Die Zusammenarbeit zwischen Handelsvertretung und vertretenem Unternehmen ist häufig durch eine Reihe von Irrtümern geprägt.

So ist es eine seit Jahrzehnten gängige Annahme, dass einem Handelsvertreter bei Vertragsende als Ausgleich stets eine Abfindung in Höhe einer Jahresdurchschnittsprovision zusteht. Irrtum!

Über diese und weitere Irrtümer in der Zusammenarbeit zwischen vertretenem Unternehmen und Handelsvertretung will Sie das Seminar „Die 10 größten Irrtümer im Handelsvertreterrecht“ informieren.

Referent: Thomas Tauscher, CDH NOW!

04. November 2022, 10.00 Uhr, Dauer ca.1 Std., Online-Seminar, kostenfrei für CDH-Mitglieder

CDH-Mitglieder erhalten eine Einladung zum Webinar mit Anmeldelink per E-Mail. Wenn Sie diese nicht eine Woche vor dem Termin erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie teilnehmen möchten. Mitglieder anderer CDH-Landesverbände melden sich bitte formlos per E-Mail an: lohmeyer@cdh-now.de