CDH Verband Handelsvertreter

CDH NOW! KurzMeldungen März 2026

Suchen Sie momentan Fachkräfte? Wenn ja, welche Position muss am dringendsten besetzt werden? Welche Qualifikation ist dafür notwendig?

Mit ein paar kurzen Zusatzfragen haben wir unseren Wirtschaftstest für Handel & Dienstleistung in diesem Quartal angereichert. Bitte beteiligen Sie sich bis zum 4. April 2026 an der Umfrage. Den Link zum Fragebogen finden Sie hier. Die Ergebnisse werden den teilnehmenden Unternehmen übersichtlich und kompakt zur Verfügung gestellt.

 

Aktueller Link: https://link.webropolsurveys.com/S/65E2490644B0E3D0

Thema:
Kundentransformation 4.0 im B2B-Vertrieb
Fit für die hyperdigitale Kundengeneration – Mit Kunden lernen und smarter verlaufen

Die digitale Revolution verändert auch den B2B-Vertrieb schnell und tiefgreifend – und Ihre Kunden verändern sich mit!

Sind Sie bereit für ein neues, kundenzentriert aufgestelltes Kundenmanagement und eine neue Kundengeneration? Mit der Zukunftswerkstatt Sales Excellence geben renommierte Vertriebsexperten aus Beratung, Vertriebspraxis und -wissenschaft Ihnen Antworten auf diese zentralen Fragen:

·       Welche vertriebsrelevanten Prozesse sind jetzt in der Transformation?

·       Wie tickt die neue hyperdigitale Kundengeneration in Buying Centern?

·       Wie geht connected Sales versus persönlicher Verkauf im technologischen Drive mit KI?

·       Welce Leadership-Strategie und digitalen Mindsets brauchen Vertriebsführungskräfte und Sales Teams jetzt für die Kundentransformation 4.0?

Werden Sie Teil der Zukunft des erfolgreichen B2B-Vertriebs in einer neuen Kundenrealität bei der 7. Zukunftswerkstatt Sales Excellence! 

Das Vertriebsumfeld befindet sich in einem tiefgreifenden Umschwung. Kundenanforderungen verändern sich, digitale Skills und ein exzellentes Verständnis von Kundenbedürfnissen, Customer Experience und modernen Verkaufstechnologien werden zum Wettbewerbsbenchmark für den Vertriebserfolg von heute und morgen.

Die Konferenz liefert Impulse und Strategien renommierter Speaker und Best Practices aus Unternehmen, die zeigen, wie Vertriebsprozesse und das Kundenmanagement in Zusammenarbeit mit den neuen, hyperdigitalen Kunden jetzt ausgestaltet sein sollten und welchen Beitrag zum Beispiel KI dazu leisten kann.

Erfahren Sie, wie ein Connected Sales-Ansatz dazu beiträgt, B2B neu zu definieren. Oder wie ein moderner Leadership-Ansatz die Performance von Vertriebsteams nachhaltig verbessern kann. Lernen Sie darüber hinaus in Praxiseinblicken kennen, wie agentische KI das Kundenmanagement revolutioniert.

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Connected Sales – Wie AEG B2B neu vernetzt

Malte Glosemeyer, Head of Sales, Transformation/Wellbeing & SDA Deutschland & Österreich, AEG Hausgeräte GmbH, Electrolux Group

Virtuelle Sparringspartner revolutionieren die Customer Journey – Wie B2B-Unternehmen intelligent den Mehrwert ausschöpfen

Florian Dimmig, Director Sales, Digitall Nature Germany GmbH

Außerdem: Interaktives Format mit Branchenexperten und -kollegen

Exklusiver Rabatt für CDH-Mitglieder:

Sie sparen € 200,- und zahlen nur € 450,- Teilnahmegebühr wenn Sie sich mit Aktions-Code SLX2026_200CDH anmelden!

Wir sind Kooperationspartner der Sales-Excellence-Konferenz und laden Sie ein, gemeinsam mit führenden Vertriebsspezialisten innovative Best Practices spannender Unternehmen kennenzulernen. Nutzen Sie mit der Teilnahme an der innovativen Zukunftswerkstatt Sales Excellence Ihre Chance, dem Markt im Know-how einen Schritt voraus zu sein! Lernen Sie die Kundenanforderungen für die Vertriebsprozesse von heute und morgen kennen und wie sie Ihren Kundenerfolg ausbauen.

Programm und Anmeldung sowie weitere Informationen zum Rabatt

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Zukunftswerkstatt Sales Excellence 2026

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CDH-Mitglieder haben die Möglichkeit, die führende Technologie-Messe Hannover Messe vom 20. bis 24.04.2026 zu besuchen, ohne Eintritt zahlen zu müssen.

CDH-Mitglieder können sich unter Angabe Ihres CDH-Mitgliedsverbandes (Landesverbandes) dazu einen Link zur Online-Registrierung für eines von 250 kostenlosen Online-Tickets, die damit erhältlich sind, per E-Mail an info@cdh.de bei der CDH anfordern. Die Online-Tickets sind für die gesamte Dauer der Hannover Messe gültig.

CDH-Mitglieder haben die Möglichkeit, die Frankfurter Messen Light + Building vom 08. bis 13.03.2026 und techtextil/texprocess vom 21.04. bis 24.04.2026 zu besuchen, ohne Eintritt zahlen zu müssen.

Dazu gibt es ausschließlich einen Online-Gutscheincode, der online im Ticketshop der Light+Building bzw. der techtextil/texprocess in eine Dauer-Eintrittskarte umgewandelt werden muss. Das Ticket ist die gesamte Messedauer gültig.

