CDH Verband Handelsvertreter

CDH NOW! KurzMeldungen November 2025

Sie betreiben als Kleinunternehmer eine Handelsvertretung und handeln vielleicht auch online? Sie wollen Ihre digitale Sicherheit verbessern und die Informationen Ihrer Kunden schützen?

Dann sind Sie bei Bitdefender genau richtig. Cybersicherheit ist nicht nur für große Unternehmen und große Handelsketten notwendig.

Auch ihr kleines Geschäft kann ein attraktives Ziel für die Angreifer sein.

Warum Hacker auch ihr kleines Handelsvermittlungs- und/oder Großhandelsunternehmen ins Visier nehmen können

Der Wert und die Sensibilität Ihrer Informationen über Ihre Kunden kann nicht oft genug betont werden. Ohne eine eigene IT-Abteilung und ohne grundlegende Abwehrmaßnahmen wird aber Ihr kleines Unternehmen leicht Opfer einer Phishing-E-Mail, die Sie dazu verleitet, Malware herunterzuladen oder Ihre Systeme vollständig einzufrieren. Denken Sie mal an das schwache Passwort, das Sie immer wieder vergessen, zurückzusetzen? Es kann Kriminellen sofortigen Zugriff auf Ihre gesamte Kundendatenbank geben. Und wie sehr könnte ein gekapertes Social-Media-Konto Ihrer Marke schaden?

Die fünf größten Cyberrisiken für Ihre kleine Firma sollten Sie daher kennen:

  1. Phishing und gefälschte Lieferantenrechnungen – Mit Phishing-Mails wollen Kriminelle Sie dazu verleiten, wichtige Informationen oder Passwörter zu verraten. Kriminelle geben sich häufig auch als Lieferanten oder Dienstleister aus, um Sie zu betrügerischen Zahlungen zu verleiten.
  2. Zahlungssystemangriffe – Hacker zielen auf Point-of-Sale-Systeme und E-Commerce-Plattformen ab, um die Kreditkarteninformationen Ihrer Kunden zu abzugreifen.
  3. Schwache oder wiederverwendete Passwörter – Kennen Hacker ihr Passwort so können sie E-Mail-, Inventar- und Social-Media-Konten für ihre Zwecke entsperren.
  4. Offenlegung von Kundendaten –Cyberkriminelle können in diesem Fall auf Daten zu Treueprogrammen, Bestellhistorien oder Kontaktlisten zugreifen, um ahnungslose Kunden zu betrügen oder die Informationen auf Dark-Web-Marktplätzen zu verkaufen.
  5. Social-Media-Hijacking und Identitätsdiebstahl – Angreifer können entweder das Profil Ihres Geschäfts übernehmen oder gefälschte Konten erstellen, um Kunden zu betrügen.

Beispiel für eine Phishing-E-Mail, die auf Einzelhandelsgeschäfte abzielt

Betreffzeile: Dringend: Zahlung auf Ihrem Lieferantenkonto überfällig

Nachricht: Sehr geehrter Partner, Ihre letzte Versandrechnung ist überfällig. Bitte begleichen Sie die Zahlung sofort, indem Sie auf den sicheren Link unten klicken. Andernfalls kann das Konto gesperrt werden.

[Schaltfläche für gefälschte Zahlung]

Diese Art von Betrug baut eine Dringlichkeit auf, die sich aus dem grundlegenden Versorgungsbedarf von Unternehmen speist. Der Link führt in der Regel zu einem gefälschten Zahlungsportal, das darauf abzielt, Karteninformationen oder Anmeldeinformationen zu stehlen.

Mit einfachen Maßnahmen erhöhen Sie den Schutz Ihres Unternehmens:

  • Verwenden Sie sichere Passwörter und eine Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Systeme – auch für Ihre POS-Plattformen.
  • Aktualisieren Sie E-Commerce-Software regelmäßig, um Schwachstellen zu beheben.
  • Sichern Sie Verkaufsunterlagen und Kundendatenbanken, um Informationsverlust und Unterbrechungen im Betrieb durch Ransomware zu vermeiden.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, um gefälschte Rechnungen und Phishing-Taktiken zu erkennen.
  • Überwachen Sie Ihre sozialen Medien auf Trittbrettfahrer, die gefälschte Produkte unter Ihrer Marke verkaufen.
  • Bleiben Sie auf vertrauenswürdigen Kanälen: Bezahlen Sie Rechnungen niemals über Links in unerwünschten E-Mails! Fragen Sie im Zweifel direkt beim Lieferanten nach.
  • Verlassen Sie sich auf eine Sicherheitslösung, die auf kleine Unternehmen mit begrenztem IT-Know-how zugeschnitten ist.

Wie Bitdefender kleinen Unternehmen hilft, sicher zu bleiben

Sie suchen ein Sicherheits-Toolset, das die alltäglichen Risiken abdeckt, mit denen Einzelhandelsunternehmen konfrontiert sind? Das gegen Malware, Phishing-Betrug, Web-Bedrohungen und Warnungen vor kompromittierten Anmeldedaten schützt? – Dann ist Bitdefender Total Security genau das Richtige für Sie.

Sie gewährt fortschrittlichen Schutz, der Angriffe stoppt, bevor sie Ihren Verkauf stören. Sie bietet E-Mail-Sicherheit und Schutz vor Phishing, um gefälschte Rechnungen und betrügerische Lieferantennachrichten zu blockieren. Tools zum Erkennen von Betrug helfen Ihren Mitarbeitern, Gefahren in Echtzeit zu erkennen. Ein zentrales Management erleichtert es, den Schutz auf allen Geräten auch ohne eine eigene IT-Abteilung einzuführen.

Und das Beste zum Schluss: CDH-Mitglieder erhalten bei Bitdefender einen Preisnachlass von 60% auf die folgenden Produkte für ausgezeichnete Onlinesicherheit:

   Bitdefender Total Security 5 Geräte / 1 Jahr

   Bitdefender Antivirus Plus 3 Geräte / 1 Jahr

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Bitdefender GmbH, Schwerte

Deutschland wird nur knapp die Hälfte der neuen Schulden für zusätzliche Investitionen verwenden.

Das ergab eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts unter VWL-Professorinnen und -Professoren in Deutschland. Im Durchschnitt schätzen die Befragten, dass nur rund 47 Prozent des schuldenfinanzierten Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ neue Investitionsprojekte finanzieren werden. Ein Viertel der Teilnehmenden geht sogar von weniger als 20 Prozent aus. „Kritisiert wird vor allem, dass bereits geplante Ausgaben aus dem Bundeshaushalt in das Sondervermögen ausgelagert werden“, sagt ifo-Experte Niklas Potrafke.

Klar positionieren sich die Befragten bei den Investitionsprioritäten: Besonders dringend seien Ausgaben für Verkehrs- und Energieinfrastruktur. Auch Digitalisierung sowie Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur werden als bedeutend angesehen. Mehrheitlich erwarten die Ökonominnen und Ökonomen, dass die öffentlichen Investitionen private Investitionen eher anregen als verdrängen.

Bei der geplanten Reform der Schuldenbremse plädieren die meisten Fachleute für eine strikte, aber flexible Regelung, die kreditfinanzierte Ausgaben auf Zukunftsinvestitionen beschränkt. Gleichzeitig zweifelt eine Mehrheit (58 Prozent) daran, dass Deutschland künftig die EU-Fiskalregeln einhalten kann. „Die gegenwärtige Debatte zur Verwendung des Sondervermögens zeigt, wie wichtig die Schuldenbremse ist. Die Politiker haben einen starken Drang, viel Geld für Konsum und eben nicht für Investitionen auszugeben und das mit Schulden zu finanzieren. Die Schuldenbremse soll diesem Drang Einhalt gebieten und sollte deshalb nicht weiter gelockert werden.“

Am 53. Ökonomenpanel von ifo Institut und Frankfurter Allgemeinen Zeitung nahmen 179 VWL-Professorinnen und VWL-Professoren im Zeitraum vom 30. September bis zum 7. Oktober 2025 teil.

ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

Die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Oktober auf 88,4 Punkte, nach 87,7 Punkten im September.

Grund dafür waren die besseren Erwartungen für die kommenden Monate. Die aktuelle Geschäftslage wurde hingegen etwas schlechter beurteilt. Die deutsche Wirtschaft hofft weiter auf eine Belebung der Konjunktur im kommenden Jahr.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index gestiegen. Insbesondere die Erwartungen hellten sich auf. Mit den laufenden Geschäften waren die Unternehmen hingegen weniger zufrieden. Der Rückgang bei den Neuaufträgen ist zum Stillstand gekommen. Die Kapazitätsauslastung stieg um einen Prozentpunkt auf 78,2 Prozent. Sie liegt aber weiterhin deutlich unterhalb des langfristigen Mittelwertes von 83,3 Prozent.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Klima merklich verbessert. Die Dienstleister waren weniger skeptisch mit Blick auf die kommenden Monate. Die aktuelle Lage wurde minimal nach oben korrigiert. Insbesondere Tourismus und IT-Dienstleister stachen positiv hervor.

Im Handel konnte das Geschäftsklima zulegen. Grund dafür waren die weniger pessimistischen Erwartungen. Dies gilt insbesondere für den Großhandel. Die aktuelle Lage wurde hingegen etwas schlechter beurteilt.

Im Bauhauptgewerbe war der Index leicht rückläufig. Während die aktuelle Lage merklich besser beurteilt wurde, fielen die Erwartungen pessimistischer aus. Fehlende Aufträge bleiben ein zentrales Problem für die Branche.

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts

Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im September merklich aufgehellt.

