Die Zusammenarbeit zwischen Handelsvertretung und vertretenem Unternehmen ist häufig durch eine Reihe von Irrtümern geprägt.

So ist es eine seit Jahrzehnten gängige Annahme, dass einem Handelsvertreter bei Vertragsende als Ausgleich stets eine Abfindung in Höhe einer Jahresdurchschnittsprovision zusteht. Irrtum!

Über diese und weitere Irrtümer in der Zusammenarbeit zwischen vertretenem Unternehmen und Handelsvertretung will Sie das Seminar „Die 10 größten Irrtümer im Handelsvertreterrecht“ informieren.

Referenten: Philipp Krupke u. Thomas Tauscher, CDH im Norden

05. Juni 2020, 14.00 Uhr, Dauer ca. 2 Std.
CDH-Geschäftsstelle, Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg