CDH Verband Handelsvertreter

CDH KurzMeldungen Mai 2024

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Für die Bestellung eines Volvos zu den Konditionen unseres Großkundenvertrages benötigen Sie einen Abrufschein, den wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen und per E-Mail zusenden. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@cdh.de oder rufen Sie an, unter 030-7 26 25 600.

 

Erneute Verschlechterung der Lage aber weniger pessimistische Erwartungen bei rückläufigen Umsätzen

Im 39. Online-Vertriebsbarometer im März und April 2024, wurde die aktuelle Geschäftslage zwar weiterhin von einem größeren Anteil der teilnehmenden Handelsvertreter mit gut oder sehr gut als mit schlecht beurteilt, aber die positiven Beurteilungen waren gegenüber dem vergangenen Herbst erneut rückläufig, während der Anteil negativer Beurteilungen wuchs. Das gilt in noch stärkerem Maße auch für die Entwicklung der Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage. Der Anteil der schlechten Beurteilungen der Branchenlage übertrifft nun die der guten und sehr guten um fast das Doppelte. Die kurzfristigen und mehr noch langfristigen Geschäftsaussichten werden dagegen weniger kritisch beurteilt als im letzten Herbst, wobei die langfristigen Perspektiven von mehr Teilnehmern optimistisch als pessimistisch gesehen werden. Kurzfristig erwartet dagegen nur jeder Zehnte eine Verbesserung, mehr als jeder dritte Teilnehmer dagegen eine Verschlechterung.

Im Gesamtdurchschnitt der Teilnehmer sind die Anteile der sehr guten (-3,5 %) und der guten (+1,4 %) Beurteilungen der eigenen aktuellen Geschäftslage zusammen um 2,1 Prozentpunkte gegenüber dem letzten Herbst auf jetzt insgesamt 32,7 % zurückgegangen. Der Anteil der schlechten Beurteilungen stieg etwas stärker von 23,3 % auf 26,7 % der Teilnehmer. Wie immer, waren die Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen bei allen Beurteilungen sehr groß. Und trotz des leicht rückläufigen Gesamttrends hat sich in 6 der 14 Branchen die aktuelle Situation gegenüber dem Herbst mehr oder weniger deutlich verbessert.

In den Branchen Medizinprodukte/Gesundheitswesen und Nahrungs- und Genussmittel stieg der Anteil der guten und sehr guten Beurteilung der Geschäftslage um 38,9% bzw. 18,8% auf deutlich überdurchschnittliche 55,5% bzw. 62,5%, bei deutlich rückläufigen Anteilen von 11,1% bzw. 12,5% negativer Beurteilungen. Ebenfalls positiv hat sich die Geschäftslage bei Glas-Porzellan-Kunstgewerbe (GPK)/Haushaltswaren und im Sammelbereich Andere entwickelt. Hier sank zwar der Anteil sehr guter Lagebeurteilungen von 23,1% auf 0% bzw. um 4,3% auf 5,7%. Dafür legte aber der Anteil guter Bewertungen um 36,1% auf 44,4% bzw. um 13,9% auf 31,4% zu. Allerdings stieg in beiden Branchen auch der Anteil negativer Beurteilungen um 5,6% bzw. 6,1% auf deutlich unterdurchschnittliche 13,3% bzw. leicht überdurchschnittliche 28,7%. Auch wenn man die Differenz zwischen guten und sehr guten Beurteilungen einerseits und schlechten Beurteilungen der Geschäftslage andererseits betrachtet, schneiden die drei erstgenannten Branchen, die zusammen aber nur 12,7% der Teilnehmer ausmachten, am besten und überdurchschnittlich ab.

Deutlich verbessert hat sich die Geschäftslage auch in der Schuh- und Lederwaren- sowie in geringerem Maße in der Möbelbranche. Leichte Zuwächse der aber immer noch weit unterdurchschnittlichen Anteile der guten Beurteilungen gingen mit deutlichen Rückgängen der weiterhin weit über dem Durchschnitt liegenden negativen Bewertungen einher. Gleichwohl bleibt die Möbelbranche mit 52,4% schlechten und 14,3% guten Beurteilungen die Branche mit der schlechtesten Geschäftslage, gefolgt von den Handelsvertretern für Textilerzeugnisse mit 42,9% negativen und 21,4% guten oder sehr guten Einschätzungen, die beide in etwa gleichem Ausmaß zu Lasten befriedigender Geschäftslagen angewachsen sind.

Immer noch überdurchschnittlich, wenn auch gegenüber dem vergangenen Herbst weniger häufig gut und sehr gut, waren die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in den Branchen Bauwesen (35,1%), Elektrotechnik (35,5%), und Sportartikel (42,9%). Während in der Baubranche aber auch die Anteile negativer Bewertungen um -1,8% auf unterdurchschnittliche 22,8% zurückging, stieg deren Anteil in den beiden anderen Branchen um 10,4% auf leicht überdurchschnittliche 28,6% (Sportartikel) bzw. um 21,9% (!) auf 29% (Elektrotechnik).

Daran gemessen waren die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in allen anderen vier Branchen mit insgesamt gut 32% der Teilnehmer, schlechter als der Durchschnitt. Allerdings überstieg in der Branche Papier, Verpackung, Büro, Druck und in der Bekleidungsbranche der Anteil der guten (22,2% bzw. 26,9%) Bewertungen der Geschäftslage noch den der schlechten Beurteilungen von 11,1% bzw. 23,1%. Ungewöhnliches Ergebnis dieses CDH-Vertriebsbarometers waren die exakt gleich hohen Anteile guter und schlechter Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in den Branchen Maschinen und Industrieausrüstung und Zulieferindustrie mit 27,5% bzw. 26,9%. Sämtliche übrigen Handelsvertreter dieser Branchen beurteilten ihre Geschäftslage alle mit befriedigend.

 

Einschätzung der Branchenlage ebenfalls weiter verschlechtert

Ebenfalls erneut verschlechtert, hat sich gegenüber dem vergangenen Herbst die gegenüber der Geschäftslage immer deutlich kritischere Beurteilung der jeweiligen Branchenlage mit einem weiteren 4,6-prozentigen Anstieg der schlechten auf 34,3% und einem gleich hohen Rückgang der (sehr) guten Einschätzungen auf zusammen 17,8%. Der Anteil der befriedigenden Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage blieb mit 47,9% konstant.

 

Immerhin gab es in fünf Branchen eine per Saldo bessere Einschätzung der Branchenlage als im Herbst. Allen voran die Branche Medizinprodukte/Gesundheitswesen mit einem Anstieg des Anteils guter und sehr guter Beurteilungen um 41,7% auf 66,7% bei einem Rückgang der schlechten Einschätzungen um 22,2% auf nur noch 11,1%. Darauf folgt die Nahrungs- und Genussmittelbranche mit einem Zuwachs guter und sehr guter Bewertungen der Branchenlage um jeweils 6,3% auf insgesamt 50,1% und einem Rückgang des Anteils der schlechten Einschätzungen um 3,2% auf 18,8%. Auch im Sammelbereich Andere überwiegt nun mit 31,4% (+16,4%) der Anteil guter Beurteilungen der Branchenlage wieder den Anteil der schlechten mit 25,7% (+3,2%). Verbessert hat sich die Einschätzung der Branchenlage gegenüber dem vergangenen Herbst auch in der Branche mit deren insgesamt schlechtester Bewertung. In der Möbelbranche sank der Anteil schlechter Beurteilungen um 8,3% auf zwei Drittel zugunsten einer befriedigenden Branchenlage (33,3%). Eine Verbesserung gegenüber dem letzten Herbst war auch, dass fast jeder fünfte (22,2%) Handelsvertreter für Schuhe und Lederwaren nun eine gute Branchenlage konstatierte, allerdings fast ausschließlich zu Lasten einer befriedigenden Bewertung (33,3%). Der Anteil von 44,4% schlechter Beurteilungen der Branchenlage blieb hier fast unverändert hoch.

 

In der Sportartikelbranche ist der Anteil guter Beurteilungen um 13% auf 14,3% und der Anteil schlechter Bewertungen um 3,9% auf ebenfalls 14,3% zurückgegangen, während nun 71,4 % eine befriedigende Branchenlage angaben. In allen anderen acht Branchen verringerten sich entweder die Anteile der positiven und erhöhten sich die Anteile der negativen Beurteilungen, wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß, oder der Rückgang positiver Beurteilungen war stärker, als der Rückgang negativer Einschätzungen bzw. der Anstieg negativer Bewertungen übertraf den Zuwachs der positiven Einschätzungen.

 

Von den Teilnehmern dieser acht Branchen bewerteten nur die Elektrotechniker mit 19,8% überdurchschnittlich oft die Branchenlage mit gut. In den übrigen sieben Branchen lag dieser Wert mehr oder weniger deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt von 17,8%. Außer in den beiden bereits oben erwähnten Branchen, lag dagegen der Anteil schlechter Bewertungen der Branchenlage in den Branchen Textilerzeugnisse (64,3%), Papier, Verpackung, Büro, Druck (44,4%) und Zulieferindustrie (42,3%) besonders hoch und deutlich über dem Gesamtdurchschnitt. Eine befriedigende Branchenlage wurde überdurchschnittlich häufig von den Teilnehmern der Sportartikelbranche (71,4%), der Branche GPK/Haushaltswaren (60%), der Baubranche (57,9%), der Bekleidungsbranche (57,7%), der Branche Papier, Verpackung, Büro, Druck (55,6%) und den Handelsvertretern für Maschinen und Industrieausrüstung (52,5%) angegeben.

 

Zukunftserwartungen weniger pessimistisch

Nur noch wenig kritischer als die Lagebeurteilungen und spürbar weniger pessimistisch als im vergangenen Herbst sind die kurzfristigen Geschäftserwartungen der teilnehmenden Handelsvertreter. Der Anteil derjenigen, die eine kurzfristige Verschlechterung erwarteten, sank um -5,2% auf 36,3%. Gleichzeitig stieg der Anteil der Teilnehmer, die kurzfristig eine Verbesserung erwarteten um 4,8% auf 9,9% auf fast das Doppelte. Auch der Anteil der Handelsvertreter, die kurzfristig keine Veränderung erwarteten, wuchs leicht um 1,8% auf 48,4%.

 

Langfristig gehen mit 32,7% deutlich mehr (+7,8%) der teilnehmenden Handelsvertreter von einer Besserung aus als im Herbst. Der Anteil der Handelsvertreter mit schlechteren langfristigen Geschäftserwartungen ging gegenüber dem Herbst in fast gleichem Maße (-7,2%) auf 26% aller Teilnehmer zurück. Keine langfristige Veränderung erwarten 26,3% (+1,1%) der Befragten. Die langfristigen Erwartungen sind damit insgesamt deutlich optimistischer, als die kurzfristigen.

 

Im Hinblick auf die kurzfristigen Perspektiven ist der Anteil der Optimisten in acht Branchen und der Anteil der Pessimisten in sechs Branchen höher, als der jeweilige Gesamtdurchschnitt. Bei den kurzfristigen Geschäftserwartungen gibt es mit 22,2% die meisten Optimisten in den Branchen Schuhe und Lederwaren und Medizinprodukte/Gesundheitswesen, gefolgt von GPK/Haushaltswaren mit 20%, der Nahrungs- und Genussmittelbranche mit 18,8%, der Bekleidungsbranche mit 15,4%, der Sportartikelbranche und dem Sammelbereich Andere mit jeweils 14,3% sowie den Elektrotechnikern mit 12,9%. Ansonsten erwarten noch 7,1% der Handelsvertreter aus der Baubranche, 5% der Handelsvertreter für Maschinen und Industrieausrüstung und 4,8% der Möbel-Handelsvertreter eine kurzfristige Verbesserung der Geschäftslage. In den übrigen drei Branchen rechnet noch niemand mit einer kurzfristigen Verbesserung.

 

Die höchsten Anteile der Pessimisten, noch über dem ohnehin immer noch hohen Gesamtanteil von 36,3%, gab es bei den kurzfristigen Erwartungen in der Möbelbranche mit 57,1%, der Baubranche mit 46,4%, der Bekleidungsbranche und der Zulieferindustriebranche mit jeweils 46,2% sowie den Branchen Papier, Verpackung, Büro, Druck mit 44,4% und Maschinen und Industrieausrüstung mit 37,5%. Von den Handelsvertretern der Nahrungs- und Genussmittelbranche rechnet dagegen niemand mit einer kurzfristigen Verschlechterung der Geschäftslage. Mit Werten zwischen 22,2% (Schuhe und Lederwaren und Medizinprodukte/Gesundheitswesen) und 33,3% (GPK/Haushaltswaren) liegen die Anteile der Pessimisten in den übrigen sieben Branchen mehr oder weniger deutlich unter deren Gesamtanteil.

 

Bei der Beurteilung der langfristigen Geschäftsaussichten gibt es ebenfalls große Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen. Überdurchschnittlich viele Teilnehmer der Branchen Nahrungs- und Genussmittel (56,3%), Schuhe und Lederwaren (55,6%), Medizinprodukte/Gesundheitswesen (44,4%), Sportartikel (42,9%), Bauwesen (38,6%) und Maschinen und Industrieausrüstung (37,5%) erwarten langfristig bessere Geschäftsaussichten. Bei den Handelsvertretern für Möbel und Papier, Verpackung, Büro, Druck liegt der Anteil der Optimisten mit 33,3% knapp über dem Gesamtdurchschnitt. Unterdurchschnittlich häufig sind langfristig optimistische Erwartungen unter den Handelsvertretern aus den übrigen sechs Branchen festzustellen. Deutlich am geringsten ist der Anteil der Optimisten mit 14,3% bei den Handelsvertretern für Textilerzeugnisse. In den übrigen fünf Branchen liegt deren Anteil zwischen 20% (GPK/Haushaltswaren) und 26,9% (Bekleidung).