Nach einem Dämpfer im August legte der Geschäftsklimaindex kräftig zu – von -26,4 auf -21,8 Punkte. Das ist der höchste Wert seit August 2022. Die Unternehmen bewerten sowohl ihre aktuelle Lage als auch die Erwartungen für die kommenden Monate deutlich besser. „Der Wohnungsbau atmet etwas auf“, so Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Von einer echten Trendwende kann noch keine Rede sein – aber der Tiefpunkt scheint durchschritten.“

Trotz der positiven Signale bleibt die Auftragslage angespannt. Der Anteil der Firmen mit einem Auftragsmangel stieg leicht von 45,7 auf 46,7%. Auch die Zahl der Stornierungen bleibt hoch, wenn auch leicht rückläufig – von 8,5 auf 8,4%. „Die gestiegenen Baugenehmigungen schlagen sich bislang noch nicht in den Auftragsbüchern nieder“, so Wohlrabe.

 

ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.,

Münchener Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaftswissenschaft – CESifo GmbH

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 3. Quartal 2025 gegenüber dem 2. Quartal 2025 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – unverändert geblieben (0,0 %), nachdem es zuvor gesunken war (revidiert -0,2 % im 2. Quartal 2025 zum Vorquartal; bisher: -0,3 %).

Positiv entwickelten sich im 3. Quartal 2025 nach vorläufigen Erkenntnissen die Investitionen in Ausrüstungen. Die Exporte nahmen dagegen im Vergleich zum Vorquartal ab, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt.

Im Vorjahresvergleich lag das BIP im 3. Quartal 2025 preisbereinigt um 0,3 % höher als im 3. Quartal 2024. Preis- und kalenderbereinigt war es ebenfalls um 0,3 % höher.

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2025 gegenüber August 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,3 % gestiegen.

Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion im 3. Quartal 2025 um 0,8 % niedriger als im 2. Quartal. Im August 2025 sank die Produktion gegenüber Juli 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 3,7 % (vorläufiger Wert: -4,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 war die Produktion im September 2025 kalenderbereinigt 1,0 % niedriger.

Deutlicher Produktionsanstieg in der Automobilindustrie nach Rückgang im Vormonat

Die positive Entwicklung der Produktion im September 2025 zum Vormonat ist insbesondere auf den starken Anstieg in der größten Industriebranche in Deutschland, der Automobilindustrie, zurückzuführen. Hier stieg die Produktion saison- und kalenderbereinigt um 12,3 % im Vergleich zum Vormonat, nachdem sie im August 2025 unter anderem durch Werksferien und Produktionsumstellungen um 16,7 % zurückgegangen war. Auch der Produktionszuwachs bei der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (+5,1 %) beeinflusste das Gesamtergebnis positiv. Negativ wirkte sich hingegen der Rückgang im Maschinenbau (-1,1 %) aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) stieg im September 2025 gegenüber August 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,9 %. Innerhalb der Industrie war ein Anstieg über alle drei Hauptgruppen zu verzeichnen: Die Produktion von Investitionsgütern stieg um 3,8 % und die Produktion von Konsum- und Vorleistungsgütern um jeweils 0,2 %. Außerhalb der Industrie stieg die Energieerzeugung um 1,3 % und die Bauproduktion sank um 0,9 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gestiegen

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im September 2025 gegenüber August 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen im 3. Quartal 2025 um 0,5 % niedriger als im 2. Quartal. Verglichen mit dem Vorjahresmonat September 2024 war die energieintensive Produktion im September 2025 kalenderbereinigt um 0,2 % niedriger.

Produktion im Produzierenden Gewerbe

September 2025 (real, vorläufig):

+1,3 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

-1,0 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

August 2025 (real, revidiert):

-3,7 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

-3,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2025 gegenüber August 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,1 % gestiegen.

Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 1,9 % höher als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 3. Quartal 2025 um 3,0 % niedriger als im 2. Quartal, ohne Großaufträge fiel er um 1,5 %. Im August 2025 sank der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Juli 2025 nur um 0,4 % (vorläufiger Wert: -0,8 %).

Die positive Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im September 2025 gegenüber dem Vormonat ist auf die Anstiege in der Automobilindustrie (+3,2 %) und im Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (+9,5 %) zurückzuführen. Auch der Zuwachs von Auftragseingängen im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +7,5 %) wirkte sich positiv aus. Deutlich negativ beeinflusste das Gesamtergebnis hingegen der Rückgang bei der Herstellung von Metallerzeugnissen (-19,0 %). In diesem Bereich waren im Vormonat August 2025 mehrere Großaufträge verzeichnet worden. Auch in der Metallerzeugung und -bearbeitung lagen die Neuaufträge im September 2025 deutlich niedriger (-5,6 %).

Bei den Vorleistungsgütern stieg der Auftragseingang im September 2025 um 1,4 % gegenüber dem Vormonat und bei den Konsumgütern stieg er um 6,2 %. Bei den Investitionsgütern blieben die Auftragseingänge auf dem Vormonatsniveau.