 CDH-Mitglieder können sich den Gutscheincode unter Angabe Ihres CDH-Mitgliedsverbandes (Landesverbandes) und für welche Messe per E-Mail an info@cdh.de bei der CDH anfordern. Nach dem Erhalt des oder des Gutscheincodes geht es für Sie weiter, wie folgt:

1.      Klicken Sie auf den übermittelten Link zum Ticket-Shop der Messe Frankfurt und wählen Sie die Light + Building bzw. techtextil/texprocess Veranstaltung über die entsprechende Kachel. Anschluss sehen Sie direkt die Ticketmaske mit dem Info-Service.

2.      Unter dem Text und dem Hinweis, dass Besuchertickets nicht mehr für Dritte ausgestellt werden können, geben Sie Sie im Feld Gutschein-/Registrierungscode Ihren Code ein und klicken auf „Gutscheincode einlösen“.

3.      Sofern Sie noch keinen Messe-Log-In besitzen, müssen Sie sich im nächsten Schritt registrieren Bei der ersten Registrierung wird ein personalisierter Account angelegt, dieser kann für zukünftige Einlösungen erneut genutzt werden.

4.      Bitte beachten Sie, dass es sich um einen personalisierten Account handelt. Mit einer E-Mailadresse kann nur eine Person registriert werden. Jede weitere Person benötigt einen eigenen Account mit eigener E-Mailadresse. Daher empfehlen wir, dass sich jede/jeder Besucher(in) selbst registriert. Dieser Vorgang kann leider nicht umgangen werden.

Mit dem generierten Ticket können Sie kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (RMV – Rhein-Main-Verkehrsverbund) nutzen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie das Ticket ausgedruckt während der Fahrt mit sich führen. Der RMV akzeptiert das digitale Ticket nicht.

Der CDH hat mit der Firma Lynk & Co Sales Germany GmbH, einem Tochterunternehmen des chinesischen Geely-Konzern, dem auch Volvo angehört, einen Rahmenvertrag über den vergünstigten Bezug von Pkw des Fabrikats Lynk & Co abgeschlossen.

Der Nachlass von der Hersteller-Listenpreisempfehlung ab Werk beträgt für die Modelle 01 und 08 mit Plug-In-Hybridantrieb 28% und für das Elektromodell 02 15%.

Alle Nachlässe von Lynk & Co für CDH-Mitglieder zur Nutzung bei jedem Lynk & Co-Vertragshändler finden Sie nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort auf unserer Internetseite https://cdh.de/leistungen/sonderkonditionen/mobilitaet/ in der PDF-Datei „CDH-Abkommen zum Bezug von Kfz ab 17. Februar 2026“ und mit späteren Datumsangaben. Zur Bestellung über das CDH-Rahmenabkommen benötigen Sie einen Abrufschein, den Sie bei der CDH per E-Mail an info@cdh.de oder telefonisch unter 030-72 62 56 00 anfordern können.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 3. Quartal 2025 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,3 % gestiegen. Vor allem die privaten und die staatlichen Konsumausgaben nahmen zu.

Damit beendete die deutsche Wirtschaft das insbesondere für den Außenhandel turbulente Jahr 2025 im Plus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilte, stieg das preisbereinigte BIP im Jahr 2025 insgesamt um 0,2 %, preis- und kalenderbereinigt betrug der Anstieg 0,3 %.

Bruttoinlandsprodukt auch im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2025 preisbereinigt um 0,6 % höher als im 4. Quartal 2024. Preis- und kalenderbereinigt war der Anstieg geringer (+0,4 %), da 0,7 Arbeitstage mehr zur Verfügung standen als im Vorjahreszeitraum.

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Die Auftragslage von Unternehmen in Deutschland bleibt weiterhin angespannt. Etwa ein Drittel der Unternehmen bekommt zu wenig Aufträge.

Der Anteil sank etwas von 36,9% im Oktober auf 36,3% im Januar. Damit liegt er weiter deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. „Die leichte Entspannung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Unternehmen nach wie vor zu wenig Aufträge haben“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die schwache Nachfrage belastet breite Teile der Wirtschaft und wird durch hohe Kosten sowie eine nachlassende Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verstärkt.“

In der Industrie blieb der Anteil der Unternehmen mit fehlenden Aufträgen mit 35,9% nahezu unverändert. Besonders angespannt ist die Lage weiterhin im Maschinenbau: Dort stieg der Anteil von 41,4 auf 43,9%. Auch bei den Herstellern von elektronischen und optischen Erzeugnissen nahm der Auftragsmangel zu: Der Anteil erhöhte sich von 40,7 auf 46,8%. In der Automobilindustrie berichtete rund ein Viertel der Unternehmen von entsprechenden Problemen. Bei den Getränkeherstellern entspannt sich die Lage: Der Anteil der Unternehmen mit Auftragsmangel halbierte sich auf 13,6%.

Im Dienstleistungssektor berichten die Unternehmen etwas seltener von fehlenden Aufträgen. Der Anteil sank von 33,4 auf 31,1%. Besonders betroffen bleiben Unternehmensberater (53,8%) sowie die Werbebranche (51,2%). Aber auch in der Beherbergung und bei den IT-Dienstleistern liegt der Anteil mit jeweils 48,1% weiterhin auf hohem Niveau.

Im Handel bleibt die Lage schwierig. Unter den Großhändlern klagen unverändert knapp zwei Drittel der Unternehmen (62%) über fehlende Aufträge. Bei den Einzelhändlern hat sich die Situation leicht verschlechtert: Der Anteil stieg von 48,7 auf 51,3%. Damit berichtet weiterhin etwa jeder zweite Betrieb über eine unzureichende Nachfrage.

ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

Münchener Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaftswissenschaft – CESifo GmbH

Die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland hat sich verbessert.

Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Februar auf 88,6 Punkte, nach 87,6 im Januar. Die Unternehmen zeigten sich zufriedener mit ihren laufenden Geschäften. Auch die Erwartungen hellten sich auf. Die deutsche Wirtschaft zeigt erste Signale einer Belebung.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index erneut gestiegen. Dies war auf merklich bessere Urteile zur aktuellen Geschäftslage zurückzuführen. Die Erwartungen trübten sich zwar ein, aber die Auftragslage entwickelte sich positiv, und die Produktionspläne wurden nach oben korrigiert.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Insbesondere die Erwartungen hellten sich auf. Die Dienstleister zeigten sich zudem zufriedener mit den laufenden Geschäften. In der Logistik legte der Geschäftsklimaindikator deutlich zu.

Im Handel hat der Index leicht nachgegeben. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage etwas schlechter. Der Ausblick auf die kommenden Monate wurde jedoch geringfügig nach oben korrigiert. Während es im Großhandel leichte Aufwärtstendenzen gab, trübte sich im Einzelhandel die Stimmung merklich ein.

Im Bauhauptgewerbe setzte das Geschäftsklima seine Erholung fort. Die Urteile zur aktuellen Lage fielen positiver aus. Gleiches gilt für die Erwartungen. Die Auftragslage verbessert sich jedoch nur langsam.

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2025 gegenüber November 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,9 % gesunken.

Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von Oktober 2025 bis Dezember 2025 um 0,9 % höher als in den drei Monaten zuvor. Im November 2025 stieg die Produktion gegenüber Oktober 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 0,2 % (vorläufiger Wert: +0,8 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2024 war die Produktion im Dezember 2025 kalenderbereinigt 0,6 % niedriger.

Rückgänge in der Automobilindustrie und im Maschinenbau

Der Rückgang im Dezember 2025 ist vor allem auf die niedrigere Produktion in der Automobilindustrie (-8,9 %), im Maschinenbau (-6,8 %) sowie bei der Wartung und Montage von Maschinen (-17,6 %) zurückzuführen. Dahingegen wirkten sich Produktionsanstiege in einer Reihe von Wirtschaftszweigen positiv auf das Gesamtergebnis aus, vor allem bei der Herstellung von Metallerzeugnissen (+3,2 %) und im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge +10,5 %). Ebenso ist die Produktion im Baugewerbe leicht angestiegen (spezialisierte Bautätigkeiten und Ausbaugewerbe +2,5 %, Hochbau +8,4 %). Insgesamt stieg die Bauproduktion um 3,0 %.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) sank im Dezember 2025 gegenüber November 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,0 %. Dabei stieg die Produktion von Konsumgütern um 0,5 %, die Produktion von Investitionsgütern sank um 5,3 % und die Produktion von Vorleistungsgütern um 1,2 %. Außerhalb der Industrie sank die Energieerzeugung um 1,8 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2024 sank die Industrieproduktion kalenderbereinigt um 0,2 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gesunken

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Dezember 2025 gegenüber November 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,9 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen von Oktober 2025 bis Dezember 2025 um 0,5 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Dezember 2024 war die energieintensive Produktion im Dezember 2025 kalenderbereinigt um 2,6 % niedriger.

Produktion im Jahr 2025 um 1,1 % gesunken

In Gesamtjahr 2025 lag die Produktion im Produzierenden Gewerbe kalenderbereinigt 1,1 % niedriger als im Vorjahr. Dabei war die Produktion im Jahr 2025 in der Industrie (-1,3 %) und im Baugewerbe (-1,7 %) niedriger als im Vorjahr. Die Energieerzeugung stieg hingegen um 1,6 %.

In der Industrie ist der Rückgang maßgeblich auf die Entwicklung in der Automobilindustrie (-1,7 % gegenüber dem Vorjahr), im Maschinenbau (-2,6 %) und in den energieintensiven Industriezweigen zurückzuführen. In den energieintensiven Industriezweigen lag die Produktion kalenderbereinigt um 2,6 % niedriger als im Jahr 2024. In den Jahren 2022 und 2023 war sie jeweils stark zurückgegangen. Gegenüber 2021 lag sie im Jahr 2025 kalenderbereinigt um 17,8 % niedriger.

Produktion im Produzierenden Gewerbe

Dezember 2025 (real, vorläufig):

-1,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

-0,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

November 2025 (real, revidiert):

+0,2 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

+0,5 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2025 gegenüber November 2025 saison- und kalenderbereinigt um 7,8 % gestiegen.

Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,9 % höher als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 4. Quartal 2025 um 9,5 % höher als im 3. Quartal, ohne Großaufträge stieg er im gleichen Zeitraum um 2,5 %. Im November 2025 stieg der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Oktober 2025 um 5,7 % (vorläufiger Wert +5,6 %).

Die positive Entwicklung des Auftragseingangs im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2025 ist zu einem großen Teil auf die deutlichen Anstiege bei der Herstellung von Metallerzeugnissen (saison- und kalenderbereinigt +30,2 % zum Vormonat) und im gewichtigen Maschinenbau (+11,5 %) zurückzuführen. In diesen beiden Wirtschaftszweigen meldete eine Reihe von Betrieben aus unterschiedlichen Bereichen Großaufträge. Auch die Zuwächse in der Herstellung von elektrischer Ausrüstung (+9,8 %) sowie in der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (+5,7 %) wirkten sich positiv auf das Gesamtergebnis aus. In der Automobilindustrie ging der Auftragseingang hingegen um 6,3 % zurück. Im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge) sanken die Auftragseingänge um 18,7 % gegenüber dem hohen Niveau des Vormonats. Dennoch gab es auch hier wieder umfangreiche Großaufträge.