 

Der Anteil der Teilnehmer, die ihre langfristigen Geschäftsaussichten negativ beurteilen, ist in den Branchen Textilerzeugnisse (42,9%), Elektrotechnik (41,9%), GPK/Haushaltswaren (40%) Bekleidung (34,6%) und Papier, Verpackung, Büro, Druck (33,3%) am höchsten und deutlich über dem Gesamtdurchschnitt von 26%. Knapp über dem Durchschnitt liegt der Anteil von 28,6% der Möbel-Handelsvertreter mit langfristig negativen Geschäftserwartungen. Deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt liegt der Anteil der Pessimisten dagegen in den Branchen Nahrungs- und Genussmittel (6,3%), Sportartikel (14,3%) und Bauwesen (17,5). Mit Anteilen zwischen 22,2% und 23,1% liegt der Anteil der Handelsvertreter, die langfristig Verschlechterungen erwarten, in den fünf übrigen Branchen dicht beieinander und etwas unter dem Gesamtdurchschnitt.

 

Vermittelter Warenumsatz weiterhin deutlich rückläufig

Im aktuellen Vertriebsbarometer wurde auch die Entwicklung des vermittelten Warenumsatzes im letzten abgeschlossenen Vorquartal (IV 2023) gegenüber dem Quartal davor (III 2023) erhoben. Im letzten abgeschlossenen Quartal konnten 18,4% (+0,8% gegenüber der Herbsterhebung) der beteiligten Handelsvertreterbetriebe ihren vermittelten Warenumsatz um bis zu 10 Prozent gegenüber dem Vorquartal steigern. Weitere 7 % (+0,3%) der Teilnehmerbetriebe konnten ihren vermittelten Warenumsatz um 11% bis 30% aber nur noch 1,3% der Teilnehmer (-0,6%) sogar um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal steigern. Insgesamt gelang also 26,7% (+0,5%) der Teilnehmer eine Steigerung ihres vermittelten Warenumsatzes.

 

Dagegen mussten im vierten Quartal 2023 jetzt 31,4% (+3%) der teilnehmenden Handelsvertreter einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes um bis zu 10 Prozent aber nur noch 22,9% (-6,2%) der Teilnehmer einen Rückgang von 11 bis 30 Prozent hinnehmen. Der Anteil der Handelsvertreter, die einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes von mehr als 30 Prozent verkraften mussten, ist gegenüber unserer letzten Herbsterhebung von 10,9% auf 12,7% gestiegen. Der Anteil von allen Teilnehmerbetrieben, die im vierten Quartal einen Rückgang des vermittelten Warenumsatzes gegenüber dem Vorquartal zu verzeichnen hatten, lag mit 67% (-1,4%) also wiederum deutlich höher, als der 26,7-prozentige Anteil derjenigen, die ihren vermittelten Warenumsatz im letzten Quartal 2023 gegenüber dem Vorquartal steigern konnten.

 

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen waren auch hier sehr groß. Besonders und überdurchschnittlich viele Handelsvertreter aus den Branchen Medizinprodukte/Gesundheitswesen (66,6%), Nahrungs- und Genussmittel (50%), Schuhe und Lederwaren (44,4%), Papier, Verpackung, Büro, Druck (44%), dem Sammelbereich Andere (34,3%) und GPK/Haushaltswaren (33,4) konnten im vierten Quartal 2023 Umsatzsteigerungen erzielen. Einem leicht überdurchschnittlichen Anteil der Teilnehmer aus den Branchen Maschinen und Industrieausrüstung (30%) und Sportartikel (28,6%) gelang das ebenfalls. Deren Anteil lag in der Möbelbranche dagegen nur bei weit unterdurchschnittlichen 9,6% und bei den Handelsvertretern für Textilerzeugnisse bei 14,3%. Mit Werten zwischen 19,2% und 19,4% lag der Anteil der Handelsvertreter, die im Schlussquartal 2023 ihren vermittelten Warenumsatz steigern konnten, in den Branchen Bauwesen, Bekleidung, Elektrotechnik und Zulieferindustrie ebenfalls deuttlich unter dem Gesamtdurchschnitt.

 

Die Mehrheit der teilnehmenden Handelsvertreter musste im vierten Quartal 2023 erneut erhebliche Rückgänge ihres vermittelten Warenumsatzes gegenüber dem Vorquartal hinnehmen. Zwar blieb in sieben Branchen der Anteil der Teilnehmer mit Umsatzrückgängen deutlich unter dem hohen Gesamtdurchschnitt von 67% und in den vier Branchen Medizinprodukte/Gesundheitswesen (33,3%), Schuhe und Lederwaren (44,4%), GPK/Haushaltswaren (46,6%) und Nahrungs- und Genussmittel (50%) bei nicht mehr als der Hälfte. Besonders häufig hatten dagegen die Handelsvertreter für Möbel (81%!), Elektrotechnik (77,5%), Bekleidung (77%), die Zulieferindustrie (76,9%), das Bauwesen (71,9%) und Textilerzeugnisse (71,4%), unter Umsatzrückgängen zu leiden.

 

Hinweise zum besseren Verständnis der Ergebnisse

An diesem 39. Vertriebsbarometer beteiligten sich 315 CDH-Mitgliedsunternehmen. Allen Teilnehmern ein herzliches Dankeschön! Davon gehörten mit 97 Teilnehmern 30,8 Prozent den drei technischen Branchen Elektrotechnik (31), Maschinen und Industrieausrüstung (40) und Zulieferindustrie (26) an. Besonders viele Teilnehmer (57 bzw. 18,1%) kamen aus den Baubranchen. Auf die sechs Konsumgüterbranchen Bekleidung (26), GPK/Haushaltswaren (15), Lederwaren/Schuhe (9), Möbel (21), Nahrungs- und Genussmittel (16) und Sportartikel (7), entfielen mit 94 gut 29,8% der Teilnehmerbetriebe. Von den übrigen 67 Teilnehmern, gehörten 35 zum Sammelbereich „Andere“. Die übrigen 32 Befragten verteilen sich auf die drei restlichen Branchen Papier-Verpackung-Büro-Druck (9), Medizinprodukte/Gesundheitswesen (9) und Textilerzeugnisse (14). Das muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Ergebnisse

·       Fast 33% der Teilnehmer beurteilten ihre eigene aktuelle Geschäftslage als gut oder sehr gut. So positiv beurteilten aber nur weniger als 18% auch die aktuelle Lage ihrer Branche. Fast 41% bzw. 48% der Befragten hielten ihre Geschäfts- bzw. Branchenlage für befriedigend. Der Anteil der schlechten Beurteilungen der Geschäfts- und Branchenlage stieg um 3,4% auf 26,7% bzw. um 4,6% auf 34,3%.

 

·       Fast jeder zehnte Teilnehmer (9,9%) rechnet kurzfristig mit einer Verbesserung der Geschäftslage, deutlich mehr (+4,8%) als im Herbst 2023. Keine Änderungen erwartet kurzfristig fast die Hälfte (48,8%) der Teilnehmer, Kurzfristige Verschlechterungen erwarten jetzt mit 36,3% deutlich weniger (-5,2%) Teilnehmer als im vergangenen Herbst.

 

·     Die langfristigen Perspektiven beurteilte mit fast 33% nahezu ein Drittel der Teilnehmer positiv, deutlich mehr als im letzten Herbst. Deutlich kleiner (26,3%), obwohl leicht ansteigend (+1,1%) war der Anteil der Befragten, die langfristig keine Änderung erwarteten. Der Anteil der Pessimisten verringerte sich dagegen deutlich um -7,2% auf 26% der Befragten.

