Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung– die Abstimmung darüber wurde im Plenum abgesetzt. Die StVO-Novelle kann daher vorerst nicht in Kraft treten.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln. Ziel der geplanten Änderungen war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Kommunen sollten mehr Spielraum für die Anordnung von Busspuren, Radwegen und Tempo 30-Zonen erhalten. Entsprechende Vorhaben werden sich somit verzögern.