Die Auslandsaufträge stiegen im September 2025 um 3,5 %. Dabei nahmen die Aufträge aus der Eurozone um 2,1 % zu, die Aufträge von außerhalb der Eurozone stiegen um 4,3 %. Die Inlandsaufträge sanken um 2,5 %.

Umsatz im September 2025 um 2,1 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im September 2025 saison- und kalenderbereinigt 2,1 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 2,7 % niedriger. Für August 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von nur 0,6 % gegenüber Juli 2025 (vorläufiges Ergebnis: -0,8 %).

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im September 2025 (real, vorläufig):

+1,1 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

 -4,3 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

August 2025 (real, revidiert):

-0,4 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

+2,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Das Konsumklima setzt seinen Abwärtstrend fort. Hierfür sind die im Oktober deutlich getrübten Einkommenserwartungen der deutschen Verbraucher verantwortlich. Im Gegensatz dazu zeigen sowohl die Konjunkturerwartungen als auch die Anschaffungsneigung leichte Zuwächse. Und die Sparneigung bleibt – wie bereits im Vormonat – nahezu unverändert.

Folglich prognostiziert der Konsumklima-Indikator für November 2025 im Vergleich zum Vormonat (revidiert -22,5 Zähler) einen Rückgang um 1,6 Zähler auf -24,1 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM, das seit Oktober 2023 gemeinsam von NIQ/GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben wird.

Der Einbruch der Einkommenserwartung ist für den erneuten Rückgang des Konsumklima-Indikators verantwortlich. Die leicht steigende Anschaffungsneigung und die kaum veränderte Sparneigung können den Rückgang dagegen nur minimal abfedern.

„Im Oktober verliert die Einkommenserwartung knapp 13 Zähler und fällt auf 2,3 Punkte. Dies ist der niedrigste Wert seit März dieses Jahres, als -3,1 Punkte gemessen wurden. Damit hat der Einkommensindikator seine deutlichen Zugewinne aus dem Vormonat von 11 Punkten mehr als eingebüßt,“ erklärt Rolf Bürkl, Head of Consumer Climate beim NIM. „Die anhaltend angespannte geopolitische Lage, wieder zunehmende Inflationsängste und wachsende Ängste um den Arbeitsplatz lassen die Hoffnung auf eine kurzfristige Erholung des Konsumklimas schwinden.“

Anschaffungsneigung bleibt trotz Zugewinnen im Keller

Die Anschaffungsneigung kann den deutlichen Rückgang des Konsumklimas in diesem Monat nur leicht abmildern: Der Indikator gewinnt 2,3 Zähler hinzu und weist nun -9,3 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ist ein Minus von 4,6 Zählern zu verzeichnen.

Trotz des leichten Anstiegs verharrt die Anschaffungsneigung jedoch weiter im Keller. Anhaltend hohe Preise für Lebensmittel und Energie dürften maßgeblich zur Kaufzurückhaltung beitragen.

Die Konjunkturerwartungen stoppen ihren Abwärtstrend

Der Abwärtstrend der Konjunkturerwartungen der Verbraucher aus dem Vormonat setzt sich im Oktober nicht fort. Nach drei Rückgängen in Folge gewinnt der Konjunkturindikator 2,2 Zähler hinzu und steigt auf 0,8 Punkte. Damit befindet sich die Konjunkturstimmung aktuell fast auf Vorjahresniveau.

Das derzeitige Niveau des Indikators signalisiert, dass in den kommenden Monaten keine durchgreifende Erholung der Konjunktur in Deutschland zu erwarten ist. Die Mehrheit der Wirtschaftsexperten rechnet damit, dass das Wachstum der deutschen Wirtschaft 2026 bei etwa einem Prozent liegen wird, nachdem für dieses Jahr eine Stagnation erwartet wird.

GFK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)©

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im September 2025 um 1,2 % höher als im September 2024.

Im August 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,7 % gelegen, im Juli 2025 bei +0,5 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im September 2025 gegenüber dem Vormonat August 2025 um 0,2 %.

Gestiegene Preise für Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren sowie für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im September 2025 der Preisanstieg bei Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren. Die Preise lagen hier im Durchschnitt 4,2 % über denen von September 2024 (+0,2 % gegenüber August 2025). Insbesondere Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene erheblich teurer als ein Jahr zuvor (+22,2 %). Zucker, Süßwaren und Backwaren kosteten ebenfalls mehr als im Vorjahresmonat (+14,6 %). Ebenfalls merklich mehr bezahlt werden musste binnen Jahresfrist für lebende Tiere (+10,7 %), Fleisch und Fleischwaren (+10,5 %) sowie für Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette (+5,6 %).

Einen deutlichen Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresmonat gab es auch im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+23,5 %). Gegenüber August 2025 verteuerten sich die Preise hier ebenfalls überdurchschnittlich (+4,1 %).