 

·       Der Anteil der Teilnehmerbetriebe mit einer Steigerung des vermittelten Warenumsatzes im vierten Quartal 2023 gegenüber dem Vorquartal ist mit +0,5% auf 26,7% nahezu unverändert. Der 67-prozentige Anteil derjenigen, die einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes hinnehmen mussten, war etwas stärker, um -1,4% rückläufig.

 

·       Die teilnehmenden Handelsvertreterbetriebe verfügen im Durchschnitt über zwei Geschäftswagen. Die geschäftliche Fahrleistung pro Fahrzeug liegt im Durchschnitt bei 41.369 Km pro Jahr.

Der Stellantis-Konzern bietet derzeit den neuen Citroen EC3 mit Elektroantrieb in der Ausstattungsstufe MAX und aufpreispflichtiger Farbe für einen Barpreis von 19.190 Euro zzgl. MwSt. an. Das entspricht einem Nachlass von 18,5% anstatt der üblichen 12% unseres Großkundenvertrages für diese Modellvariante!

Alle Citroen-Nachlässe finden CDH-Mitglieder auf unserer Internetseite https://cdh.de/leistungen/sonderkonditionen/mobilitaet/ nach Anmeldung mit Benutzername und Kennwort (siehe Ende dieses Newsletters) unter „Mehr Informationen und Downloads für CDH-Mitglieder“ in der PDF-Datei „CDH-Rahmenabkommen zum vergünstigten Bezug von Kfz“.

Eine Daueraktion mit sehr hohen Nachlässen für das gesamte Jahr 2024 hat der Stellantis-Konzern für bestimmte Modellvarianten des gesamten Citroen-Modellprogramms aufgelegt. Diese finden Sie auf der oben genannten Internetseite nach Anmeldung an der genannten Stelle in der PDF-Datei „Citroen Aktionsnachlässe 2024“ oben rechts, unter „Mehr Informationen und Downloads für CDH-Mitglieder“

Für die Bestellung eines Citroens zu den Konditionen unseres Großkundenvertrages benötigen Sie einen Abrufschein, den wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen und per E-Mail zusenden. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@cdh.de oder rufen Sie an, unter 030-7 26 25 600.

1. Linkabbieger darf bei Sichtbehinderung nur unter besonderer Vorsicht Gegenverkehr kreuzen
2. Unzulässiges Rückwärtsfahren in Einbahnstraße zwecks Ermöglichung der Ausfahrt eines anderen Fahrzeugs aus Parklücke

1. Linkabbieger darf bei Sichtbehinderung nur unter besonderer Vorsicht Gegenverkehr kreuzen

Ist für einen Linksabbieger die Sicht auf den Gegenverkehr durch ein anderes Fahrzeug behindert, so darf dieser nur unter besonderer Vorsicht den Gegenverkehr kreuzen. Zudem dürfen links abbiegende Fahrzeug rechts überholt werden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken kürzlich in einem Berufungsverfahren entschieden.

Dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10. November 2023 lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 kam es auf einer Kreuzung im Saarland zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Die Pkw-Fahrerin wollte nach links abbiegen. Zur gleichen Zeit beabsichtigte eine entgegenkommende Fahrzeugführerin aus ihrer Sicht ebenfalls nach links abzubiegen. Dieses Fahrzeug wurde vom Motorradfahrer rechts überholt. Um eine Kollision mit der Pkw-Fahrerin zu vermeiden, bremste der Motorradfahrer und rutschte in den Pkw hinein. Die Fahrerin klagte schließlich gegen Motorradfahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz.

Das Amtsgericht Saarbrücken wies die Schadensersatzklage in erster Instanz ab. Die Klägerin hafte alleine für die Unfallfolgen, da sie ihre Sorgfaltspflicht aus § 9 Abs. 3 StVO missachtet habe, indem sie den Beklagten nicht habe durchfahren lassen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die eingelegte Berufung der Klägerin.

Das Landgericht Saarbrücken bestätigte allerdings die Entscheidung des Amtsgerichts mit dem Urteil, welches unter nachstehendem Aktenzeichen veröffentlicht worden ist -13 S 33/23. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Sie habe den Unfall wegen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 StVO allein verursacht. Dafür spreche der Beweis des ersten Anscheins.

Zwar könne dieser Anscheinsbeweis erschüttert werden, so das Landgericht, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegevorgangs für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar war. So habe der Fall hier aber nicht gelegen. Die Klägerin habe den Beklagten vielmehr aufgrund einer Sichtbehinderung durch das ebenfalls abbiegende Fahrzeug nicht erkennen können. Dieser Fall sei nicht geeignet, den Anscheinsbeweis zu erschüttern. Ist die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr ganz oder teilweise behindert, bestehe für den Abbiegenden eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Die Klägerin hätte sich langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten müssen und hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass kein entgegenkommender Verkehr vorhanden ist.

Dem Beklagten sei nach Ansicht des Landgerichts kein Überholen bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO anzulasten. Es habe für den Beklagten keinen Grund gegeben, nicht darauf vertrauen zu dürfen, dass sein Vorrecht als Geradeausverkehr von abbiegewilligen kreuzenden Fahrzeugführern beachtet würde. Das links abbiegende Fahrzeug habe von im daher rechts überholt werden dürfen.

2. Unzulässiges Rückwärtsfahren in Einbahnstraße zwecks Ermöglichung der Ausfahrt eines anderen Fahrzeugs aus Parklücke

Das Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße, um damit einem anderen Fahrzeug das Ausparken zu ermöglichen, ist unzulässig. Zulässig ist lediglich das unmittelbare Rückwärtseinparken oder die Rückwärtsausfahrt von einem Grundstück. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden.

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt kam es in einer Einbahnstraße zu einem Verkehrsunfall, als eine Fahrzeugführerin rückwärts fuhr, um einem anderen Fahrzeug das Ausparken zu ermöglichen und anschließend selbst in der Parklücke einzufahren. Zur gleichen Zeit fuhr ein anderer Fahrzeugführer rückwärts aus einer Grundstückszufahrt, wodurch es zum Zusammenstoß kam. Nachdem die Haftpflichtversicherung der Fahrzeugführerin den Schaden des Fahrzeugführers zu 40 % regulierte, klagte dieser auf Zahlung der restlichen 60 %.

Während das Amtsgericht der Schadensersatzklage stattgab, wies sie das Landgericht ab. Seiner Auffassung nach hafte der Kläger zu 60 % für die Unfallfolgen. Er habe zum einen gegen §10 Satz 1 StVO verstoßen, indem er die Vorfahrt der Beklagten missachtet habe. Zudem liege ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vor. Für beide Verstöße spreche der Beweis des ersten Anscheins. Der Beklagten sei dagegen kein Verkehrsverstoß anzulasten. Das kurze Rückwärtsfahren sei als Behelfsmaßnahme zulässig gewesen.