Bei den Investitionsgütern stieg der Auftragseingang im Dezember 2025 um 10,5 % gegenüber dem Vormonat. Bei den Vorleistungsgütern lag er um 5,7 % höher und bei den Konsumgütern um 5,3 % niedriger.

Die Auslandsaufträge stiegen im Dezember 2025 um 5,6 %. Dabei fielen die Aufträge aus der Eurozone um 0,6 % und die Aufträge von außerhalb der Eurozone nahmen um 9,7 % zu. Die Inlandsaufträge stiegen um 10,7 %.

Umsatz im Dezember 2025 um 1,4 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt 1,4 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 1,9 % niedriger. Für November 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 2,9 % gegenüber Oktober 2025 (vorläufiges Ergebnis: +2,7 %).

Im Gesamtjahr 2025 war der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe kalenderbereinigt um 1,3 % niedriger als im Vorjahr.

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe

Dezember 2025 (real, vorläufig):

+7,8 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

+13,0 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

November 2025 (real, revidiert):

+5,7 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

+10,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Im Februar hellt sich die Stimmung der Verbraucher nicht weiter auf: Während die Einkommenserwartungen noch leicht zunehmen, trübt sich die Anschaffungsneigung ein.

Die ohnehin hohe Sparneigung legt nochmal zu. Und auch die Konjunkturerwartungen fallen diesen Monat wieder leicht pessimistischer aus. Die aktuellen Befragungsergebnisse zeigen daher für März im Vergleich zum Vormonat einen leichten Rückgang des Konsumklima-Indikators um 0,5 Punkte auf −24,7 Punkte (revidiert -24,2 Punkte). Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM, das seit Oktober 2023 gemeinsam von NIQ/GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben wird.

Im Februar liegen die Einkommenserwartungen im zweiten Monat in Folge im Plus, verzeichnen jedoch mit einem Anstieg um 1,2 Zähler auf 6,3 Punkte nur noch ein moderates Wachstum. Die Anschaffungsneigung, die im Januar noch leicht zugelegt hatte, fällt dagegen wieder auf -9,3 Punkte (-5,3 Punkte) und bleibt damit zurückhaltend. Zudem zeigt sich bei der Sparneigung im Februar ein Anstieg um einen weiteren Punkt auf 18,9 Punkte, was einen neuen Höchststand seit 2008 markiert. Insgesamt führt diese Entwicklung wieder zu einem leichten Rückgang des Konsumklimas.

„Mit dem leichten Rückgang auf -24,7 Punkte kann das Konsumklima nicht an die Aufhellung im letzten Monat anknüpfen. Die Stimmung bleibt also im Kern wenig verändert. Es zeigt sich weiterhin die Tendenz, dass steigende Einkommen aus Vorsichtsmotiven lieber gespart als konsumiert werden“, erklärt Rolf Bürkl, Head of Consumer Climate beim NIM. „Auch wenn sich die Wirtschaft wieder leicht zu beleben scheint, bleiben die Konsumenten derzeit noch skeptisch. Die geopolitischen Spannungen, aber auch die Herausforderungen in der Sozialpolitik dürften die Unsicherheit und damit auch die Sparneigung hochhalten“. 

Sparneigung erreicht neuen Höchststand

Die Sparneigung klettert im Februar auf einen neuen Höchstwert seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. Der Indikator steigt um einen Punkt auf einen Wert von 18,9 und liegt damit 9,5 Punkte über dem Vorjahreswert. Tiefergehende Analysen des NIM zu den Gründen für die hohe Sparneigung zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher hohe bzw. steigende Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheit als maßgebliche Faktoren nennt.

Diese Einschätzungen spiegeln sich auch in den aktuellen Rahmendaten wider: Die Inflationsrate ist im Januar 2026 wieder auf 2,1 Prozent gestiegen und auch die Preiserwartungen der Verbraucher sinken im Februar nicht mehr. Hinzu kommt, dass geopolitische Spannungen, die Ereignisse rund um das Mercosur-Abkommen und die finanziellen Belastungen im Sozialsystem die Unsicherheit bei den Konsumenten verstärken dürften. 

Die Konjunkturerwartungen trüben sich leicht ein 

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucher für die kommenden 12 Monate sind im Februar wieder leicht gesunken: Der Indikator verliert 2,3 Zähler und weist nun ein Niveau von 4,3 Punkten auf. Die Verbraucher blicken aber trotz des Rückgangs verhalten optimistisch in die Zukunft, denn der Indikator liegt weiterhin im positiven Bereich.

GFK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)©

Der positive Trend bei der Verbraucherstimmung hält an.

Wie aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervorgeht, hellte sich die Stimmung im Februar auf. Demnach kletterte der Index auf den höchsten Stand seit dem Sommer vergangenen Jahres. Dennoch bleibt das Stimmungsniveau schwach.

Abzuwarten ist nun, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland auch in den kommenden Wochen von geopolitischen Turbulenzen unbeeindruckt bleiben, ihre Unsicherheit ablegen und sich der Aufwärtstrend dadurch weiter fortsetzen kann.

Die geplante Konsumaktivität der Verbraucherinnen und Verbraucher veränderte sich im Vergleich zum Vormonat kaum. Ihre Kaufzurückhaltung nahm nicht spürbar ab, vielmehr stieg die Anschaffungsneigung nur minimal. Zudem hatten die Verbraucher nicht vor, weniger zu sparen. Ihre Sparneigung verblieb nahezu auf dem Vormonatsniveau. Das gesamtwirtschaftliche und geopolitische Umfeld scheint weiterhin für Verunsicherung und den Wunsch zur Stärkung des eigenen Finanzpolsters zu sorgen. Vorbei ist allerdings die Zeit des sich abschwächenden privaten Konsums. Es ist davon auszugehen, dass er in den nächsten Monaten zunehmen wird. Bevor jedoch eine merkliche Erholung mit deutlichem Wachstum einsetzt, müssen sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen noch verbessern.