Niedriger als im September 2024 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-4,6 %). Gegenüber August 2025 fielen die Preise hier leicht um 0,1 %.

Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren auf Großhandelsebene Altmaterial und Reststoffe (-9,2 %). Auch gegenüber August 2025 wurden diese Produkte billiger (-1,0 %). Niedrigere Preise gegenüber dem Vorjahresmonat gab es auch im Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-5,2 %) sowie mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-4,1 %).

Großhandelsverkaufspreise, September 2025

+1,2 % zum Vorjahresmonat

+0,2 % zum Vormonat

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2025 gegenüber August 2025 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 0,2 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 0,1 % gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 stieg der Umsatz real ebenfalls um 0,2 % und nominal um 1,7 %. Im August 2025 verzeichnete der Einzelhandelsumsatz gegenüber Juli 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse einen Rückgang von real 0,5 % (vorläufiger Wert: -0,2 %) und nominal 0,3 % (vorläufiger Wert: +0,1 %).

Der Umsatz im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg im September 2025 gegenüber dem Vormonat kalender- und saisonbereinigt sowohl real als auch nominal um 0,3 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 verzeichnete der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel einen Anstieg von real 0,2 % und nominal 2,9 %.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sank der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im September 2025 gegenüber dem Vormonat sowohl real als auch nominal um 0,6 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 wuchs der Umsatz hier real um 0,2 % und nominal um 1,1 %.

Im Internet- und Versandhandel verzeichnete der Umsatz im September 2025 gegenüber dem Vormonat ein Umsatzplus von real 0,4 % und nominal 0,6 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 wuchs der Umsatz im Internet- und Versandhandel real um 3,7 % und nominal 4,4 %.

Einzelhandelsumsatz, September 2025 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)

+0,2 % zum Vormonat (real); +0,1 % zum Vormonat (nominal)

+0,2 % zum Vorjahresmonat (real); +1,7 % zum Vorjahresmonat (nominal)

August 2025 (revidiert, kalender- und saisonbereinigt)

-0,5 % zum Vormonat (real); -0,3 % zum Vormonat (nominal)

+1,4 % zum Vorjahresmonat (real); +2,7 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im September 2025 um 1,7 % niedriger als im September 2024. Im August 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -2,2 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im September 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im September 2025 die niedrigeren Energiepreise. Ebenfalls günstiger als vor einem Jahr waren Vorleistungsgüter. Teurer als vor einem Jahr waren hingegen Investitionsgüter, sowie Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im September 2025 um 0,9 %, gegenüber August 2025 blieben sie unverändert.

Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat

Energie war im September 2025 um 7,3 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber August 2025 sanken die Energiepreise um 0,3 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Erdgaspreise gegenüber September 2024 um 10,7 % (-0,6 % gegenüber August 2025).

Elektrischer Strom kostete 10,2 % weniger als im September 2024 (-0,5 % gegenüber August 2025), Fernwärme kostete 2,5 % weniger als im Vorjahresmonat (-0,1 % gegenüber August 2025).

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber September 2024 um 2,5 % (+0,5 % gegenüber August 2025). Leichtes Heizöl kostete 5,6 % mehr als ein Jahr zuvor (+3,8 % gegenüber August 2025) und die Preise für Kraftstoffe waren um 2,7 % höher als im Vorjahresmonat (+0,7 % gegenüber August 2025).

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im September 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber August 2025). Maschinen kosteten 1,8 % mehr als im September 2024 (0,0 % gegenüber August 2025). Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,1 % gegenüber September 2024 (+0,2 % gegenüber August 2025).

Verbrauchsgüter waren im September 2025 um 3,2 % teurer als im September 2024 (0,0 % gegenüber August 2025). Nahrungsmittel kosteten 3,8 % mehr als im September 2024 (0,0 % gegenüber August 2025). Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Rindfleisch mit +34,8 % (+1,2 % gegenüber August 2025) und Kaffee mit +27,6 % (-0,6 % gegenüber August 2025). Billiger als im Vorjahresmonat war im September 2025 insbesondere Zucker mit -36,2 % (-0,6 % gegenüber August 2025). Butter kostete 5,6 % weniger als ein Jahr zuvor (-3,7 % gegenüber August 2025). Schweinefleisch war 2,3 % billiger als ein Jahr zuvor (-1,5 % gegenüber August 2025).

Gebrauchsgüter waren im September 2025 um 1,8 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,1 % gegenüber August 2025).

Preisrückgang bei Vorleistungsgütern gegenüber September 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im September 2025 um 0,9 % niedriger als im Vorjahresmonat und 0,1 % niedriger als im Vormonat.

Futtermittel für Nutztiere kosteten 4,3 % weniger als ein Jahr zuvor (-1,7 % gegenüber August 2025). Getreidemehl kostete 2,2 % weniger als im September 2024 (+0,1 % gegenüber August 2025). Chemische Grundstoffe waren 2,2 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber August 2025).

