbarte Kündigungstermin unwirksam wird.

–       Der weiter gültige Kündigungstermin kann in Verbindung mit einer als Ersatz Anwendung findenden längeren gesetzlichen Kündigungsfrist das durch die Kündigung bewirkte Vertragsende erheblich hinausschieben.

Wie hoch liegt Ihre Investitionsquote in diesem Jahr?

In welche Bereiche investieren Sie? Welche Themen hindern Sie am stärksten an Wertschöpfung? Mit ein paar kurzen Zusatzfragen haben wir unseren Wirtschaftstest für Handel & Dienstleistung in diesem Quartal angereichert. Bitte beteiligen Sie sich bis zum 4. Juli 2025 an der Umfrage. Den Link zum Fragebogen finden Sie hier. Die Ergebnisse werden den teilnehmenden Unternehmen übersichtlich und kompakt zur Verfügung gestellt.

 

 

Welchen Einfluss hat die aktuelle Zollpolitik der USA auf Ihren Umsatz?

Wie wird dadurch Ihr Gewinn beeinflusst? Wie reagieren Sie als Unternehmen auf die Veränderungen? Diese und weitere Fragen werden in der Kurzumfrage Zölle gestellt, um Ihnen eine gute Übersicht über die Auswirkungen der aktuellen Zollpolitik der USA zu geben. Bitte beteiligen Sie sich bis zum 27. Juni 2025 an der Umfrage. Den Link zum Fragebogen finden Sie hier. Die Ergebnisse werden den teilnehmenden Unternehmen übersichtlich und kompakt zur Verfügung gestellt.

 

 

In knapper, verständlicher Form erhalten Sie jeden Monat Tipps zum Sprachgebrauch, interessante Informationen zur Rechtschreibung und erfahren Wissenswertes rund um die deutsche Sprache. In dieser Ausgabe:
1. Die Würze der Kürze
2. Über mich

1. Die Würze der Kürze

Unabhängig davon, wie komplex Ihr Sachverhalt ist: Benutzen Sie in Ihren Texten unbedingt einfache, kurze Wörter. So drücken Sie sich besonders klar aus und erhalten die Aufmerksamkeit der Lesenden.

Merke: Die Schwierig­keiten, einen Text zu verstehen, bestimmen vor allem die Wortbekanntheit und die Wortlänge. Also: Je kürzer das Wort, desto verständlicher. Geizen Sie bei Hauptwörtern mit den Silben! Suchen Sie das kurze, einfache Wort. Oder teilen Sie das Wort:

Wir optimieren die Zielsetzung jedes/r Mitarbeiters/ Mitarbeiterin im Einzelcoaching.

Wir beraten Ihre Mitarbeiter*innen einzeln zu Ihren Zielen.

Fremdwörter bitte nur sparsam und wenn unbedingt notwendig benutzen.

Wir stoßen mit unserem Kompetenzkonzept Ihre technischen Optimierungsprozesse an.

Hä?

Vielleicht besser so: Wir klären mit Ihnen zusammen, was sich technisch verbessern lässt und welche Ihrer Mitarbeiter*innen für welche Aufgaben dabei am besten geeignet sind.

Das ist zwar insgesamt nicht so kurz wie der obige Satz, aber die Lesenden bekommen eine klare Vorstellung von Ihrem Angebot.

Zu guter Letzt streichen Sie überflüssige Wortanhängsel wie -stellung und -setzung.

Zielsetzung – Ziel, Aufgabenstellung – Aufgaben, Fragestellung – Frage.

Dann erhalten Sie einen Text, der gut lesbar, ohne Verständnisklippen und anschaulich ist für die Lesenden ist.

2. Über mich

Die Über mich-Seite auf Ihrer Website dient ebenso der Geschäftsanbahnung wie alle anderen Unterseiten. Sie sollte niemals klingen wie ein Lebenslauf, sondern ebenso klug gestaltet sein wie Ihre anderen Werbetexte.

Diese Seite darf auf keinen Fall langweilen. Sie muss begeistern.

Also: Keine langweiligen Floskeln, sondern etwas von Ihrer Persönlichkeit. Ihre potentiellen Kund*innen wollen garantiert nicht wissen, wann Sie Abitur gemacht oder wo Sie studiert haben. Sie interessiert vielmehr, warum Sie genau das tun, was Sie tun – und weshalb sie Ihnen ihr Vertrauen schenken sollen.

Also erzählen Sie Ihren Geschichte. Gab es einen Aha-Moment? Einen verrückten Zufall, der Sie zu Ihrem Business gebracht hat? Eine Herausforderung, die Sie geprägt hat? Was Sie dazu gebracht, genau das zu tun, was Sie nun tun?

Also mal wieder Storytelling:

Schon in der Schule habe ich lieber Matheformeln gelernt, Experimente aus dem Physikunterricht verfolgt und physikalische Formeln umgestellt als Aufsätze zu schreiben – also habe ich mein Talent einfach zum Beruf gemacht. Heute sorge ich als Ingenieur dafür, dass Ihr technischen Anlagen nicht nur fortlaufend gewartet werden, sondern auch immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.

Zeigen Sie, was Sie für die Leser*innen Ihrer Website tun können

Machen Sie auf der Über mich-Seite klar, worin Ihre Superkraft besteht. Wie sieht das Leben Ihrer Kund*innen aus, wenn Sie mit Ihnen zusammenarbeiten?

Unser Wissen ist stets auf dem aktuellen Stand des internationalen Maschinenbaus. Wir finden immer eine Lösung für Ihre komplexen Aufgaben – damit bei Ihnen die Anlagen niemals still stehen.

Ein „Über mich“-Text ist also nicht nur eine interessante Lektüre

Er soll bestenfalls den nächsten Schritt bei den Lesenden auslösen. Was sollen Ihre Seitenbesucher*innen direkt nach dem Lesen tun?

Brauchen Ihre Pumpen und Kupplungen ein Tuning, um wie geschmiert zu funktionieren? Wir machen Ihre Anlage fit für den Wettbewerb und sind nur eine E-Mail entfernt. Schreiben Sie uns noch heute.