Während sich die Unternehmen zu Jahresbeginn wenig enthusiastisch zeigten und auch bei den jüngsten Konjunkturprognosen der Optimismus abnahm, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher zuversichtlich. Ihre Konjunkturerwartungen legten zu, sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Verbraucher blickten damit deutlich optimistischer auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Das spiegelte sich auch in ihren Erwartungen für die eigene Einkommenssituation wider, die sich ebenfalls erhöhten.

Die Verbraucherstimmung in Deutschland hellte sich im Februar weiter auf. Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Hoffnung auf eine Rückkehr des gesamtwirtschaftlichen Wachstums haben, ließ den positiven Stimmungstrend anhalten. Ihre Unsicherheit legen sie in dem aktuell noch immer volatilen Umfeld allerdings nur langsam ab. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist erst dann zu erwarten, wenn die Verbraucher die Chance für einen nachhaltigen Konjunkturaufschwung sehen.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Handelsverband Deutschland (HDE), Berlin

Der Einzelhandel in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2025 real (preisbereinigt) 2,7 % und nominal (nicht preisbereinigt) 3,8 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2024. Das erste vorliegende reale Jahresergebnis liegt damit 0,3 Prozentpunkte über der am 7. Januar 2026 veröffentlichten Schätzung.

Nachdem die reale Umsatzentwicklung im Einzelhandel im 1. Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen war (+3,8 %), schwächte sich der Zuwachs im 2. Halbjahr 2025 ab (+1,7 %). Der Anstieg im 1. Halbjahr 2025 ist unter anderem auf einen Sondereffekt durch die Umstrukturierung eines größeren Unternehmens im Internet- und Versandhandel zum Berichtsmonat August 2024 zurückzuführen, wodurch bisher in Deutschland nicht erfasste Umsätze hinzugekommen waren.

Gegenüber dem Jahr 2021, als der Einzelhandel den bisher höchsten Umsatz seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielt hatte, lag der Jahresumsatz 2025 nach den vorläufigen Ergebnissen real um 0,1 % niedriger und nominal um 17,3 % höher.

Umsatzzuwachs im Jahr 2025 in Teilen getrieben vom Online-Handel

Im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg der Umsatz im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr real um 1,1 % und nominal um 3,4 %. Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln wurde im Jahr 2025 real 3,7 % und nominal 4,1 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Vorjahr. Im Versand- und Internethandel stieg der Umsatz im Vorjahresvergleich real um 10,1 % und nominal um 10,0 %, was unter anderem auf den genannten Sondereffekt durch die Umstrukturierung eines größeren Unternehmens zurückzuführen ist.

Weihnachtsgeschäft im Dezember 2025: Umsatz real 3,2 % höher als im Vorjahresmonat

Im Weihnachtsgeschäft des Dezembers 2025 setzten die Einzelhandelsunternehmen nach vorläufigen Ergebnissen real 3,2 % und nominal 3,5 % mehr um als im Dezember 2024. Kalender- und saisonbereinigt betrug der Zuwachs real 1,5 % und nominal 1,7 %. Im Vergleich zum Dezember 2021, indem der bisher höchste Umsatz in einem Dezember seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielt wurde, war der reale (nicht-kalender- und saisonbereinigte) Umsatz im Dezember 2025 um 4,0 % niedriger. Im Dezember 2024 war real 7,0 % weniger Umsatz generiert worden als im Dezember 2021.

Im Vormonatsvergleich setzten die Einzelhandelsunternehmen im Dezember 2025 nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und saisonbereinigt real 0,1 % mehr und nominal 0,1 % weniger um als im November 2025. Im November 2025 verzeichnete der Einzelhandelsumsatz gegenüber Oktober 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse einen Rückgang von real 0,5 % (vorläufiger Wert: -0,6 %) und nominal 0,9 % (vorläufiger Wert: -1,1 %).

Der Umsatz im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat kalender- und saisonbereinigt real um 2,5 % und nominal um 3,5 %. Im Vergleich zum Vormonat November 2025 verzeichnete der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel einen Zuwachs von real 1,5 % und nominal 1,2 %.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stieg der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat real um 0,7 % und nominal um 0,5 %. Im Vergleich zum November 2025 sanken die Umsätze real um 1,2 % und nominal um 1,6 %.

Im Internet- und Versandhandel verzeichnete der Umsatz im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat einen Rückgang von real 2,3 % und nominal 3,3 %. Im Vergleich zum Vormonat sank der Umsatz im Internet- und Versandhandel real um 4,2 % und nominal um 4,8 %.

Einzelhandelsumsatz, Jahresergebnis 2025 (vorläufig)

+2,7 % im Jahr 2025 gegenüber 2024 (real, Originalwerte)

+3,8 % im Jahr 2025 gegenüber 2024 (nominal, Originalwerte)

Einzelhandelsumsatz, Dezember 2025 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)

+0,1 % zum Vormonat (real), -0,1 % zum Vormonat (nominal)

+1,5 % zum Vorjahresmonat (real), +1,7 % zum Vorjahresmonat (nominal)

November 2025 (revidiert, kalender- und saisonbereinigt)

-0,5 % zum Vormonat (real), -0,9 % zum Vormonat (nominal)

+1,3 % zum Vorjahresmonat (real), +2,1 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Januar 2026 um 1,2 % höher als im Januar 2025. Im Dezember 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls bei +1,2 % gelegen, im November 2025 bei +1,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im Januar 2026 gegenüber dem Vormonat Dezember 2025 um 0,9 %.