Die Preise für Metalle sanken gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % (+0,5 % gegenüber August 2025). Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 6,0 % billiger als im September 2024 (-0,8 % gegenüber August 2025). Die Preise für Betonstahl lagen im Vorjahresvergleich 2,5 % niedriger (-1,0 % gegenüber August 2025). Dagegen waren Kupfer und Halbzeug daraus 1,1 % teurer als im September 2024 (+1,4 % gegenüber August 2025). Die Preise für Edelmetalle sind gegenüber dem Vorjahresmonat besonders stark angestiegen. Gold verteuerte sich gegenüber September 2024 um 31,4 % (+7,4 % gegenüber August 2025), der Platinpreis stieg um 24,2 % (+3,3 % gegenüber August 2025) und Silber war 22,5 % teurer (+6,4 % gegenüber August 2025).

Preissteigerungen gegenüber September 2024 gab es unter anderem bei Holz sowie Holz- und Korkwaren mit +4,8 % (+0,2 % gegenüber August 2025). Nadelschnittholz war 12,4 % teurer als im September 2024 (0,0 % gegenüber August 2025). Laubschnittholz kostete 1,6 % mehr als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber August 2025). Pellets, Briketts und Scheiten waren 18,0 % teurer als im September 2024 (+4,5 % gegenüber August 2025).

Glas und Glaswaren waren 2,8 % teurer als im Vorjahresmonat (0,0 % gegenüber August 2025), die Preise für veredeltes und bearbeitetes Flachglas lagen 4,9 % über denen des Vorjahresmonats (+0,5 % gegenüber August 2025). Dagegen war Hohlglas 4,4 % billiger als im September 2024 (-0,1 % gegenüber August 2025). Papier, Pappe und Waren daraus kosteten 1,0 % weniger als im September 2024 (-0,4 % gegenüber August 2025).

Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

Die Auftragseingänge in der deutschen Elektro- und Digitalindustrie erzielten im August ein leichtes Plus von 1,5 Prozent gegenüber ihrem Vorjahreswert. „Mit Ausnahme des Monats Juli stiegen sie damit in fünf der vergangenen sechs Monate, wenn zuletzt auch langsamer“, sagte Dr. Andreas Gontermann, ZVEI-Chefvolkswirt.

Die Orders aus dem In- und Ausland zogen diesmal beinahe gleich stark an: Erstere wuchsen im August um 1,7 Prozent, letztere um 1,4 Prozent gegenüber Vorjahr. Bei den Bestellungen aus der Eurozone stand ein Plus von 8,2 Prozent in den Büchern, bei den Orders aus Drittstaaten allerdings ein Minus von 1,8 Prozent. Damit verfehlten die Auftragseingänge aus dem Nicht-Euro-Ausland zum ersten Mal im laufenden Jahr ihren Vorjahreswert.

Von Januar bis einschließlich August 2025 wurde insgesamt 3,3 Prozent mehr bestellt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Hier entwickelten sich die inländischen (-4,5 Prozent) und die ausländischen Bestellungen (+10,1 Prozent) in entgegengesetzte Richtungen. Die Aufträge aus der Eurozone erhöhten sich in den ersten acht Monaten um 6,9 Prozent und die aus dem übrigen Ausland um noch kräftigere 11,8 Prozent.

Die reale, um Preiseffekte bereinigte Produktion elektrotechnischer und elektronischer Güter in Deutschland gab im August 2025 deutlich um 5,6 Prozent gegenüber Vorjahr nach. “Damit verharrt der Branchenoutput auch für den Gesamtzeitraum von Januar bis einschließlich August mit minus 1,9 Prozent weiter leicht unter Vorjahr. Das liegt im Rahmen der Erwartung eines Rückgangs um zwei Prozent auch für das gesamte Jahr 2025”, so Gontermann.

Ende Juli waren mit 878.800 Beschäftigten 1,9 Prozent weniger Menschen in der deutschen Elektro- und Digitalindustrie tätig als vor einem Jahr. In Kurzarbeit befinden sich derzeit 25.500. 

Was die nominalen Erlöse anbelangt, so erzielte die heimische Elektro- und Digitalindustrie im August 2025 einen Umsatz in Höhe von 17,0 Milliarden Euro, womit der Vorjahreswert um 2,1 Prozent verfehlt wurde. Dabei blieb der Umsatz mit dem Ausland mit 8,9 Milliarden Euro nahezu unverändert (-0,1 %). Der inländische hingegen rutschte um 4,4 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro ab. Innerhalb des Auslandsumsatzes konnten die Erlöse mit der Eurozone um 2,1 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro gesteigert werden, wohingegen die mit Drittstaaten um 1,2 Prozent auf 5,6 Milliarden Euro fielen.