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 10. Oktober 2023 unter dem Aktenzeichen VI ZR 287/22 zu Gunsten des Klägers. Die Beklagte habe in unzulässiger Weise die Einbahnstraße rückwärts befahren. Lediglich unmittelbares Rückwärtseinparken sowie Rückwärtsausfahren von einem Grundstück sei zulässig. Demgegenüber sei Rückwärtsfahren auch dann unzulässig, wenn es dazu dient, erst zu einer freien oder frei werdenden Parklücke zu gelangen oder einem Fahrzeug die Ausfahrt aus einer Parklücke zu ermöglichen, um anschließend selbst in diese einfahren zu können.

Gegen den Kläger spreche kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 10 Satz 1 StVO oder § 9 Abs. 5 StVO, so die Richter des Bundesgerichtshofs. Es liege die für die Anwendung des Anscheinsbeweises erforderliche Typizität schon deshalb nicht vor, weil die Beklagte die Einbahnstraße in unzulässiger Weise rückwärts befahren habe. Es gebe keinen Erfahrungssatz, wonach sich der Schluss aufdränge, dass unter diesen Umständen den rückwärts aus der Grundstückszufahrt auf die Einbahnstraße einfahrenden Kläger ein Verschulden treffe.

Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zwecks Prüfung des Vorliegens eines Verschuldens des Klägers an das Landgericht zurück. Dabei gab er zu bedenken, dass der Kläger grundsätzlich nicht mit dem unzulässigen Rückwärtsfahren der Beklagten habe rechnen müssen.

Eine vermeintlich im Auftrag der Deutschen Kreditbank (DKB) versendete Mail informiert Nutzende darüber, dass ihr Onlinebanking-Profil aus Sicherheitsgründen deaktiviert wurde.

Um vor „unbefugter Kontonutzung“ geschützt zu sein und alle Dienste weiterhin nutzen zu können, soll der in der E-Mail platzierte Button mit der Aufschrift „Konto aktualisieren“ angeklickt werden. Andernfalls, so die Drohung, würden die Funktionen des DKB-Bankings eingeschränkt. Nutzende sollten diese Phishing-Aufforderung unbedingt ignorieren und die Nachricht in den Spamordner verschieben.

Alle Details zur aktuellen Warnung der Verbraucherzentrale finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059

Die internationale Handelsvertreter-Organisation IUCAB, in der die CDH seit vielen Jahren Mitglied ist, hat ein EU-gefördertes Projekt gestartet, welches zum Ziel hat, die internationalen Kompetenzen von Handelsvertretern zu steigern, in dem ein Online-Schulungsprogramm entwickelt wird. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Das Projekt hat den Namen LUCA erhalten, was in der Langfassung „Leveling up Commercial Agents Competencies“ bedeutet. Ziel ist es, die Ergebnisse des Projekts zu nutzen, um ein zertifiziertes Online-Schulungsprogramm zu entwickeln, das auf die Bedürfnisse von Handelsvertretern zugeschnitten ist und ihnen hilft, sich besser in einer digital veränderten internationalen Geschäftswelt zurechtzufinden.

Um dieses Ziel erreichen zu können, arbeitet die IUCAB mit Vertriebsprofessoren von Universitäten in Österreich, Italien und Frankreich zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden nunmehr zwei online Umfragen entwickelt, deren Ergebnisse entscheidend für die Entwicklung eines maßgeschneiderten Online-Schulungs- und Zertifizierungsprogramms sein werden, das sich auch tatsächlich an den aktuellen Bedürfnissen der Handelsvertreter orientiert.

In dem nun veröffentlichten ersten online Fragebogen wird insbesondere gefragt, „wie wichtig bestimmte Tätigkeiten und Aufgaben sind, um im Geschäft erfolgreich zu sein, und wie gut die Handelsvertreter diese Tätigkeiten aktuell ausführen können“. Der Fragebogen ist in Deutsch und mehreren anderen Sprachen verfügbar. Die Antworten werden gemäß der geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen – entsprechend der in Deutschland geltenden DSGVO – behandelt sowie in anonymisierter Form ausgewertet.

Unterstützen Sie dieses auch für Ihre Zukunft wichtige Projekt, indem Sie an der 10-minütigen Umfrage teilnehmen:

Zur Umfrage (1. Teil)

Ein zweiter online Fragebogen wird in ein paar Wochen folgen, deren Fragen sich auf die Auswirkungen der Digitalisierung und der Zusammenarbeit mit den vertretenen Unternehmen beziehen werden.

Alle Teilnehmer sichern Sie sich die Chance, frühzeitig Zugang zu den neuen Inhalten und gewonnenen Erkenntnissen zu erhalten.

Die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im April auf 89,4 Punkte gestiegen, nach 87,9 Punkten im März. Dies ist der dritte Anstieg in Folge.

Die Unternehmen waren zufriedener mit den laufenden Geschäften. Auch die Erwartungen hellten sich auf. Die Konjunktur stabilisiert sich, vor allem durch die Dienstleister.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index gestiegen. Dies war auf deutlich weniger pessimistische Erwartungen zurückzuführen. Die aktuelle Lage beurteilten die Firmen hingegen schlechter. Der Auftragsbestand ging weiter zurück. Produktionssteigerungen sind nicht in Sicht.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima merklich aufgehellt. Insbesondere die aktuelle Lage hat sich verbessert. Die Erwartungen blieben nahezu unverändert. Die Unternehmen bleiben skeptisch für die kommenden Monate.

Auch im Handel ist der Index gestiegen. Die Geschäftserwartungen verbesserten sich deutlich, bleiben allerdings insgesamt pessimistisch. Mit den laufenden Geschäften zeigten sich die Händler etwas weniger zufrieden. Dies ist vor allem auf die Großhändler zurückzuführen, während sich die Lage im Einzelhandel spürbar verbessert hat.

Im Bauhauptgewerbe hat sich das Geschäftsklima das dritte Mal in Folge verbessert. Das lag an merklich weniger pessimistischen Erwartungen. Die aktuelle Lage wurde etwas schlechter beurteilt. Viele Firmen klagen über Auftragsmangel.

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts

Das HDE-Konsumbarometer steigt im April zum dritten Mal in Folge. Allerdings schwächt sich die positive Entwicklung deutlich ab, eine nachhaltige und deutliche Verbesserung der Verbraucherstimmung ist noch immer nicht in Sicht.

Die Konsumlaune kehrt bei den Verbrauchern in Deutschland auch im April nicht zurück. Die Einkommenserwartungen steigen zwar. Gleichzeitig rechnen die Verbraucher mit geringeren Preissteigerungen. Die Anschaffungsneigung verharrt nahezu auf dem gleichen Niveau wie im Vormonat. Einen leichten Anstieg gibt es dagegen bei der Sparneigung. Die jüngsten Konjunkturprognosen für Deutschland bestätigen aber, dass ein dynamisches Wachstum in diesem Jahr ausbleiben wird. Gleiches ist bei der Verbraucherstimmung zu beobachten. Zwar hält der positive Trend weiter an, die Verbesserung fällt im April allerdings geringer aus als im März. Seit Jahresbeginn hellt sich damit die Stimmung der Verbraucher in Deutschland auf. Abgesehen vom März allerdings nur in sehr kleinen Schritten.