Gestiegene Preise für Nicht-Eisen-Erze, -Metalle und -Metallhalbzeug sowie für Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im Januar 2026 der Preisanstieg bei Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus. Die Preise lagen hier im Durchschnitt 43,8 % über denen von Januar 2025. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2025 stiegen sie ebenfalls deutlich (+8,6 %).

Auch bedeutend für die Preisentwicklung gegenüber dem Vorjahresmonat war der Preisanstieg im Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (+1,6 % gegenüber Januar 2025 und +0,2 % gegenüber Dezember 2025). Insbesondere Zucker, Süßwaren und Backwaren kosteten erheblich mehr als im Vorjahresmonat (+12,5 % gegenüber Januar 2025 und +0,3 % gegenüber Dezember 2025). Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene 4,1 % teurer als ein Jahr zuvor, verbilligten sich aber im Vormonatsvergleich um 1,4 %. Mehr bezahlt werden musste binnen Jahresfrist auch für Fleisch und Fleischwaren (+4,0 % gegenüber Januar 2025, aber -0,4 % gegenüber Dezember 2025).

Niedriger als im Januar 2025 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-8,2 % gegenüber Januar 2025, +0,1 % gegenüber Dezember 2025) sowie im Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten (-5,7 % gegenüber Januar 2025 und -1,1 % gegenüber Dezember 2025).

Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren auf Großhandelsebene Mineralölerzeugnisse (-4,8 %). Gegenüber Dezember 2025 wurden diese Produkte wieder teurer (+3,0 %).

Großhandelsverkaufspreise, Januar 2026

+1,2 % zum Vorjahresmonat

+0,9 % zum Vormonat

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Aufholbedarf in Städten: Rund jeder Zweite würde sein E-Auto gerne an einer Wallbox im Mehrparteienhaus laden. Eine Mehrheit ist außerdem für niedrige Strompreise statt Kaufprämie.

Fehlende Lademöglichkeiten im Alltag gehören zu den größten Hürden für den Umstieg auf das Elektroauto. Das sagen mehr als die Hälfte (51 %) der Fahrerinnen und Fahrer von Verbrennern in einer repräsentativen Umfrage von Civey im Auftrag des ZVEI. Auch hohe Anschaffungskosten (64 %) und Reichweitenangst (51 %) schrecken ab. Knapp ein Viertel der Befragten halten hohe Strompreise zurück. Viele dieser Bedenken rücken jedoch mit steigender Zufriedenheit mit der Ladeinfrastruktur in den Hintergrund. Das bestätigt auch der Blick auf die Nutzerinnen und Nutzer von E-Autos: Hier sind rund 71 Prozent mit der Ladeinfrastruktur zufrieden, in der Verbrenner-Gruppe sind es nur 30 Prozent. 

„Das zeigt, wie stark Wahrnehmung und Realität auseinanderklaffen“, kommentiert Azar Mottale, ZVEI-Bereichsleiterin Mobilität. „Verunsicherung, getrieben durch politische und ideologische Debatten, bremst den Umstieg aufs E-Auto. Die Sorge um die Reichweite etwa ist unbegründet: E-Fahrzeuge kommen heute im Schnitt rund 400 Kilometer weit. Niemand muss Sorge haben, liegen zu bleiben. Umso wichtiger sind jetzt verlässliche Rahmenbedingungen, Transparenz, etwa bei den Preisen an den Ladesäulen, und ein sichtbares Tempo beim bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur.“

Mehr Ladepunkte am Gebäude gewünscht 

Die Umfrageergebnisse machen deutlich, wo die Erwartungen liegen: Menschen wollen ihr Fahrzeug dort laden, wo sie ohnehin sind (Destination Charging). Das gilt sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer von Verbrennern als auch für die von E-Autos. Bevorzugt werden Ladeplätze beim Einkaufen (54 % in der Verbrenner-Gruppe, 44 % bei den E-Autos), auf öffentlichen Parkplätzen (49 % bzw. 34 %) und am Arbeitsplatz (43 % bzw. 31 %). „Wir brauchen eine Ladeinfrastruktur, die sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert. Das Laden muss sich nahtlos in den Alltag integrieren lassen“, fordert Mottale. 

Handlungsbedarf besteht insbesondere in Großstädten. Während im ländlichen Raum die private Wallbox als häufigste Ladeart dominiert, ist diese Option in Großstädten seltener verfügbar. Rund jeder zweite Befragte aus der Großstadt würde sein E-Auto gerne (häufiger) an einer Wallbox im Mehrparteienhaus laden. Ladelösungen direkt am Gebäude sind gefragt: „Deshalb brauchen wir eine ambitionierte Umsetzung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie funktionierende Förderprogramme. Der Ausbau kostengünstiger und leistungsfähiger Ladeoptionen in verdichteten Stadtquartieren muss verstärkt werden“, so Mottale. Das betreffe auch die Straßenladeinfrastruktur. Niemand wolle nach Feierabend durch das Quartier fahren, um einen freien Ladepunkt zu suchen oder das Fahrzeug umparken zu müssen, um Blockiergebühren zu vermeiden.