In den ersten acht Monaten dieses Jahres konnte der kumulierte Branchenumsatz um 0,5 Prozent auf 144,6 Milliarden Euro zulegen. Während die Geschäfte mit dem Inland nicht zu ihrem Vorjahresniveau zurückgekehrt sind und mit 67,2 Milliarden Euro um 2,5 Prozent niedriger ausfielen, wurde mit ausländischen Kunden 3,1 Prozent mehr umgesetzt (77,4 Milliarden Euro). Dabei entwickelten sich die Erlöse aus der Eurozone mit plus 4,0 Prozent auf 30,3 Milliarden Euro zwischen Januar und August dynamischer als jene aus dem restlichen Ausland (+2,6 % auf 47,1 Mrd. Euro).

Schließlich: Nach zuvor vier Anstiegen in Folge ist das Geschäftsklima in der deutschen Elektro- und Digitalindustrie im September 2025 stark abgesackt. Sowohl die aktuelle Lage als auch die allgemeinen Geschäftserwartungen wurden ungünstiger beurteilt als im August. “Beide Bewertungen liegen unterm Strich jetzt wieder im Minus”, sagte Gontermann.

ZVEI e.V., Frankfurt/Main

Zum Jahresende stehen für viele Beschäftigte die Gehaltsabrechnungen besonders im Fokus: Neben dem regulären Entgelt werden häufig Sonderzahlungen, umgangssprachlich oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, ausgezahlt.

Hinter dieser Bezeichnung können jedoch ganz unterschiedliche Zahlungen stehen: vom freiwilligen Bonus des Arbeitgebers über tariflich festgelegte Sonderzahlungen bis hin zu Treue- oder Erfolgsprämien.

Für Arbeitgeber stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang sie verpflichtet sind, Weihnachtsgeld zu zahlen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wann entsteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Anspruch auf Sonderzahlungen kann auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen:

  • Arbeits- oder Tarifvertrag: Besteht eine vertragliche Vereinbarung, ist der Anspruch in der Regel klar geregelt.
  • Betriebsvereinbarung: Regelungen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat können eine Zahlungsverpflichtung begründen.
  • Betriebliche Übung: Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit mindestens drei Jahre hintereinander eine Sonderzahlung vorbehaltlos gezahlt hat, entsteht für den Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch, auch wenn die ursprüngliche Zahlung freiwillig erfolgte.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Arbeitgeber darf Mitarbeiter nicht willkürlich von der Sonderzahlung ausschließen.

Betriebliche Übung

Die sogenannte betriebliche Übung ist ein besonders häufig relevanter Grund für Ansprüche auf Weihnachtsgeld. Sie entsteht, wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg ohne Vorbehalt regelmäßig eine Sonderzahlung leistet. In diesem Fall kann die Zahlung nicht mehr einseitig vom Arbeitgeber gestrichen werden – sie wird für die Arbeitnehmer zu einem festen Anspruch.

Eine nachträgliche Streichung des Anspruchs ist nur durch eine einvernehmliche Änderung oder Änderungskündigung möglich. Ein einseitiger Verzicht des Arbeitgebers ist nicht zulässig. Wichtig: Ein Verzicht durch den Arbeitnehmer ist nur wirksam, wenn er klar und eindeutig erklärt wird.

Freiwilligkeitsvorbehalt – wie sich Arbeitgeber absichern können

Um zu vermeiden, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht, sollte die Zahlung nicht als unbegrenzte Pflichtleistung verstanden werden. Hier kommt der sogenannte Freiwilligkeitsvorbehalt ins Spiel.

Ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Der Arbeitgeber sollte die Sonderzahlung als freiwillige Leistung aussprechen, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird. Ein einfacher Hinweis, dass das Weihnachtsgeld „freiwillig“ gezahlt werde, reicht insoweit nicht aus.

Rechtsprechung und Praxis zeigen, dass der klar und unmissverständlich formulierte Freiwilligkeitsvorbehalt entscheidend ist. Das Landesarbeitsgericht Hamm und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben mehrfach betont, dass Arbeitnehmer nur dann nicht auf die Zahlung vertrauen dürfen, wenn dies für juristische Laien klar erkennbar ist (LAG Hamm 8 Sa 2403/04; BAG 10 AZR 606/07).

Formulierungen wie „widerruflich“ oder „Widerruf vorbehalten“ sind problematisch, da sie einen bestehenden Anspruch voraussetzen – genau dies soll der Freiwilligkeitsvorbehalt jedoch vermeiden.

Gleichbehandlung aller Mitarbeiter

Neben der klaren Formulierung ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten ein entscheidender Aspekt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, einzelne Mitarbeiter willkürlich von der Sonderzahlung auszunehmen.

Das BAG hat klargestellt, dass selbst Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit einer Gehaltskürzung oder schlechteren Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt haben, nicht benachteiligt werden dürfen, wenn Weihnachtsgeld gezahlt wird (Az. 10 AZR 570/06). Auch bei verschiedenen Unternehmenszielen wie Ausgleich von Einbußen oder Belohnung von Treue dürfen bestimmte Mitarbeitergruppen nicht ausgeschlossen werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.