Der Optimismus kehrt nur langsam zurück, sodass es beim privaten Konsum in den kommenden Monaten keine großen Ausgabensprünge geben wird. Eher dürfte ein verhaltener Anstieg zu beobachten sein. Hält der positive Trend beim HDE-Konsumbarometer weiter an, sollte aber zumindest ein deutlicher Konsumrückgang ausbleiben.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Handelsverband Deutschland HDE, Berlin

Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im April dieses Jahres fort. Die Einkommenserwartung legt spürbar zu, die Konjunkturerwartung und die Anschaffungsneigung steigen moderat. Das Konsumklima verbessert sich damit zum dritten Mal in Folge.

In der Prognose für Mai nimmt der Indikator im Vergleich zum Vormonat (revidiert -27,3 Punkte) um 3,1 Zähler auf -24,2 Punkte zu. Er erreicht damit ein Zwei-Jahres-Hoch, allerdings immer noch auf einem überaus niedrigen Niveau. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

Die Sparneigung verhindert in diesem Monat einen kräftigeren Anstieg des Konsumklimas, denn die Verbraucher tendieren im April wieder etwas mehr dazu, zu sparen – was sich in der leicht steigenden Sparneigung widerspiegelt: Diese gewinnt 2,5 Punkte hinzu und weist mit 14,9 Zählern weiter ein überaus hohes Niveau auf. Vor 12 Monaten lag der Sparindikator noch bei 1,8 Punkten. Dies ist ein Plus von mehr als 13 Punkten.

„Der im Vergleich zu den beiden Vormonaten stärkere Anstieg des Konsumklimas ist vor allem auf die spürbare Zunahme der Einkommenserwartungen zurückzuführen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Aus unseren Analysen wissen wir, dass sich die Einkommenserwartungen vor allem an der realen Einkommensentwicklung orientieren. Und hier sind die Signale durchaus positiv. Lohn- und Gehaltszuwächse in Verbindung mit einer zuletzt rückläufigen Inflationsrate bilden die Basis für eine steigende Kaufkraft bei den privaten Haushalten.“

Nach wie vor herrscht unter den Konsumenten in Zeiten multipler Krisen und fehlender Zuversicht in die weitere wirtschaftliche Entwicklung eine starke Verunsicherung, auch weil eine klare und nachvollziehbare Perspektive zur weiteren Entwicklung des Landes in ihren Augen nicht erkennbar ist. Die derzeit schlechte Stimmung liegt wie ein Schleier über den Fakten. Folglich bleiben kräftige Impulse für die Binnennachfrage nach wie vor aus.

Einkommenserwartungen legen deutlich zu

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung der Verbraucher im April zu. Zudem fällt das Plus mit 12,2 Punkten kräftig aus. Der Indikator klettert auf 10,7 Punkte. Er lag zuletzt im Januar 2022 auf einem höheren Niveau. Damals wurden 16,9 Zähler gemessen.

Insgesamt hat sich der Einkommensindikator seit Anfang des Jahres bereits um mehr als 30 Punkte verbessert. Die privaten Haushalte verzeichnen derzeit deutliche reale Einkommenszuwächse, da zum einen sowohl die tariflichen Löhne und Gehälter wie auch die gesetzlichen Altersbezüge signifikant gestiegen sind und auch in den kommenden Monaten noch steigen werden. Zum anderen sinkt derzeit die Inflationsrate und hat im März einen Wert von 2,2 Prozent erreicht. Damit ist sie dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa zwei Prozent erheblich nähergekommen. Dies stärkt die Kaufkraft der Haushalte.

Die Anschaffungsneigung verbessert sich moderat

In diesem Monat profitiert die Anschaffungsneigung – allerdings nur moderat – von den kräftig gestiegenen Einkommenserwartungen der Verbraucher. Nach einer stagnierenden Entwicklung im Vormonat gewinnt die Anschaffungsneigung im April 2,7 Zähler hinzu. Sie weist aktuell -12,6 Punkte auf. Allerdings bewegt sie sich damit nach wie vor auf einem überaus niedrigen Niveau. Sie liegt sogar deutlich unter den Werten, die in den beiden coronabedingten Lockdowns 2020 und 2021 gemessen wurden. Neben steigenden Preisen sorgt vor allem eine ausgeprägte Verunsicherung der Konsumenten dafür, dass die privaten Haushalte ihre finanziellen Mittel eher auf die Seite legen und weniger in den Konsum investieren.

Konjunkturaussichten etwas weniger pessimistisch

Auch die Konjunkturerwartungen legen im Zuge der generellen Stimmungsaufhellung zu: Der Indikator gewinnt 3,8 Punkte hinzu und steigt damit auf 0,7 Zähler. Dies ist seit Juli 2023 der beste Wert: damals wurden 3,7 Punkte gemessen. Allerdings steht im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres noch immer ein deutliches Minus von 13,6 Punkten zu Buche.

Trotz des dritten leichten Anstieges der Konjunkturerwartungen in Folge steht eine nachhaltige Erholung der Konjunktur aus Verbrauchersicht immer noch aus. So geht auch der Internationale Währungsfonds (IWF) in seiner kürzlich veröffentlichten Prognose davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr in Deutschland nur um magere 0,2 Prozent zulegen wird. Er schließt sich damit im Wesentlichen früheren Vorhersagen von Forschungsinstituten und Regierung an. Dabei soll die Konjunktur nach schwächeren ersten sechs Monaten in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder etwas anziehen.

GfK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidunge

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Derzeit steht die Neufassung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie kurz vor der Verabschiedung. Die größte Änderung besteht in der Erweiterung der Produkthaftung auf digitale und KI-gestützte Produkte. Aber auch Haftungsausschlüsse werden weiter eingeschränkt und der Schadensbegriff ausgeweitet.

Des Weiteren soll eine Pflicht zur Offenlegung von Beweismitteln kommen, was dem Verbraucher den Beweis eines Schadens durch das Produkt erleichtern soll. Diese aktuellen Geschehnisse nehmen wir zum Anlass, das Thema einer möglichen Produkthaftung auch für Handelsvertreter zu behandeln.

 

Der Handelsvertreter klassischen Zuschnitts – d.h. der reine Warenvermittler – ist nicht von der Produkthaftung und staatlicher Produktüberwachung betroffen. Vertritt beispielsweise die Handelsvertretung einen Hersteller aus einem Drittstaat auf dem deutschen/ europäischen Markt und verkauft der ausländische Hersteller seine Ware direkt an den deutschen Kunden (direkter Import), gilt der deutsche/europäische Kunde als Importeur der Ware mit der Folge, dass nicht die Handelsvertretung, sondern der Kunde für alle entstandenen Schäden haftet.

 

Das ändert sich allerdings schlagartig, wenn der Handelsvertreter sein Geschäftsmodell verändert und entweder selbst zum Importeur außereuropäischer Ware (EU-Importeur) oder gar zum sogenannten Quasi-Hersteller wird. Dies kann in bestimmten Branchen durchaus eine intelligente Erweiterung der geschäftlichen Vertriebsmöglichkeiten sein, birgt aber auch Risiken denen sich der Betreffende in jedem Fall bewusst sein sollte.