Eine weitere zentrale Erkenntnis der Umfrage: Über den E-Auto-Erfolg entscheidet vor allem der Preis an der Ladesäule. Knapp 60 Prozent der Befragten bevorzugen dauerhaft günstigere Stromkosten für den Betrieb eines E-Autos, nur 18 Prozent favorisieren eine einmalige Kaufprämie. Deutschland hat im europäischen Vergleich die höchsten Strom- und Ladepreise. Öffentliches Laden ist häufig teurer als das Tanken fossiler Kraftstoffe. Mottale: „Elektromobilität muss sich rechnen – jeden Tag, nicht nur beim Kauf. Strom laden muss günstiger sein als Benzin tanken. Eine Senkung der Stromsteuer sowie weitere Entlastungen bei Abgaben und Umlagen zahlen darauf ein.“

ZVEI e.V., Frankfurt/Main

Zum Jahreswechsel sind zentrale Änderungen in Kraft getreten, die Geschäftswagennutzer unmittelbar betreffen – von neuen steuerlichen Vorgaben über klare Regeln für das private Laden von Dienstwagen bis hin zu zusätzlichen EU-Regelungen, die die Ausrichtung moderner Fuhrparks nachhaltig prägen werden.

Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen

Die neue Turboabschreibung bietet Unternehmen eine unmittelbar spürbare finanzielle Entlastung und stärkt die Investitionsbereitschaft in elektrifizierte Fuhrparks. Davon profitieren vor allem Flottenbetreiber, private Käufer hingegen nur indirekt – etwa durch ein künftig größeres Angebot gebrauchter E-Fahrzeuge, die nach einigen Jahren auf den Markt kommen.

Konkret gilt: Für neu angeschaffte Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. In den Folgejahren greifen weitere Sätze von 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.

Neue Ladepauschalen für Elektrofahrzeuge

Die bestehenden monatlichen Ladepauschalen zwischen 15 und 70 Euro sind Ende 2025 entfallen. Ab 2026 können Fahrer nur noch tatsächliche Stromkosten oder die neue Strompreispauschale geltend machen. Ziel ist eine präzisere Nachvollziehbarkeit privater Ladevorgänge – auch im Kontext der Versteuerung von Dienstwagen.

Tatsächliche Stromkosten transparent belegen

Um tatsächliche Stromkosten geltend machen zu können, müssen die geladenen Kilowattstunden eindeutig nachvollziehbar sein. Das gelingt über Wallboxen mit separatem Zähler, mobile eichrechtskonforme Messgeräte oder fahrzeuginterne Zählerstände. Schätzungen oder Eigenbelege sind künftig nicht mehr zulässig.

Sofern die Erstattung tatsächlicher Stromkosten vorgesehen ist, liegt die Verantwortung für Auswahl und Bereitstellung geeigneter Mess- und Abrechnungslösungen beim Arbeitgeber.

Strompreispauschale als Alternative

Die neue Pauschale orientiert sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des Statistischen Bundesamts. Der Arbeitgeber legt zu Jahresbeginn fest, ob die Pauschale oder die Erstattung der tatsächlichen Stromkosten angewendet wird. Die Regelung gilt für den jeweiligen Nutzerkreis und für das gesamte Kalenderjahr und ist aktuell bis mindestens 2030 befristet.

Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet sein. ATU unterstützt Unternehmen dabei als Schnellservice-Partner mit vorbereitenden Fahrzeugchecks, technischer Einschätzung und der Koordination notwendiger Maßnahmen.

A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Weiden i.d.OPf

Neue Kunden zu gewinnen, gehört zum Kern jeder Vertriebstätigkeit. Gerade für Handelsvertreter ist die aktive Ansprache potenzieller Kunden unverzichtbar. Gleichzeitig sind die rechtlichen Grenzen in den vergangenen Jahren enger geworden. Wer diese Grenzen kennt, kann Direktwerbung effektiv einsetzen – und vermeidet kostspielige Abmahnungen oder Bußgelder.

Rechtsgrundlage für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Direktwerbung ist vor allem § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hinzu treten die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Regelwerke greifen ineinander: Während das UWG die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ansprache regelt, bestimmt die DSGVO, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten – etwa E-Mail-Adressen oder Telefonnummern – überhaupt verarbeitet werden dürfen.

 

Grundsatz – Einwilligung ist der sichere Weg

Die sogenannte „Kaltakquise“, also die erstmalige Ansprache eines potenziellen Kunden ohne bestehende Geschäftsbeziehung, ist rechtlich nur eingeschränkt zulässig. Maßgeblich ist, ob die konkrete Werbeform als „unzumutbare Belästigung“ anzusehen ist. Dabei differenziert das UWG nach Kommunikationswegen.

Im Bereich elektronischer Kommunikation – also E-Mail, SMS oder Telefax – gilt grundsätzlich das sogenannte Opt-In-Prinzip: Werbung ist nur zulässig, wenn der Adressat vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Ein bloß vermutetes Interesse reicht hier nicht aus. Das gilt unabhängig davon, ob es sich beim Empfänger um einen Verbraucher oder um ein Unternehmen handelt.

Auch datenschutzrechtlich ist regelmäßig eine Einwilligung erforderlich, da die Verarbeitung der Kontaktdaten zu Werbezwecken eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO benötigt. In der Praxis bedeutet das: Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und nachweisbar erteilt worden sein. Unternehmen – und damit auch Handelsvertreter im Namen des Unternehmers – sollten daher auf eine saubere Dokumentation achten.

In der Praxis empfiehlt sich bei E-Mail-Werbung das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren. Dabei erhält der Interessent nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse zunächst eine Bestätigungsnachricht an diese Adresse, in der er durch Anklicken eines Links nochmals ausdrücklich erklärt, dass er tatsächlich Werbung erhalten möchte. Erst nach dieser zweiten Bestätigung wird die Adresse in den Verteiler aufgenommen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Einwilligung tatsächlich vom Inhaber der E-Mail-Adresse stammt und nicht von einem Dritten missbräuchlich erteilt wurde. Gleichzeitig dient das Verfahren der Beweisführung: Im Streitfall muss der Werbende darlegen und beweisen können, dass eine wirksame Einwilligung vorlag. Eine bloße Behauptung genügt nicht. Daher sollten Zeitpunkt, Inhalt und konkrete Erklärung der Einwilligung sorgfältig dokumentiert werden.