Praxis-Tipps für Arbeitgeber

  1. Freiwilligkeitsvorbehalt einbauen: Jede Sonderzahlung sollte klar und unmissverständlich als freiwillig gekennzeichnet sein.
  2. Transparenz sicherstellen: Die Formulierung muss verständlich sein – juristische Fachbegriffe allein reichen nicht aus. In der Praxis werden Sonderzahlungen oft an Erreichung bestimmter Ziele gekoppelt, z. B. Umsatzziele, Abschlussquoten oder Neukundenakquise. Auch hier ist wichtig, dass die Bedingungen transparent und nachvollziehbar formuliert werden, damit später keine Streitigkeiten entstehen.
  3. Gleichbehandlung beachten: Mitarbeiter dürfen nicht willkürlich ausgeschlossen werden. Gerade im Vertrieb muss der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden. Weihnachtsgeld darf nicht willkürlich auf bestimmte Mitarbeitergruppen begrenzt werden, z. B. nur auf solche mit besonders hohen Umsatzzahlen, während andere trotz vergleichbarer Leistungen leer ausgehen. Eine transparente, objektive Regelung schützt vor arbeitsrechtlichen Konflikten.
  4. Betriebliche Übung berücksichtigen: Bei wiederholten Zahlungen kann ein Anspruch entstanden sein. Wenn die Beschäftigten drei Jahre vorbehaltlos eine Weihnachtsgeldzahlung erhalten haben, begründet dies eine betriebliche Übung – selbst wenn die Zahlungen ursprünglich freiwillig waren. Ohne Freiwilligkeitsvorbehalt entsteht damit ein gesetzlicher Anspruch, den der Arbeitgeber nicht einseitig streichen kann.
  5. Dokumentation: Arbeitgeber sollten alle Vereinbarungen schriftlich festhalten – insbesondere bei variablen Bonusmodellen. Klar definierte Kriterien und frühzeitige Kommunikation verhindern spätere Missverständnisse.

Fazit

Sonderzahlungen zum Jahresende sind für Arbeitnehmer attraktiv, für Arbeitgeber können sie jedoch rechtliche Fallstricke bergen. Die Kernpunkte:

  • Drei Jahre vorbehaltlos gezahltes Weihnachtsgeld – sogenannte betriebliche Übung – begründen einen Anspruch.
  • Ein klar formulierter Freiwilligkeitsvorbehalt schützt vor ungewollten Verpflichtungen.
  • Transparenz und eindeutige Formulierungen sind entscheidend.
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht verletzt werden.

Mit sorgfältiger Planung, klaren Vertragsformulierungen und einer konsequenten Anwendung der rechtlichen Grundsätze können Arbeitgeber Weihnachtsgeldzahlungen flexibel handhaben, ohne gleichzeitig rechtliche Risiken einzugehen.

Belmil / BesCool – Tradition trifft auf Innovation

Seit über einem halben Jahrhundert steht der Name Belmil für Qualität und Innovationsgeist. Das Familienunternehmen, dessen Wurzeln bis ins Jahr 1965 zurückreichen, hat sich über drei Generationen hinweg von einer kleinen Ledermanufaktur zu einem international anerkannten Hersteller von Schulranzen, Rucksäcken und Jagdzubehör entwickelt.

Von der Gürtelproduktion zu Schulranzen und Jagdzubehör

Was einst mit der Fertigung von Ledergürteln begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Mit viel Leidenschaft für Qualität und einem Gespür für Markttrends wurde das Sortiment stetig erweitert. So entstanden unsere AGR-zertifizierte, ergonomische Schulranzen und unsere jüngste Erweiterung des Sortiments, die innovative Jagdzubehör-Kollektion.

Qualität aus eigener Produktion in Europa

Mit einer Produktionsfläche von über 10.000 Quadratmetern und mehr als 100 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt Belmil über die Kapazitäten, um große Aufträge effizient und zuverlässig zu realisieren. Fortschrittliche Maschinen, kombiniert mit dem Know-how erfahrener Fachkräfte, bilden die Grundlage für das kontinuierliche Wachstum des Unternehmens und sichern eine starke Position in einem anspruchvollen Marktumfeld.

Handelsvertreter für Deutschland und Österreich gesucht

Um den Vertrieb im deutschsprachigen Raum weiter auszubauen, sucht die Firma BesCool derzeit erfahrene Handelsvertreter (m/w/d) für Deutschland und Österreich, die unser hochwertiges Sortiment im Jagdsegment repräsentieren.

Wer den Mix aus Tradition und Innovation schätzt und langfristige Partnerschaften aufbauen möchte, findet bei Belmil /BesCool ein starkes Fundament für gemeinsamen Erfolg.

Kontakt: n.tombor@belmil.com