Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – speziell für kleinere und mittlere Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist inzwischen seit rund 200 Tagen in Kraft.
Wie können auch mittlere und kleine Unternehmen – und damit auch Handelsvertreter davon betroffen sein?
Das LKSG regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit derzeit mehr als 3.000 Beschäftigten und verpflichtet diese zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb der gesamten Lieferkette. So können auch Zulieferer und mittelbare Zulieferer betroffen sein, wenn diese die Einhaltung der o.g. Sorgfaltspflichten zusichern sollen. In diesen Fällen müssen diese Lieferanten den Sorgfaltspflichten auch innerhalb ihrer eigenen Lieferketten entsprechen. Erfahren Sie von unserem Experten Dr. Martin Rothermel, wie sich in diesem Fall kleine Unternehmen verhalten sollen, je nach Fallkonstellation.

In diesem Webinar erfahren Sie zum LKSG:
– die Anwendung und Inhalte für kleine und mittlere Unternehmen,
– Handlungsempfehlungen speziell für kleine Unternehmen,
– was am Markt passiert – gute und schlechte Praxisbeispiele,
– was auf EU Ebene passiert …
– und warum der kommende Jahreswechsel so bedeutsam ist!
Stellen Sie auch gerne Ihre Fragen – wir beantworten sie live im Webinar!

Für CDH-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft.
Die Teilnehmerplätze sind wie immer limitiert, bei Interesse empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen für die Teilnahme am Webinar.

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