 

E-Mail- und SMS-Werbung: Die enge Ausnahme

Eine wichtige Ausnahme lässt das UWG zu: Hat ein Unternehmer die E-Mail-Adresse eines Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten, darf er diese Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte verwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde bei Erhebung der Adresse klar und deutlich auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und dieser Hinweis bei jeder Werbe-E-Mail erneut erfolgt. Zudem darf der Kunde der Nutzung nicht widersprochen haben.

Auch hier ist die DSGVO zu beachten. Die Verarbeitung kann in diesen Fällen auf ein „berechtigtes Interesse“ gestützt werden. Allerdings setzt dies stets eine Interessenabwägung voraus. Sobald Zweifel bestehen, ist eine ausdrückliche Einwilligung der rechtssicherere Weg.

 

Telefonwerbung – Vorsicht bei mutmaßlicher Einwilligung

Telefonische Kaltakquise ist besonders konfliktträchtig. Gegenüber Verbrauchern ist sie nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Im geschäftlichen Bereich kann sie ausnahmsweise erlaubt sein, wenn eine „mutmaßliche Einwilligung“ vorliegt. Das setzt konkrete tatsächliche Umstände voraus, aus denen sich ein sachliches Interesse des Angerufenen ergibt. Ein solches Interesse kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn das beworbene Produkt unmittelbar zum Geschäftsgegenstand des Angerufenen gehört. Je weiter sich das Angebot jedoch vom eigentlichen Tätigkeitsfeld entfernt, desto riskanter wird die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen. Für die Praxis gilt daher: Im Zweifel sollte vor einem werblichen Telefonat eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden. Zudem drohen bei unzulässiger Telefonwerbung nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch empfindliche Bußgelder der Bundesnetzagentur.

 

Telefax – faktisch nur noch mit Einwilligung

Werbung per Telefax ist heute praktisch nur noch mit vorheriger Einwilligung zulässig. Der Gesetzgeber bewertet unerbetene Faxwerbung als erhebliche Belästigung, da sie Ressourcen blockiert und Kosten verursachen kann. In der Praxis spielt dieses Werbemedium zwar eine geringere Rolle als früher, rechtlich ist die Lage jedoch eindeutig.

 

Briefwerbung weiterhin zulässig – mit Grenzen

Anders stellt sich die Situation bei klassischer Briefwerbung dar. Sie ist grundsätzlich auch ohne vorherige Einwilligung zulässig, da die Beeinträchtigung des Empfängers als weniger intensiv eingestuft wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Werbecharakter des Schreibens nach dem Öffnen klar erkennbar ist.

Datenschutzrechtlich stützt sich postalische Werbung regelmäßig auf das berechtigte Interesse des werbenden Unternehmens. Allerdings ist auch hier eine Interessenabwägung vorzunehmen. Zudem sind Informationspflichten nach Art. 13 oder 14 DSGVO zu beachten. Der Empfänger muss also darüber informiert werden, wer seine Daten verarbeitet und welche Rechte ihm zustehen. Schließlich ist ein Widerspruch gegen die Nutzung der Daten zu Werbezwecken jederzeit möglich – und dann zwingend zu beachten.

 

Einwilligung rechtssicher einholen

Für Handelsvertreter empfiehlt es sich in der Praxis, Einwilligungen systematisch aufzubauen. Zulässig ist es etwa, zunächst per Brief Kontakt aufzunehmen und darin um Zustimmung zu weiterer elektronischer oder telefonischer Werbung zu bitten. Wichtig ist eine klare, transparente Formulierung. Die Einwilligung darf nicht versteckt oder an andere Erklärungen „gekoppelt“ werden.

Vertretene Unternehmen sollten, auch mit ihren Handelsvertretern, vertraglich klar geregelt haben, wer für die Einhaltung der datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben verantwortlich ist. Denn wenn Handelsvertreter mit vom vertretenen Unternehmen erhaltenen Daten (potentieller) Kunden selbst Marketingmaßnahmen durchführen, kann es sonst zu Haftungsfragen kommen.

 

Praxisfolgen für Handelsvertreter

Für Handelsvertreter bedeutet dies: Nicht jede effektive Vertriebsmaßnahme ist rechtlich zulässig. Wer ohne Einwilligung massenhaft E-Mails versendet oder auf eine zweifelhafte mutmaßliche Einwilligung bei Telefonanrufen setzt, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Bußgelder. Gleichzeitig bietet die rechtskonforme Gestaltung von Einwilligungen die Chance, belastbare Kundenkontakte aufzubauen.

Eine sorgfältige Dokumentation der Einwilligungen, transparente Datenschutzhinweise und klare interne Prozesse sind heute unverzichtbarer Bestandteil professioneller Vertriebsarbeit.

 

Das Wichtigste in Kürze

·            Die Direktansprache potenzieller Kunden unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind § 7 UWG und die DSGVO.

·            Elektronische Werbung per E-Mail, SMS oder Fax ist grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Eine Ausnahme gilt für Bestandskundenwerbung per E-Mail unter bestimmten Voraussetzungen.

·            Telefonwerbung ist gegenüber Verbrauchern nur mit Einwilligung erlaubt. Im B2B-Bereich kann eine mutmaßliche Einwilligung genügen, die Anforderungen sind jedoch hoch.

·            Briefwerbung bleibt grundsätzlich zulässig, muss aber datenschutzrechtliche Informationspflichten beachten.

·            Für Handelsvertreter gilt: Ein sauber dokumentiertes Einwilligungsmanagement und die Beachtung der DSGVO sind heute ebenso wichtig wie verkäuferisches Geschick.