 

Der Begriff des Quasi-Herstellers

Als Quasi-Hersteller bezeichnet das Recht denjenigen, der fremde Ware unter eigenem Markenzeichen (Branding oder auch Eigenmarken-Labelling) in den Verkehr bringt und sich so als Hersteller ausgibt. De facto produziert hat die Ware allerdings ein anderer. Aber für den Markt ist das nicht sichtbar und der Käufer hält den „Händler“ mit seinem Markenzeichen nunmehr für den Hersteller. Das Recht wird in vielen Gesetzen in einem solchen Fall sehr deutlich: Wer wie ein Hersteller auftritt, wird auch wie ein Hersteller behandelt!

Nicht wenige Handelsvertreter haben ihre hervorragenden internationalen Kontakte dazu genutzt, einen eigenen Vertrieb unter eigenem Label aufzuziehen – und damit sind sie sowohl für die Produkthaftung wie auch für die behördliche Produktsicherheitsüberwachung auf einmal zum Ansprechpartner geworden. Oftmals ist ihnen dieses aber gar nicht bewusst.

PRODUKTHAFTUNG

Der EU-Importeur

Ware, die von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums kommt, sucht gewissermaßen innerhalb der EU einen haftungsrechtlichen Verantwortlichen. Dies kann nur der EU-Importeur sein, also derjenige, der die Ware von außerhalb der EU in den EU-Raum verbringt. Für die rechtliche Einschlägigkeit ist in diesem Fall nicht nötig, dass er ein entsprechendes Label anbringt – bereits die Tatsache der faktischen Importeureigenschaft für außereuropäische Ware reicht, um ihn für bestimmte Gesetze (z.B. das Produkthaftungsgesetz oder auch das Produktsicherheitsgesetz) als Ansprechpartner auszuweisen. Es bleibt zwar produkthaftungsrechtlich auch und ergänzend bei der Haftung des echten außereuropäischen Herstellers; aber der Importeur ist so EU-rechtlich ebenfalls in den haftungsrechtlichen Fokus gerückt.

 

Das Haftungsrisiko

Auch der echte Hersteller, der „manufacturer“, mit Sitz im außereuropäischen Ausland haftet. Es kann allerdings durchaus komplizierter sein, ihn zu verklagen, sei es bereits die Klage im Ausland zuzustellen oder selbst bei einem positiven Gerichtsurteil aus diesem Urteil dann im Ausland zu vollstrecken. Abgesehen davon gilt beim Quasi-Hersteller zusätzlich, dass der Kunde bzw. geschädigte Nutzer den echten Hersteller am und auf dem Produkt gar nicht erkennen kann, sondern nur den Quasi-Hersteller sieht. Somit wird er regelmäßig auch den Quasi-Hersteller verklagen. Dieser Quasi-Hersteller ist dann gut beraten, wenn er in seinen internen Ankaufsverträgen mit dem echten Hersteller eine im Detail saubere und vernünftige Regressmöglichkeit für etwaige Schadensersatzzahlungen vereinbart hat. Denn wenn auch der Quasi-Hersteller nach außen haftet, muss er natürlich dringend dafür gewappnet sein, dass er diese Zahlungen im Innenverhältnis zum echten Hersteller weitergeben kann.

Die Haftung in ihrem größten Schreckensbild ist immer eine Haftung für körperliche Schäden von Produktnutzern, also Körperverletzungen oder im allerschlimmsten Fall tödliche Verletzungen. Aber auch Sachschäden können ganz gravierende Dimensionen erreichen, wenn etwa B2B-Equipment versagt und fremde Gerätschaften dadurch beschädigt werden.

 

Der nur sehr eingeschränkt mögliche Haftungsausschluss

Zu betonen ist zunächst, dass eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unabhängig von vertraglichen Verbindungen zu dem geschädigten Endverbraucher greift. Dieser Haftung kann sich nicht durch vertragliche Vereinbarung entzogen werden. In der vertraglichen Haftung – etwa aus einem Kaufvertrag – besteht natürlich für die Regelungsmöglichkeiten zwischen den Vertragspartnern in der Lieferkette ein breiter Spielraum zur Verfügung. Klug ist, wer hier vorausschauend seine vertraglichen Klauseln auch für den Fall prüft, dass er sie wirklich einmal anwenden muss.

 

Die Produkthaftung kann dagegen – wie bereits festgestellt – nicht vertraglich ausgeschlossen werden, denn sie steht strikt im Gesetz: Das „Opfer“ hat ja mit seinem „Schädiger“ vorher nie einen Vertrag ge-

PRODUKTHAFTUNG

 

schlossen, sodass sich der Produkthaftungsanspruch schlicht so gut, wie er laut Gesetz besteht, dem tatsächlichen Opfer zur Verfügung steht. Hier lässt sich mit Verträgen wenig einfangen, sondern nur mit tadellosen Produkten. Das heißt aber nicht, dass nicht in die vertraglichen Detailregelungen allergrößte Sorgfalt gesteckt werden sollte – denn ein löchriger Vertrag reißt ja selbst im Binnenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer unnötige Haftungsrisiken auf.

 

Ganz wichtig für die Quasi-Hersteller ist, dass sie die mit eigenem Label gebrandete Ware nicht nur kaufmännisch und in ihren Handelsperspektiven gut verstehen, sondern auch wissen, wie diese Ware juristisch einzuordnen ist. Es gilt also für den Quasi-Hersteller (wie übrigens auch für den echten Hersteller), sehr genau identifiziert zu haben, welche gesetzlichen Vorschriften gelten. Handelt es sich bei dem vermeintlich harmlosen Gerät vielleicht im Rechtsinne auch um ein Medizinprodukt? Gelten möglicherweise Sicherheitsvorschriften aus der Druckgeräterichtlinie, der Produktsicherheitsrichtlinie oder der europäischen Maschinenrichtlinie?

 

Wer hier nicht mit einer gewissen Distanz das Produkt auf seine rechtliche „Eigenschaften“ durchschaut, wird weder nach außen wissen, welchen gesetzlichen Regelungen er als Quasi-Hersteller unterliegt, noch nach innen seinem zuliefernden Hersteller die richtigen Fragen stellen und vertraglichen Liefervorgaben bestimmen können. Damit entstehende Risiken bedingen ebenfalls, dass sich diese „Ex-Handelsvertreter“ nunmehr auch wie Hersteller versichern müssen. Umgekehrt gilt aber auch: Wer sich hier richtig aufgestellt hat, kann sich endlich auf das konzentrieren, was er am besten kann, nämlich: Mit Ware erfolgreich und durchaus gewinnbringend handeln!

Das Wichtigste in Kürze:

–   Der Handelsvertreter als reiner Warenvermittler ist nicht von einer möglichen Produkthaftung betroffen.

–   Das ändert sich allerdings dann, wenn der Handelsvertreter sein Geschäftsmodell verändert und entweder selbst zum Importeur außereuropäischer Ware (EU-Importeur) oder gar zum sogenannten Quasi-Hersteller wird.

–   Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz kann gegenüber dem geschädigten „Endverbraucher“ nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

 

Weitere Informationen zum gesamten Thema enthält das CDH-Merkblatt mit dem Titel „Produkthaftung im internationalen Warenverkehr“, welches in der Infothek Merkblätter für CDH-Mitglieder unter nachstehendem Link zum Download bereit steht: https://cdh.de/services/infothek/merkblaetter/

Steven Bartlett: The Diary of a CEO – Die Entdeckung des Erfolgs: 33 Gesetze für Leben und Arbeit, Verlag, 384 Seiten, 2024
ISBN: 978-3424202953

Die 33 Gesetze für Leben und Arbeit

In diesem Buch geht es nicht um Strategie. Strategien ändern sich wie das Wetter. In diesem Buch geht es um etwas viel Dauerhafteres: um die 33 fundamentalen Gesetze des Lebens und der Arbeit, die auch in 100 Jahren noch gültig sein werden. Die Gesetze, die darüber entscheiden, ob Sie große Dinge verwirklichen und selbst zu einer großartigen Persönlichkeit werden. Ganz egal, in welcher Branche Sie sind oder in welcher Position. Die 33 Gesetze beruhen auf Erkenntnissen aus der Psychologie, den Naturwissenschaften und jahrhundertelanger Forschung. Sie wurden validiert durch Umfragen unter Zehntausenden Menschen aus der ganzen Welt, jeder Altersklasse und aus allen möglichen Berufszweigen. Und das Schönste ist: Einmal verstanden, sind sie ganz einfach umzusetzen. Sind Sie bereit, Ihr Leben zu einem großartigen zu machen?

– 33 Gesetze für Leben und Arbeit – prägnant, intelligent und unterhaltsam

– Millionen-Reichweite des Social-Media-Stars und hohes Engagement seiner Follower*innen: Podcast The Diary of a CEO bald auch auf Deutsch

– Für die Leser*innen von Rolf Dobelli, Christian Bischoff und Ray Dalio

Unterhaltsam und flott zu lesen, einfache manchmal flapsige Sprache und die klassische Mischung aus Anekdoten, überraschenden Einsichten und zitierten Untersuchungen und Forschungsergebnissen, für die der Autor jedoch manches Mal die Quellenangaben schuldig bleibt.

Zum Autor

Der britische Business-Überflieger Steven Bartlett gründete im Alter von 22 Jahren sein erstes Unternehmen, eine Agentur für digitales Marketing, die 5 Jahre später an die Börse ging und heute über 300 Millionen Dollar wert ist. So ist es kein Wunder, dass er der jüngste Löwe in der britischen Ausgabe von »Die Höhle der Löwen« wurde. Heute ist der 30-Jährige ein weltweit gefragter Speaker und Berater und Host des Podcasts The Diary of a CEO mit 2,1 Millionen Abonnenten. Auf Instagram folgen ihm 3 Millionen Menschen, bei YouTube über 4 Millionen. Auf LinkedIn hat er über 1,6 Millionen Follower. Zurzeit arbeitet er daran, seinen Podcast mithilfe von KI in alle Hauptsprachen der Welt zu übersetzen.

Gewinnspiel

Wir verlosen das Buch „The Diary of a CEO“ unter allen Mitgliedern der CDH NOW! und der CDH Nordost, die folgende Frage richtig beantworten: Wo ist Steven Bartlett geboren worden?

a) Nigeria

b) London

c) Botswana

Teilnahme nur per E-Mail an: lohmeyer@cdh-now.de, Stichwort: Buchverlosung

Einsendeschluss ist der 10. Juni 2024.

In knapper, verständlicher Form erhalten Sie jeden Monat Tipps zum Sprachgebrauch, interessante Informationen zur Rechtschreibung und erfahren Wissenswertes rund um die deutsche Sprache.
In dieser Ausgabe: 1. Nominalstil, 2. Paradoxe Wörter

1. Nominalstil

Der Nominalstil, auch „Beamtendeutsch“ genannt, macht aus Verben einfach Substantive. Dadurch werden die Sätze zwar meist kürzer, aber deutlich abstrakter, steifer und vor allem unpersönlicher. Also nichts, was Sie in Ihren Marketingtexten verwenden sollten.

Bsp.: Das Modell KX1200 erfreut sich großer Beliebtheit bei den Kunden. Wir führen eine Befragung zum Kundennutzen durch. Bei Bedarf werden wir Veränderungen vornehmen. Im Verzicht auf die Aromatisierung durch Salz liegt das Alleinstellungsmerkmal unseres Produkts.

Wie Sie ganz einfach in besserem Stil schreiben und den Nominalstil vermeiden:

– Ersetzen Sie Substantive durch Verben.

– Tauschen Sie schwache gegen starke Verben aus.

– Sprechen Sie Ihre Leser*innen persönlich an.

Noch schlimmer als der „einfache“ Nominalstil: Bei den sogenannten Funktionsverbgefügen (!) werden schwache Verben wie bringen, kommen, bilden oder durchführen mit abstrakten Substantiven kombiniert.

Bei unseren Produkten kommen nur ausgesuchte Inhaltsstoffe zur Anwendung. → Nutzen Sie unsere Produkte und spüren Sie die Qualität der Inhaltsstoffe.

Hier weitere Beispiele für Funktionsverbgefüge und die jeweilige sprachliche Verbesserung:

zum Ausdruck bringen → ausdrücken

in Verbindung bringen → verbinden

Beachtung schenken → beachten

zur Sprache bringen → ansprechen

in Ordnung bringen → ordnen

in Anspruch nehmen → beanspruchen

in Begeisterung versetzen → begeistern

in Versuchung führen → versuchen

Hilfe leisten → helfen

Rache nehmen → rächen

2. Paradoxe Wörter

Seltsam, widersprüchlich oder einfach nur lustig? Paradoxe Wörter gehören zur deutschen Sprache, die es ermöglicht, ungeniert Substantive zu einem neuen Wort aneinanderzuketten. So werden einander widersprechende Wörter zu einer neuen Einheit verschweißt. Nicht immer gehen sie dabei eine harmonische Verbindung ein.

Als rhetorisches Stilmittel nennt man das Oxymoron. Bei einem Oxymoron werden Wörter oder Formulierungen aus zwei gegensätzlichen Begriffen gebildet: Trauerfeier, Wahlpflichtfach, Doppelhaushälfte. Wenn Sie einmal angefangen haben, solche Wörter zu suchen, finden Sie immer mehr.

Paradoxe Wörter lassen sich zwar erklären, bleiben dennoch paradox. Bei einer Doppelhaushälfte kleben zwei Häuser aneinander. Das Wahlpflichtfach lässt eine Wahl, allerdings nur in einem zuvor definierten Bereich.

Nachdenklich können sie einen auf jeden Fall machen, die paradoxen Wörter. Warum begehen wir eine Trauerfeier, wenn ihr Anlass doch kaum fröhlich zu nennen ist? Warum heißt es Handschuh? Der ist doch nicht für den Fuß gedacht. Auch Busbahnhof, Gefrierbrand, Feuerwasser, Einzelfallregel, Fleischkäse, Gastwirt, Hassliebe, Holzeisenbahn, offenes Geheimnis, Frauenmannschaft, Scheinrealität, Schwarzlicht, Originalkopie, Walfisch, Selbsthilfegruppe sind in ihrem Doppelsinn bedenkenswert. Sicherlich fallen Ihnen noch mehr dieser paradoxen Wörter ein.

Mein Lieblingsparadox: der eingefleischte Vegetarier. Mahlzeit!